Film & Fernsehen

Donald kontra Dagobert Duck zum FFG-Entwurf

(Berlin, 16. Februar 2010) Bernd Neumann meint, dass sich Herbert Kloiber wie Dagobert Duck verhalten würde. Eine Anspielung, die seine Zuhörer bei der lebhaften Diskussion im Rahmen der Mitgliederversammlung der AG Dok sehr wohl verstanden. Denn sonst hätte sich der Münchner Filmhändler als Eigner des Fernsehsenders Tele 5 im Rahmen der FilmFernsehabkommen seit Jahren an der Förderung der Produktion deutscher Filme beteiligt. Und als Mitgesellschafter der Cinemaxx AG würde er es nicht zulassen, dass die Abgaben der Kinokette auf Grund des Filmförderungsgesetzes (FFG) unter Vorbehalt gezahlt werden. Im Gegensatz dazu scheuten sich die Produktions- und Verleihfirmen aus Kloibers Tele München Gruppe nicht, Fördergelder von der FFA zu kassieren, die es nur geben kann, weil das FFG existiert. Das Wortgeplänkel bezieht sich auf ein Interview Kloibers mit der FAZ, in dem dieser erklärt hatte, er sei nicht Neumanns Mickey Mouse. Es war pünktlich zum Start der Berlinale erschienen und sorgte für zusätzlichen Sprengstoff in den Diskussionen um die Zukunft des FFG und der Filmförderung in Deutschland auf den traditionellen Podien und Veranstaltungen.

Der Entwurf des novellierten FFG hat das Kabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Erstmals werden die Fernsehender verpflichtet, Zahlungen an die FFA zu leisten, damit Filme entstehen können. Sowohl mit den öffentlich-rechtlichen als auch den privaten Veranstaltern seien die Regelungen im Vorfeld besprochen worden, betonte Neumann, denn es habe keinen Zweck ein Gesetz einzubringen, gegen das der Nächste klagt, der zu Abgaben verpflichtet wird.

Und so ist auch zu verstehen, dass die Möglichkeit im Gesetzesentwurf offen gelassen wurde, ob die bisherigen Zahlungsverweigerer Tele 5 und das Vierte nachzahlen müssen. Beide Sender weigerten sich konsequent, sich an den von ihrem Dachverband VPRT seit 1989 geschlossenen FilmFernsehabkommen zu beteiligen. Das könnte jetzt zu Nachzahlungen führen, da sich die Klage gegen das Gesetz aus dem Jahre 2004 richtete und der Gesetzgeber damit auch die damals gültige Fassung korrigieren muss. Es sieht also so aus, dass die deutsche Filmproduktion aus dieser Quelle auf keine Nachzahlungen hoffen darf.

Dafür befürchten Verbände der Kreativen, dass andere Punkte für neuen Zank bei der nächsten Runde der FFG-Novellierung und juristische Auseinandersetzungen sorgen könnten. Sie haben dabei insbesondere die Klausel im Blick, dass die Sender bis zu 50% ihrer Abgaben in Form von Medialeistungen erbringen können. Das könnte Videoanbieter und Kinos ermutigen, dies unter dem Banner der vom Leipziger Verwaltungsgericht geforderten Gleichbehandlung aller Einzahler für sich einzufordern. Dieses Geld würde für die Förderung von Filmproduktion, Verleih und kleiner Kinos fehlen.

Neumann hofft jedoch, möglichen Klagen den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn die Leipziger Richter entscheiden sollten, dass mit dem jetzt vorliegenden FFG-Entwurf ihre Bedenken ausgeräumt werden. Dann wäre die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hinfällig, das bereits zum 31. Mai Stellungnahmen von allen Beteiligten eingefordert hat. „Von Leuten, die Kino nur als kommerzielle Sache betrachten, lassen wir uns nicht klein kriegen. Bund und Länder stehen weiter zur Filmförderung“, betonte Bernd Neumann. Er mahnt jedoch weiter an, dass das FFG eine Angelegenheit der Branche sei, die sich über die eigenen Spielregeln einigen müsse. Der Gesetzgeber könne nur den Rahmen setzen. „Zwingt eure Brüder und Schwestern zur Vernunft“, so der Minister.

Allzu deutlich wurde in den vergangenen Wochen allerdings erneut, dass der Hauptverband Deutscher Filmtheater nicht bereit ist, als Gesamtverband klare Stellung gegen die Partikularinteressen von wenigen Mitgliedern zu beziehen und sich zum FFG zu bekennen. So wurde natürlich die Frage nach einem Plan B aufgeworfen. „Ich möchte in dieser Situation darauf keine Antwort geben. Ich gehe davon aus, dass wir in Leipzig Recht bekommen. Wenn nicht, werden wir uns Alternativen einfallen lassen“, so der Minister.

Wobei er auch vor allem Stimmen eine Absage erteilte, denen eine stärkere Konzentration der Filmförderung auf hochbudgetierte kommerzielle Produktionen zu Lasten des Arthouse- und Dokumentarfilms anstreben. Er ist stolz auf das qualitative und quantitative Wachstum der Premieren von Dokumentarfilmen in den Kinos, deren Zahl von 2004 bis 2008 um 77% gestiegen ist. Über den DFFF sind in drei Jahren 65 Dokumentarfilme gefördert worden. Hoffnungen auf eine dritte Filmpreis-Nominierung für Dokumentarfilme konnte er jedoch nur indirekt machen. Dies zu entscheiden sei primär Sache der Deutschen Filmakademie, die dies bislang mit dem Verweis auf die Fernsehorientierung vieler Dokumentarfilme kritisch beurteilt hat. Eine zweifelhafte Argumentation, wie die AG Dok findet, weil ohne Fernsehsender auch viele Spielfilme nicht entstehen würden. Außerdem hat manch Dokumentarfilmproduzent auch das Problem, dass sich die Sender kaum darum scheren, ob sie durch Ausstrahlungen Filmpreis-Teilnahmen und die damit verbundenen Prämien gefährden. Sie programmieren ohne deren Wissen.

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