Rundfunk

Medienregulierung benötigt Architektur im "Ganzen"

(Berlin, 09.08.2007) Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - kurz RStV) regelt die gesetzlichen Bestimmungen für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in Deutschland in einem dualen Rundfunksystem. Im März 2007 kamen, mit der letzten Änderung, die Telemedien hinzu, damit auch die Digitalisierung und die damit einhergehende Veränderung im Rundfunk eine medienrechtliche Beurteilung ermöglicht. Inhalte sind u.a. die Koexistenz von Öffentlich-Rechtlichem und Privatem Rundfunk, Werbung, Berichterstattung, Medienkonzentration, Digitalisierung, Voll- und Spartenprogramm.

Der Rundfunkstaatsvertrag trat erstmals 1991 in Kraft. Seitdem wird er regelmäßig an die Entwicklung angepasst. Dies ist nun wieder der Fall mit der 10. Änderung, die Diskussion läuft bereits in den politischen Gremien. ver.di achtet auf die Entwicklung und mischt sich in die Diskussionen und den Prozess aktiv ein. Über unsere Positionen werden wir an dieser Stelle laufend berichten.

"Auf so gut wie allen Ebenen der bisherigen Rundfunk- und Medienregulierung stehen Reformen an, die weitaus mehr bedeuten als lediglich Anpassungen des bisherigen Regulierungssystems an die bekannten neuen Anforderungen. Die verfassungsrechtlichen Grundsätze von Vielfaltsicherung, Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht und kommunikativer Chancengleichheit erfordern angesichts der in der Tat tiefgreifenden Umbrüche der Medienlandschaft eine neue Architektur und damit auch Philosophie des 'Ganzen'", meint Martin Dieckmann, der medienpolitische Referent von ver.di.

Die aktuelle Änderung soll vorrangig die Institutionen, wie die Landesmedienanstalten, neue Aufsichtsgremien wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) betreffen. Ebenso eine angedachte Neubesetzung der KEK.

Die bisherigen Vorschläge laufen Gefahr, sich der parlamentarischen und gesellschaftlichen Kontrolle zu entziehen, dies ist durch ver.di kritisiert wurden. Die Argumentation ist in der medienpolitischen Information von Dieckmann nachzulesen.

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