Film & Fernsehen

Bagatell-Kündigungen im Cinemaxx Darmstadt

Das kommt uns doch irgendwie bekannt vor. Da wird eine Mitarbeiterin gekündigt, weil sie angeblich Getränke verschenkt bzw. Popcorn nicht richtig abgerechnet hat. Die Mitarbeiterin hat zwar Zeugen dafür, dass sie sich keineswegs schuldig gemacht hat. Trotzdem wird ihr gekündigt.
(Frankfurt, 13. Oktober 2010) Geschehen ist dies nicht bei einem Lebensmittel-Discounter, sondern im Cinemaxx Darmstadt, wie Anja Willmann von der Gewerkschaft ver.di, Landesfachbereich Medien am Mittwoch in Frankfurt a. M. mitteilte. Nach Auffassung von Willmann versucht die Geschäftsleitung von Cinemaxx anscheinend auf diese Weise, Druck auf einzelne Beschäftigte auszuüben und damit auch die ganze Belegschaft einzuschüchtern. Besonders auffällig ist, dass die Kündigung kurz nach Ablauf des Kündigungsschutzes ausgesprochen wurde, den die Beschäftigte aufgrund ihres Engagements im Wahlvorstand bei der diesjährigen Betriebsratswahl hatte. Da liegt der Verdacht nahe, dass man nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist eine unliebsame Mitarbeiterin loswerden wollte.

Nachdem die Betroffene mit Hilfe von ver.di gegen die Kündigung vor das Arbeitsgericht gezogen ist, schickt die Geschäftsführung eine zweite Kündigung hinterher. Es wird ihr nunmehr ein Betrugsversuch unterstellt. Dieser sei, so ver.di „an den Haaren herbei gezogen und dient offensichtlich nur dazu, die Mitarbeiterin zu einem Vergleich zu bewegen“.

Die Mitarbeiterin ist überzeugt davon, dass das Verfahren mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes gewinnen zu können. Es geht ihr nicht nur darum, Gehalt und Arbeitsplatz einzuklagen, sondern auch um Recht und Gerechtigkeit. Bagatellkündigen passen nicht zum Geschäftsmodell eines modernen Kinobetriebes, der Wert legt auf Verlässlichkeit und Kompetenz im Service. Drohungen mit Abmahnungen oder gar Kündigungen gehören aber leider auch zur Praxis von Arbeitgebern im Kinobetrieb, so Willmann abschließend.

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