Film & Fernsehen

Neues Filmförderungsgesetz ignoriert Soziales

(Berlin, 28. Juni 2008) Mit dem Beschluss der Bundesregierung zum neuen FilmFörderungsGesetz (FFG) ist der Endspurt eingeleitet: Nun müssen die neuen Regelungen noch im parlamentarischen Verfahren bestätigt und ggf. verändert werden, damit sie ab Januar 2009 in Kraft treten. Ende September wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestagsplenum debattiert, für den 8. Oktober ist eine öffentliche Anhörung geplant. Kritik kommt u.a. von ver.di. da in dem Entwurf weder die Verbesserung der Beschäftigungssituation als ein generelles Ziel der Filmförderung genannt noch die Vergabe von Fördermitteln mit der Einhaltung sozialer Standards als Vergabekriterium verknüpft wird.

Die Novelle des FilmFörderungsGesetzes (FFG) soll die deutschlandweite Filmförderung an die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre anpassen und neue digitale Verwertungsformen von Filmen, die schwierige Situation der Kinos und die immer größere Bedeutung der Vermarktung von Filmen berücksichtigen. "Gemeinsam mit dem Deutschen Filmförderfonds wird das modernisierte FFG der Filmwirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen verschaffen", erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann. Besonderes Augenmerk lege das neue Gesetz darauf, qualitativ hochwertige Filme und Drehbücher zu unterstützen.
Erhalten blieb in der Novelle die Sperrfrist für die Weiterverwertung von Kinofilmen auf DVD von sechs Monaten. Die Sperrfristen für die Ausstrahlung im Bezahlfernsehen wurde von 18 auf 12 Monate gekürzt, die Ausstrahlung im frei empfangbaren Fernsehen kann nun nach 18 statt der bislang gültigen 24 Monate nach Kinostart erfolgen. Durch einen Beschluss des FFA-Präsidiums können diese Fristen teilweise verkürzt werden. Zudem werden Anbieter neuer Dienste als Beitragszahler für die Finanzierung der Filmförderung herangezogen. Dazu gehören u.a. Video-on-Demand-Anbieter und Programmvermarkter.
Außerdem werden die Förderbereiche neu gewichtet: Deutlich mehr Mittel gibts für die Absatzförderung, um deutsche Filme erfolgreich in den Kinos vermarkten zu können. Zur Verbesserung der Qualität werden die Projektfilmförderung und die Drehbuchförderung gestärkt. Mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos wird die Förderung der Filmtheater neu strukturiert. Die Rolle der Produzenten wird durch die Verkürzung der Rechterückfallzeit von sieben auf fünf Jahre gestärkt.
Trotz positiver Ansätze "reichlich Nachbesserungsbedarf" sieht ver.di beim vorliegenden FFG-Entwurf. "Es ist sehr bedenklich", sagt Matthias von Fintel, Medien-Tarifexperte, "dass der deutsche Film verstärkt wirtschaftlich gefördert wird, ohne dass das Gesetz eine Verbesserung der sich verschlechternden sozialen Lage der Filmschaffenden vorsieht". Konkrete Vorschlägen haben das ver.di-Projekt connexx.av und der BundesFilmVerband vorgelegt und bei Podiumsdebatten, einem parlamentarischen Abend, mit Studien und durch Aktionen (BFV) dafür geworben.

So sollte in der Präambel des FFG die Förderung der Beschäftigungssituation der Branche als Ziel festgelegt werden. Außerdem müsse die Einhaltung tariflich vereinbarter Mindeststandards ein Kriterium der Vergabe von Fördergeldern sein. Des weiteren drängt ver.di darauf, dass die Digitalisierung der Kinos nicht nur als Technikinvestition betrachtet wird, sondern ein Teil der Gelder auch in die Aus- und Weiterbildung der Kinobeschäftigten investiert wird. Auf Unverständnis stößt auch, dass der Verwaltungsrat der FilmFörderungsAnstalt FFA zwar erweitert wird, aber um Industrieverbandsvertreter wie die von Bitkom, wohingegen ver.di als "größte Organisation der in der Branche Beschäftigten" keinen eigenständigen Sitz hat. Für die nächsten Wochen sind deshalb weitere Aktionen in Vorbereitung, um die FFG-Novelle im parlamentarischen Prozess noch zu verändern.

(Konzept W)


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