Tarifverträge

Vertrauen ist gut, Tarifvertrag ist besser. Damit Sie wissen, was Ihnen zusteht, finden Sie hier eine Übersicht der Abschlüsse.

Übrigens, nur ver.di-Mitglieder haben Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen.

  • FFS

    Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende, bestehend aus:

    • Manteltarifvertrag – gültig ab 01.04.2016
    • Gagentarifvertrag – gültig ab 01.04.2016
    • Tarifvertrag für Kleindarsteller – gültig ab 01.04.2016
    • Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler – gültig ab 01.01.2014
    • Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm – gültig ab 01.01.2014

    TV FFS bei filmunion.verdi.de

  • VTFF

    Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den technischen Betrieben für Film und Fernsehen:

    • Manteltarifvertrag – gültig ab 01.01.2010
    • Überleitungstarifvertrag – gültig vom 01.04.2003 bis 31.03.2013
    • TV zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge – gültig ab 01.01.2013
    • Entgelttarifvertrag mit Gruppenplan und Entgelttabelle – gültig ab 01.01.2011

    VTFF bei filmunion.verdi.de

  • TPR

    Im Manteltarifvertrag (MTV) enthaltene Tarifverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen des privatrechtlichen Rundfunks:

    • Manteltarifvertrag
      Der Manteltarifvertrag regelt allgemeine Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Mehrarbeit, Zuschläge, Sonderzahlungen, Urlaub. Er ist gültig seit 01.01.2012. Frühestens kündbar zum 31.12.2016.
    • Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
      Dieser gilt seit 01.10.2002.
    • Tarifvertrag für Redaktionsvolontärinnen und Redaktionsvolontäre im Privaten Rundfunk
      Dieser legt z. B. die Ausbildungszeit und -vergütung, urheberrechtliche Fragen, Pflichten des Arbeitgebers fest. Er gilt seit 01.01.2005.

    TPR-Manteltarifvertrag (PDF-Datei)

     


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