Film & Fernsehen

Oscar für Christoph Waltz – aber kein deutscher Filmpreis für Koproduktionen

(BFV-Newsletter 03/2010) Bernd Neumann durfte sich nicht freuen. Michael Haneke ging im Oscar-Rennen mit der favorisierten deutsch-österreichisch-italienisch- französischen Koproduktion „Das weiße Band“ leer aus und so konnte Kulturstaatsminister Bernd Neumann ihm nicht gratulieren. Zu seinem Glück votierte die amerikanische Filmakademie auch gegen den zweiten deutschen Beitrag „Ajani“, der von Israel eingereicht worden war. Im offiziellen Deutschland war der Titel bei allen hoffnungsvollen Reden bislang tot geschwiegen worden.

Christoph Waltz musste auch auf das Lob des Ministers verzichten - zu Recht, denn das vom Studio Babelsberg koproduzierte und in Deutschland gedrehte Drama „Inglorious Basterds“ von Quentin Tarantino hat kein deutsches Ursprungszeugnis bekommen und zählt damit auch nicht zum stolzen einheimischen Marktanteil. So durfte er auch nicht für den deutschen Filmpreis eingereicht werden. Ebenso wie seine Kollegin Kate Winslett, vor wenigen Wochen wie Haneke mit dem Europäischen Filmpreis für die britisch-deutsche Bestseller-Adaption „Der Vorleser“ ausgezeichnet.

Sie scheiterte an der Definition des deutschen Films durch die Deutsche Filmakademie, die vom BKM nochmals bestätigt wurden. Das Haus von Bernd Neumann meint, die Adaption des Bestsellers von Bernhard Schlink sei kein Stück deutscher Kultur. Der Grund ist ein ganz anderer: Beim Geld hört die Freundschaft eben doch auf und wie es scheint, auch die von Neumann zu den Produzenten von internationalen Koproduktionen.

Dabei schien die Deutsche Filmakademie zunächst großzügiger als die Politik zu sein. Nachdem sie die Verantwortung für die Verleihung der Deutschen Filmpreise übernommen hatte, schafften es 2006 die Berliner Koproduzenten von Golden-Globe-Gewinner „Paradise Now“ unter die Nominierten. 250.000 Euro konnten sie in einen neuen Film investieren.

Damit das Geld künftig in Deutschland bleibt, formulierte die Akademie im folgenden Sommer in Abstimmung mit Bernd Neumann Richtlinien für die Lola-Verleihung, die fortan die Teilnahme von Filmen von Regisseuren ohne deutschen Sprachkenntnisse oder Pass verhindern sollten. Zum Präzedenzfall wurde dann das Drama „Black Book“. Der holländische Regisseur Paul Verhoeven hatte in seiner Muttersprache und Deutsch gedreht. Hauptdarstellerin Carice van Houten bekam eine Lola-Nominierung. Sie hätte in diesem Jahr keine Chance mehr. Im August wurden die Richtlinien verschärft.

Nun müssen drei Kriterien erfüllt sein. Der Regisseur muss Deutscher sein oder der Film muss in Deutsch gedreht worden sein. Dazu muss der Produzent einen deutschen Pass haben, und kein Partner aus dem Ausland darf finanziell mehr für das Entstehen des Films beigetragen haben. Der neue Passus ist auf deutsche Regisseure zugeschnitten, die Filme wie „Wüstenblume“, „Sturm“ oder „Die Päpstin“ in englischer Sprache inszeniert haben.


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