Film & Fernsehen

FFA zieht die Reißleine bei der Kinodigitalisierung – FFG wird modifiziert

(BFV Newsletter 11/09) Das 100er Modell und alle weiteren Solidarpakte der Filmbranche zur flächendeckenden Digitalisierung der Filmtheater sind gescheitert, beschloss das Präsidium der FFA am 17. November. Eine Hiobsbotschaft und ein Befreiungsschlag, um die jede Entscheidung lähmenden Diskussionen zur Finanzierung der Kinoumrüstung und das Filmförderungsgesetz (FFG) zu beenden, die nach den verfassungsrechtlichen Bedenken des Leipziger Verwaltungsgerichts im Februar begonnen hatten.

Da mindestens 20, nach dem letzten Modell 40 Mio. Euro aus den nach dem FFG gesammelten Geldern für die Digitalisierung genutzt werden sollten, konnte es nur eine Lösung für beide geben. Bis zuletzt rangen die FFA einschließlich Bernd Neumann um eine einvernehmliche Lösung mit der gesamten Filmbranche. Sie schien nahe, scheiterte aber ausgerechnet an einem Teil der Nutznießer der Digitalisierungssubventionen, den im HDF organisierten Multiplexketten und mittelständischen Kinos. Sie wollten bis zum Schluss umfangreiche Änderungen zu ihren Gunsten im FFG durchsetzen. So sollten ihre Abgaben gesenkt, die kleinen Kinos belastetet werden. Außerdem wollten sie den Großteil ihrer Einzahlungen für eigene Investitionen wieder zurück haben. Für die Filmförderung, dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, wäre nicht viel übrig geblieben.

Nach der Entscheidung der FFA sollen FFG und Digitalisierung gerettet werden. Aber nicht unter dem Diktat des Hauptverband Deutscher Filmtheater. Er wollte für seine Mitglieder so viele Mittel aus dem Solidartopf FFG herausholen, dass die eigenen Einzahlungen zurückgeflossen wären. Die Produktionsförderung wäre auf der Strecke geblieben. Außerdem sollte der Beitragssatz der Kinos im FFG so gestaltet werden, dass die Befreiung der umsatzschwachen Häuser von Zahlungen aufgehoben und ein Einheitsbeitrag von 1,8% vom Umsatz eingeführt wird. Was die Ketten entlastet und zu einer Marktbereinigung durch die Belastung der kleinen Kinos geführt hätte.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann wird nun ein modifiziertes FFG einbringen, das den Vorgaben der Richter entspricht, die Fernsehsender zu Zahlungen zu verpflichten. Die Ministerpräsidenten der Länder als auch die Anbieter selbst haben ihr Okay gegeben. Dann wird der Minister das Gesetz nach Leipzig schicken und hofft, dass das Verfahren erledigt ist.

Die Kinos werden ihre FFA-Abgaben aber wahrscheinlich weiter unter Vorbehalt zahlen, was ein Loch im FFA-Haushalt -10 Mio. in 2009 – reißt. Es könnte durch die Einstellung jeglicher Kinoförderung durch die FFA- derzeit 8 Mio. Euro –gestopft werden. Das würde vor allem die kleinen Kinos treffen, was außer dem HDF wohl niemand will. Oder die Produzenten verzichten auf das Geld. Um sie nicht zu benachteiligen, könnte Neumann auf den Vorschlag von SPD und FDP zurückgreifen, die fehlenden Millionen über Bürgschaften der KfW-Bank abzusichern. Bislang hat er das abgelehnt.
Bei der Digitalisierung der Kinos werden sich jetzt die Länder engagieren. Vorbild ist das von Bayern aufgelegte Förderprogramm. Es unterstützt nach kulturellen und strukturellen Aspekten Arthouse-Kinos und mittelständische Betriebe, um die flächendeckende Versorgung mit Filmkultur zu sichern. Multiplexe mit mehr als sechs Sälen sind ausgeschlossen.

NRW hat für die Digitalisierung im kommenden Jahr 500.000 Euro im Haushalt eingestellt, Brandenburg will nachziehen. Die Fördermaßnahmen sind ausdrücklich für eine Kombination mit künftigen Initiativen der FFA und des Bundes offen. Denn eins will Bernd Neumann sicher nicht: Die 30 Millionen, die er bislang für die Kinodigitalisierung reserviert hat, an Finanzminister Schäuble zurückgeben.



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