Film & Fernsehen

Einhaltung des Tarifvertrages zur Arbeitszeit und zum Zeitkonto eingefordert

(BFV-Newsletter 04/2010) „Hidden“ war einer der ersten Filme, die 2010 in Deutschland gedreht wurden. Und damit einer der ersten, bei denen die neuen Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit gelten, die von der Produzentenallianz und ver.di vereinbart wurden.
Ihre Einhaltung wurde im Februar im Studio Leipzig nach einer anonymen Anzeige überprüft. Von der Behörde wurde ein Verfahren gegen die Produktionsleiterin eingeleitet, da die Arbeitszeitkonten nicht ordentlich geführt wurden. Das Verfahren wird durch das für die Produktion zuständige Landesamt für Arbeitsschutz Sachsen-Anhalt weiter verfolgt. „Es tut uns sehr leid, dass es zu unangekündigter Mehrarbeit gekommen ist und die Arbeitszeitkonten nicht ordnungsgemäß geführt wurden. In den ersten Tagen des Drehs hatten wir mit der extremen Kälte zu kämpfen – selbst die Speisen des Caterers waren eingefroren. Unser Hauptaugenmerk lag auf der Bewältigung solcher Probleme und der Sicherung des Drehs. Daher wurden das genaue Führen von Arbeitszeitkonten und die Erfassung der Arbeitszeit vernachlässigt, deren Einführung wir begrüßen. Wir haben die korrekte Führung der Unterlagen veranlasst und werden alles tun, um den Sachverhalt aufzuklären“, verspricht Steffen Reuter von SchmitzKatzeFilmkollektiv. Für den aufwändigen Film mussten viele Kinder besetzt werden. Die Einhaltung der Vorgaben zur Einhaltung ihrer Arbeitszeit wurde von der Produktionsleiterin akribisch kontrolliert. Nicht immer zur Freude der Regisseurin, die aus ihrer Heimat andere – eher keine - Regeln gewohnt ist. „Hier sind natürlich die Produktionen gehalten, den Verantwortlichen am Set klare Ansagen zu den Spielregeln des Tarifvertrages zu geben. Kein Filmschaffender hätte sich bei den Witterungsbedingungen über einzelne Tage „Ausnahmesituationen“ beschwert. Genau dafür haben wir ja Ausnahmeregelungen im Tarifvertrag. Aber hier drohte die Ausnahme zur Regel zu werden und dann müssen wir oder die Kollegen direkt handeln“, so der Vorstand des BundesFilmVerbandes BFV. Ausbaden muss jetzt die ganze Sache die Produktionsleitung, die mit einem Zwangsgeld wegen Fahrlässigkeit von € 1.000.- rechnen muss und einen Eintrag in Bundeszentralregister kassiert. Das heißt, beim nächsten Mal wird es richtig teuer für die Produktionsleitung.

Grund dafür ist die Tatsache, dass die Behörden dann von Vorsatz ausgehen. Dann kann ein Zwangsgeld von bis zu € 15.000.- fällig werden. Vermutlich werden bei diesen Zahlen auch die Produktionsleitungen wach gerüttelt, denen das Thema bislang eher lästig war. Der Vorfall lässt ahnen, dass es Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Regelung zur Arbeitszeiterfassung und der Höchstarbeitszeit geben könnte. Die von ver.di im April 2010 bei den Babelsberger Produktionen „Hannah“ und „Anonymus“ durchgeführten Kontrollen in Berlin und im Studio ergaben erfreulicherweise keine Beanstandungen. Es bleibt abzuwarten, welche Folgen der neue Tarifvertrag für die Beschäftigten haben wird, denn Positionen wie Fahrer, Maske, Kostüm und Garderobe werden jetzt schon häufig doppelt besetzt. Das kann auch noch für andere Bereiche kommen. Der Einzelne muss dann mit Einbußen rechnen, allerdings erhält er sich auch seine Gesundheit und seine sozialen Beziehungen. Natürlich muss dann anders kalkuliert werden, aber nicht weil es jetzt teurer wird, sondern weil die bislang meist pauschal abgegoltene Mehrarbeit endlich denen bezahlt wird, die sie leisten. Hier sind die Sender gefordert, die realen Kosten anzuerkennen und zu zahlen. Denn nicht selten werden schon in den Redaktionen Entscheidungen getroffen, die entsprechende Produktionsbedingungen und damit kostspielige Arbeitszeiten zur Folge haben.

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