Mitglied werden

Sie wollen Mitglied bei connexx.av werden? Dann werden Sie ver.di-Mitglied!
Connexx.av ist das ver.di-Netzwerk für alle Medienschaffenden. Ob Freie, Selbstständige, Freiberufliche oder arbeitnehmerähnlich Tätige. Ob in der Medienbranche oder in einem Dienstleistungsberuf angestellt. Aber auch Schüler, Studenten und Erwerbslose, die sich mit ver.di und connexx.av identifizieren, können Mitglied werden.
Werden Sie ver.di-Mitglied und vernetzen Sie sich in connexx.av mit Gleichgesinnten! Engagieren Sie sich für die Interessen der Medienschaffenden in ver.di!

Wie werde ich Mitglied bei connexx.av?

Mitglied bei connexx.av werden Sie, indem Sie ver.di-Mitglied werden. Und das werden Sie immer zum Ersten des Monats, der auf Ihren Beitritt folgt. Sie erhalten Ihren Mitgliedsausweis, die ver.di-Satzung und zusätzliche Informationen, wie Sie sich engagieren können.
Füllen Sie jetzt online das Beitrittsformular aus oder laden Sie es hier als PDF herunter.

Wie hoch ist mein ver.di-Mitgliedsbeitrag?

Gute Interessenvertretung kann nur mit guter Ausstattung gelingen. Zudem sichert uns die alleinige Finanzierung der Arbeit von connexx.av und ver.di durch Ihre Beiträge unsere Unabhängigkeit von Parteien und politischen Akteuren.
Auch für den ver.di-Mitgliedsbeitrag gilt das Solidarprinzip: 1% vom regelmäßigen Bruttoeinkommen – wer mehr hat, zahlt auch mehr; wer wenig hat, zahlt weniger. Und weil wir wissen, dass es im Medienbereich auch mal zu Auftragsschwankungen und Zeiten ohne Job kommt, hat jedes Mitglied die Möglichkeit, den eigenen Beitrag unkompliziert anpassen zu lassen.

  • Mitglieder, die Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen bezahlen nur 0.5 % ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 €.
  • Hausfrauen/-männer, Schüler/-innen, Studierende, Zivildienstleistende und Erziehungsgeldempfänger/-innen bezahlen den Mindestbeitrag von 2,50 €.
  • Freie, Selbstständige oder arbeitnehmerähnlich tätige Mitglieder zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von 1% ihrer Einkünfte. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75% der monatlichen Bruttoeinnahmen. Wenn eine Berechnung nicht möglich ist, wird ein Beitrag von mindestens 15,-€ festgesetzt.
  • Mitglieder in abhängiger Beschäftigung mit stark schwankenden monatlichen Einkommen können den Monatsdurchschnitt aus dem letzten Bruttojahreseinkommen berechnen (Berechnungsbeispiel für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende als PDF zum Download).
  • Und denken Sie daran! Nur, wenn Sie den Beitrag in der richtigen Höhe bezahlen, können Sie auch den kostenlosen ver.di Rechtsschutz in Anspruch nehmen, der Sie bei allen wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Belangen kompetent berät und vertritt!

Kündigen können Sie Ihre Mitgliedschaft natürlich auch, und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres.


Ausklappen/Einklappen