Film & Fernsehen

Kündigungen und Drohungen im Mathäser-Kino: Vorerst keine Betriebsratswahl

(München, 22. Juli 2009) Mit Kündigungen und Drohungen wurden Beschäftigte des Mathäser-Kinos München, die eine Betriebsratswahl durchführen wollten. eingeschüchtert. Die Wahl ist deshalb vorerst gescheitert. "Die Art und Weise, wie im Mathäser die Grundrechte von Beschäftigten beschnitten werden, ist unerträglich. Wir werden gegen die gezielte Behinderung der Betriebsratswahl strafrechtlich vorgehen, denn auch ein Kino ist kein rechtsfreier Raum“, erklärte ver.di-Sekretär Ertunç Eren.

Am Abend des 13.07.09 fand im Münchener Multiplexkino Mathäser eine Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes statt. Die 128 anwesenden Kinomitarbeiter haben sich jedoch nicht für den vorgestellten Wahlvorstand entscheiden können, am Ende fehlten genau drei Stimmen. Im Vorfeld der Versammlung war es zu gezielten Aktionen des Arbeitgebers, der Kinopolis GmbH & Co. Multiplex KG, gegen die sieben Initiatoren der Wahl gekommen. Zwei von den sieben Mitarbeitern wurden ohne schriftliche Angabe von Gründen fristlos gekündigt und am Tage der Betriebsversammlung durch Ausspruch eines Hausverbots an der Teilnahme gehindert. Obwohl die beiden Kollegen gegen die Kündigungen mit Unterstützung von ver.di klagen und demnach weiterhin Mitarbeiter des Mathäser sind, wurden sie gezielt von der Versammlung ausgeschlossen.

Und es gab weitere Einschüchterungsversuche: Zwei Tage vor der Wahl verkündete der Gesamtbetriebsleiter gegenüber der Belegschaft, dass es ab dem 13.07.09 angebliche Einsparungen im Personalbereich geben werde: Die bisher betriebsüblichen Leistungen wie Gratis-Popcorn und Mineralwasser für die Mitarbeiter, Gratis-Parkmöglichkeiten, Schichtwünsche und andere betriebliche Regelungen sollten gestrichen werden. Würde die Belegschaft gegen die Einsetzung eines Wahlvorstandes votieren, so wurde durch die Blume mehr oder weniger deutlich vermittelt, könnte diese Streichungen zurück genommen werden.

Vor dieser Drohkulisse und den massiven Behinderungsversuchen haben sich dennoch 63 Mitarbeiter für die Einsetzung des Wahlvorstands entschieden. Damit wurde das nötige Quorum knapp verfehlt. Die Kündigungen, Einschüchterungen und Beeinflussungen seitens der Geschäftsleitung, die die Wahl eines Betriebsrates vorerst verhindert haben, werden von ver.di kritisiert und als Straftaten auch folgerichtig angezeigt.

Am 21.07.09 fand die Güteverhandlung der beiden gekündigten Kollegen statt. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie im April während ihrer Arbeitszeit geraucht hätten. Der zuständige Arbeitsrichter war von diesem Kündigungsgrund nicht sehr überzeugt. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Weitere Informationen:
Jörg Reichel, ver.di München, 089-59977-1084

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