Breite Einigkeit von 14 Produzenten- und Filmschaffendenverbänden: "ARD und ZDF müssen sich zum Kinofilm bekennen!“

(ver.di FilmUnion-Newsletter 3/2013) Am 24. April stellten 14 Filmverbände und -institutionen ihre gemeinsame Resolution auf einer Pressekonferenz in Berlin vor und forderten dabei: "ARD und ZDF müssen sich zum Kinofilm bekennen! Er ist Teil ihres Kulturauftrags."
In der Resolution geht es hauptsächlich um zwei Punkte: Deutsches Kino darf im Programm der Öffentlich-rechtlichen kein Nischenprogramm um Mitternacht sein. Und: ARD und ZDF sollen garantieren, dass 3,5% ihres Gesamthaushaltes in Kinofilme investieren sollen. Auch die ver.di Filmunion unterzeichnete die Resolution gegen einen Rückzug der Sender aus dem Kino, wenn gleich die VertreterInnen der ver.di Filmunion gern die Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen für Filmschaffende mit in den Forderungskatalog aufgenommen hätten.

Hintergrund für den Zusammenschluss der Verbände waren nicht zuletzt Äußerungen der Fernsehdirektorin des Bayerischen Rundfunks (BR), Bettina Reitz, zur Zukunft der Kino-Kofinanzierungen. „Es werden definitiv nicht mehr Kinoprojekte, eher weniger, vielleicht sogar spürbar weniger“, sagte sie Anfang März dem Branchenmagazin Blickpunkt Film. Mit Verweis auf die kontroverse öffentliche Debatte über Rundfunkgebühren sah Reitz „Optimierungsbedarf“ bei ARD, ZDF und beim Deutschlandradio: „Die Öffentlich-rechtlichen haben eine Menge zu bieten. Sollten wir uns aufgrund von Kritik oder mangels Geld von bestimmten Aufgaben trennen, dann geht es doch als Erstes an Auftragsproduktionen und Kino-Koproduktionen.“ Die Grundversorgung umfasse nicht Kino-Koproduktion. Das sehen die unterzeichnenden Verbände anders.

„Die jetzt veröffentlichte Resolution hebt berechtigterweise den Kinofilm heraus“, findet der Vorstand der ver.di Filmunion, „weil er gerade akut davon bedroht ist, von ARD und ZDF weiter vernachlässigt zu werden. Wahrscheinlich würde eine Produzentin wie Bettina Reitz liebend gerne weiter Kinofilme koproduzieren, aber die strikten Budget- und Sparvorgaben der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) zusammen mit politischer Deckelung der Höhe der Abgabe schaffen ein Dilemma.“

Zum öffentlich-rechtlichen Programm gehören Kultur, Unterhaltung und journalistische Information, der Mix rechtfertigt die Gebühren bzw. Abgaben für den öffentlichen Rundfunk. Das vielfältige Programm und die Einzelaufgaben des Rundfunks müssen jedoch auch finanziell abgesichert werden. So schaffen klare Budgetanteile für Kinokoproduktionen Planungssicherheit. Zu bedenken ist jedoch, dass das mit jedem Jahr eine sinkende Summe ist, wenn die Rundfunkabgabe nicht mittelfristig moderat angehoben werde.

„Die Stützung und Stärkung einer Aufgabe, wie hier der Kinokoproduktion, dürfen nicht zu einer schlichten Umschichtung innerhalb der Sender führen, nach dem Motto „mehr Kino für weniger Information“, betont deshalb der Vorstand der ver.di Filmunion. „Deshalb müssen auch steigende Kosten für Programminhalte und Einkommenssteigerungen für alle beteiligten Mitarbeiter und Filmschaffenden mit berücksichtigt werden. Sinkende Budgets machen Kinofilme nicht besser. Für den Kinofilm wie den Fernsehfilm sind Budgetdruck, Reduzierung der Drehtage und Gagenverfall ruinös. Zunächst für den/die einzelnen Film- und Fernsehschaffende, später für die Qualität des Films. Gute Filme, gute Programminhalte kosten und brauchen Profis, die dauerhaft vom Filmgeschäft leben können müssen.“

http://www.produzentenallianz.de/die-produzentenallianz/positionen/inhalte-positionen/resolution-von-14-filmverbaenden-ard-und-zdf-muessen-sich-zum-kinofilm-bekennen.html

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