NDR-Gespräche zu „Equal-Pay“ sind am 8.10.2012 gestartet

(ver.di FilmUnion-Newsletter 09/2012) Mit einem Schreiben hat sich die ver.di FilmUnion Ende August an den Intendanten des NDR, Lutz Marmor, und die Produktionsdirektion gewandt und darin auf die sozial und wirtschaftlich schwierigen Arbeits- und Leistungsbedingungen der „freien“ EB-Kamerateams sowie anderer selbstständiger technischer Dienstleister hingewiesen.
Im Rahmen eines „NDR-Equal-Pay-Day“ hat die ver.di FilmUnion am 3.9.2012 (siehe vFU-Newsletter 08/2012) im NDR auf das Thema aufmerksam gemacht: „Es klaffen große Lücken in der Bezahlung von technischen Berufen zwischen Festangestellten und „Freien“ beim NDR, dazu kommt das Sozialversicherungs- und Unternehmerrisiko, das die Freien selber tragen müssen.“ Am 8. Oktober kam es daraufhin es zu einem ersten Gespräch zwischen Gewerkschaftern und Vertretern des NDR. Dabei haben die Vertreter der ver.di FilmUnion auf ihr Kernanliegen gedrungen: die Vergütungssätze der selbstständigen technischen Dienstleister sollen an die bestehenden Tarifen beim NDR angepasst werden und zwar unabhängig davon, ob diese auf Basis von Werkverträgen oder Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt werden. Darüber hinaus will ver.di auch eine Mindestform der sozialen Absicherung. Der NDR lehnt zwar die Höhe der Vergütungsforderung ab, argumentiert seinerseits mit „Marktpreisen“, kann aber den Forderungen der Gewerkschaft nach mehr Sicherheit und Vertrauensschutz der EB-Teams und technischen Dienstleister im Kern folgen.

In dem Gespräch hatte es den Anschein, als machten sich die NDR-Vertreter zum ersten Mal klar, dass der überwiegende Teil der Dienstleister Mini-Firmen sind, die ihrerseits für jeden Auftrag wiederrum Teams oder technisches Personal beauftragen. Diese Verschachtelung der Auftragsvergabe in ein Subunternehmer-System will der NDR nicht unterstützen und erachtet dies rechtlich und politisch als bedenklich.

Zum Thema „Equal-Pay“ will der NDR verstanden wissen, dass er sehr wohl „hochpreisig“ bezahlt, und bei einem Vergleich mit Festangestellten seien nicht alle „extern“ zugekauften Dienstleister mit der Tarifstufe 8 gleichzustellen. Dem widersprechen allerdings die eigenen Ausschreibungen, die qualitativ hochwertige Dienstleistungen abfordern und langjährige Erfahrungen voraussetzen. An diesen Punkten wollen die Verhandlungspartner am 19.11.2012 anknüpfen, um ein konkretere Möglichkeiten einer kollektiven Regelung zu besprechen. Im Zentrum stehen dabei die Vergütungshöhe nach „Equal-Pay“, ihre realistische Einordnung im Tarifvergleich sowie eine angemessene wirtschaftliche und soziale Absicherung der Betroffenen. Das geht einher mit der Struktur der „Drittfirmen und Dienstleister“, auf welcher Basis kollektive Regelungen verbindlich zu regeln wären.


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