Film & Fernsehen

Filmschaffende bestehen auf Sozialstandards im FFG

Berlin, 9.Oktober 2008 | Gegen eine Kultur- und Wirtschaftsförderung, "die Beschäftigungsaspekte ausblendet", hat sich ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel bei einer Expertenanhörung zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) gewandt. Der Kultur- und Medienausschusses des Bundestages wollte mit der Befragung am 8. Oktober nochmals Branchenvertretern die Möglichkeit zu Stellungnahmen geben, bevor das neue FFG im Bundestag verabschiedet wird. Es soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten und die deutschlandweite Filmförderung an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen anpassen sowie die bevorstehende Digitalisierung des Kinos unterstützen.

Fintel hat im Auftrag von ver.di bei der Anhörung nochmals auf die "Berücksichtigung der in der deutschen Filmwirtschaft vereinbarten Sozialstandards" in den entsprechenden FFG-Paragrafen als allgemeine Fördervoraussetzung und/oder ein Kriterium bei der Auszahlung der Fördergelder gedrängt. Nur so könne "Marktverzerrung" zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Produktionen vermieden werden. Dies gelte erst recht bei internationalen Koproduktionen, die in Deutschland mit Fördergeldern stattfinden und den hier ansässigen professionellen Filmschaffenden zugute kommen sollten. Angesichts der Tatsache, dass in der neuen deutschen Produzenten-Allianz auch die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung möglich ist, müsse Transparenz im Wettbewerb hergestellt werden, sagte Fintel. Ein weiteres Manko des vorliegenden Gesetzesentwurfs besteht darin, dass für den Erwerb der Nutzungsrechte an den Kreativbeiträgen von Filmschaffenden durch Filmproduzenten keine Verpflichtung zur angemessenen Vergütung sichergestellt wird. In beiden Sachverhalten wird das verkürzte Verständnis der Filmförderung deutlich, die einseitig die Belange der Produktionsfirmen und Nutzer von Kreativleistungen berücksichtigt.

Desweiteren verweist ver.di in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Digitalisierung der Kinos nicht nur als Technikinvestition betrachtet, sondern ein Teil der Gelder auch in die Aus- und Weiterbildung der Kinobeschäftigten investiert werden sollte. Im neu zusammen gesetzten Verwaltungsrat der FFA müsse ver.di als "dem in allen Bereichen der Film- und Fernsehwirtschaft vertretenen Tarif- und damit Sozialpartner" ein ungeteilter Sitz eingeräumt werden.

In der FFG-Novelle bleibt die Sperrfrist für die Weiterverwertung von Kinofilmen auf DVD von sechs Monaten erhalten, während die für die Ausstrahlung im Bezahlfernsehen von 18 auf 12 Monate gekürzt wird. Im frei empfangbaren Fernsehen ist nun nach 18 statt der bislang gültigen 24 Monate nach Kinostart ein Film zu sehen. Zudem werden Anbieter neuer Dienste als Beitragszahler für die Finanzierung der Filmförderung herangezogen. Das neue FFG gewichtet die Förderbereiche neu. Deutlich mehr Mittel gibt es für die Absatzförderung, um deutsche Filme erfolgreich in den Kinos vermarkten zu können. Die Rolle der Produzenten wird durch die Verkürzung der Rechterückfallzeit von sieben auf fünf Jahre, die Senkung der Eigenmittelquote und die Nutzung von Referenzförderung zur Kapitalbeschaffung gestärkt.

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/22384981_kw41_kultur_medien/index.html

V.i.S.d.P.: Wille Bartz, Geschäftsführer BundesFilmVerband in ver.di und connexx.av
Email: wille.bartz@verdi.de
Mobile: 0170-63 58 089


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