Schlag gegen Internet-Piraten von Kino.to

(BFV-Newsletter 06/2011) Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 8. Juni 2011 mitteilte, haben Polizisten in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt und 13 Personen festgenommen.
Insgesamt gehören zum Kreis der Verdächtigen 21 Personen. Sie sollen die Streaming-Website Kino.to betrieben haben. Gegen sie wird wegen des „Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ ermittelt. Am 28. April 2011 hatte die GVU einen entsprechenden Strafantrag erstellt. Damit bestätigt sich die in der deutschen Film- und Fernsehbranche oftmals geäußerte Vermutung, dass die Hintermänner und Profiteure der Website, die jeden Tag bis zu 4 Mio. Mal angeklickt worden sein soll, um Raubkopien von Filmen, Serien und anderen audiovisuellen Werken herunter zu laden, nicht auf der Insel Tonga, sondern in Deutschland und Europa sitzen.

Mittlerweile haben die Ermittler Konten sicher gestellt, auf denen mehrere Millionen Euro lagen. Vor allem der Hauptbeschuldigte soll mit der kommerziellen Website dank Werbung siebenstellige Gewinne erzielt haben, berichtet „Spiegel online“. Dem österreichischen Verband DACH zufolge waren auf der Website Ende 2010 über 16.000 Filme, rund 2000 TV-Serien und über 5600 Dokumentarfilme abrufbar. Schätzungen der GVU) zufolge liegt der Schaden alleine für die deutsche Filmindustrie durch Raubkopierer jährlich insgesamt bei mehreren Hundert Millionen Euro. Die Filme wurden nicht auf der Website selbst gespeichert, sondern auf externen Seiten, die nach Vermutungen der GVU ebenfalls überwiegend zum Netz der Betreiber gehörten. Die Beschuldigten nutzen dabei eine rechtliche Grauzone. In den USA wird derzeit diskutiert, das Streaming von geschützten Werken auf eine Stufe mit illegalen Downloads zu stellen. Die Gesetze konzentrierten sich bislang zu sehr auf die unrechtmäßige Vervielfältigung und Verbreitung, sagte die Vorsitzende der Copyright-Behörde. Zurzeit gilt Streaming in den USA als unerlaubte öffentliche Vorführung und wird entsprechend als Ordnungswidrigkeit eingeordnet. In Deutschland wird juristisches Neuland betreten. Im Falle von Kino.to geht die Staatsanwaltschaft allerdings davon aus, dass Portalbetreiber und Filehoster unter einer Decke steckten. Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft nannte es ein "durchdachtes System", das von Sachsen aus gesteuert wurde. Zwölf der Festgenommenen seien in Deutschland gefasst worden, einer in Spanien. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Neben den Urheberrechtsverletzungen wird ihnen auch Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie hätten versucht, die nicht legalen Einnahmen zu verschleiern. Bereits Ende Mai wurde die Domain in Österreich in Folge eines Gerichtsbeschlusses vorläufig gesperrt. Die deutsche Polizei hat die Domain Kino.to ebenfalls beschlagnahmt. Mehrere so genannte Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, sind außerdem von den Behörden vom Netz genommen worden. Angeblich Hunderte Akteure sollen so das Verzeichnis gefüttert haben. Diese heimlichen Helfer müssen nun bangen. "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen", mahnten die Fahnder nach der Schließung von kino.to unter der beschlagnahmten URL.

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