Agieren statt reagieren! Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten


Auf betriebliche Probleme zu reagieren gehört zum Alltagsgeschäft eines Betriebsrats. Wenn es speziell um soziale Angelegenheiten der Beschäftigten geht, eröffnet sich jedoch dem Betriebsrat die Möglichkeit, selbst die Initiative zu ergreifen und zu agieren - zum Beispiel bei der Regelung der Arbeitszeit, bei der betrieblichen Lohngestaltung oder der Aufstellung des Urlaubsplans. In all diesen Fällen sollte der Betriebsrat initiativ werden und Betriebsvereinbarungen durchsetzen, notfalls erzwingen.

Das Seminar "Agieren statt reagieren" vermittelt die Kenntnis der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt zugleich anhand praktischer Beispiele, wie er seine Rechte im Betrieb umsetzen kann.

Themenschwerpunkte
  • Das Initiativrecht des Betriebsrats
  • Die Mitbestimmung und ihre Grenzen
  • Die Ausübung und Durchsetzung der Mitbestimmung
  • Der Einsatz von Sachverständigen
  • Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Die Einigungsstelle

Termin + Ort: 27.08. - 29. 08. 2007 im Waldhotel Wandlitz, Berlin

Kosten: 480,- € Seminargebühren incl. Materialien, sowie 250,- € Unterkunft, Verpflegung und Tagungspauschale

Referent: Nils Kummert, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Leitung: Katja Karger, Projektmanagerin connexx.av Berlin

Organisation: Michael Dunst, Leiter Koordinationsbüro für Betriebs- und Personalräteseminare

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG

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