Film & Fernsehen

ver.di fordert 5 statt 12 für Filmschaffende!

Fünf Monate sozialversicherungspflichtige Zeit sind genug für das Arbeitslosengeld I

(Berlin, 7. September 2007) Seit dem 1. Februar 2006 müssen Arbeitslose 12 Monate innerhalb von
2 Jahren gearbeitet haben, um Anspruch auf ein halbes Jahr Arbeitslosengeld I, kurz ALG I genannt, zu erwerben. Bis dahin waren es 3 Jahre, die man dafür Zeit hatte. Für viele Filmschaffende, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, ist dies kaum mehr möglich, selbst wenn die tarifliche Einführung von Arbeitszeitkonten, die ver.di mit den Produzenten vereinbart hat, die Auswirkungen etwas entschärfen konnte. Deshalb erneuert ver.di die Forderung an die große Koalition, für Film- und Kulturschaffende die notwendige Bereichsausnahme zu beschließen. Bereits zu Zeiten der alten Regierung hatte ver.di gefordert, die Anwartschaftszeit für den Bezug von ALG I von 12 auf 5 Monate herabzusetzen.

Damit hätte ein durchschnittlich beschäftigter Filmschaffender eine realistische Chance, innerhalb der neuen Rahmenfrist von 2 Jahren den Sturz durch das Sozialsystem vom Job direkt ins Arbeitslosengeld II (ALG II) zu vermeiden. Ziel der Forderung von ver.di ist, dass ein Filmschaffender weiterhin im Wechsel von Produktionsphasen und Arbeitslosigkeit ohne den Bezug von ALG II - sprich Hartz IV - und die damit verbundenen Folgen leben kann.

5 statt 12 Monate - das klingt zunächst wenig. Wichtig ist jedoch, die normalen Produktionsbedingungen anzuerkennen. Die intensive Drehsaison mit den meisten Produktionen erstreckt sich vom Frühjahr bis zum Herbst. Auch während dieser Zeit ist es unwahrscheinlich, dass sich Beschäftigungen nahtlos aneinanderreihen. Zudem variieren die Beschäftigungszeiträume je nach Tätigkeit in der Regel von wenigen oder gar einzelnen Tagen bis zu einigen Wochen.

Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Frank Werneke, weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die "besonderen Umstände, in denen die nicht dauerhaft fest angestellten Beschäftigten im Kultur- und Medienbereich existieren und bestehen müssen", hin. Eine darauf abgestimmte Gesetzgebung würde Realitätssinn beweisen und den Rahmenbedingungen der Branche Rechnung tragen. Das sollte uns unsere Kultur, insbesondere der gerade aufgewertete Deutsche Film, wert sein.

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