Film & Fernsehen

Minimale Bewegung im Tarifstreit

(29. Juli 2009) Die vierte Runde der Tarifverhandlungen für Film- und Fernsehschaffende zwischen den Produzentenverbänden und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist am 6. Juli ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Trotz intensiver Verhandlungen und der erstmaligen Bereitschaft der Produzenten zur Fixierung der täglichen Arbeitszeit im Tarifvertrag sind die maximale Dauer der täglichen Arbeitszeit, Ausnahmeregelungen sowie dann fällige Kompensationen strittig geblieben.
ver.di fordert eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden sowie eine deutliche Tariferhöhung. Zudem ist eine Verlängerung der Ruhezeit nach dem Arbeitsende in die Verhandlungen eingebracht worden. Der Tarifvertrag gilt bundesweit für etwa 25.000 auf Produktionsdauer befristet Beschäftigte in Kino- und Fernsehfilmen.

„Für uns führt der Weg zu einem Tarifergebnis nur über die Eindämmung überlanger Arbeitszeiten am Drehtag. Die Entwicklung zu immer weniger, aber dafür umso längeren Drehtagen hat ein gesundes Maß verlassen. Die Qualität der Produktionen und die Sicherheit der Beschäftigten am Filmset leidet darunter“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.

Die Tarifparteien werden in den nächsten Monaten intern über den Fortgang der Tarifrunde beraten. Die Produzentenallianz hat für die Produzentenverbände ver.di einen konkreten Verhandlungstermin im September angeboten. „Wir hoffen, nach den erforderlichen Abstimmungsgesprächen einem neuen Tarifvertrag einen wesentlichen Schritt näher zu kommen,“ betont die Allianz in ihrer Presserklärung. „Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen und der Verband deutscher Filmproduzenten bewerten die Verhandlungen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über einen Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende nach wie vor als schwierig, gehen aber davon aus, dass es zu einer Einigung kommen wird.“

Derzeit gilt der Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende in der bekannten Form unverändert weiter und damit auch die dazugehörige Gagentabelle. Arbeitsbedingungen unterhalb der Tarifnormen sind damit ebenso wenig zulässig, wie der Hinweis von Seiten einer Filmproduktionsfirma falsch ist, sie sei „nicht mehr tarifgebunden“. Informationen dazu gibt es bei den Ansprechpartnern von connexx-av an den verschiedenen Standorten. Für ver.di-Mitglieder sind die Tarifregelungen unabdingbar. Das bedeutet, auch im Arbeitsvertrag können keinesfalls schlechtere Regelungen rechtswirksam vereinbart werden.


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