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Wichtige GVL-Information: Neufassung der Wahrnehmungsverträge umgehend zurücksenden!

( Berlin, 15.12.2011) Die ursprünglich für Anfang Dezember 2011 vorgesehene GVL-Ausschüttung musste kurzfristig aufgeschoben werden. Die staatliche Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) München, hatte überraschenderweise Beanstandungen an den von der GVL bereits versandten Wahrnehmungsverträgen erhoben. In einer außerordentlichen GVL-Gesellschafterversammlung am 13. Dezember 2011 in Berlin unter Anwesenheit der GVL-Geschäftsführung und des DPMA wurden die einschlägigen Sachverhalte aufgeklärt mit dem Ziel, so rasch wie möglich die Verteilung für die Künstlerseite vornehmen zu können.

Die GVL wird nunmehr ab dem 14. Dezember 2011 auf dem Postweg neue, endgültig vom DPMA genehmigte Wahrnehmungsverträge versenden.

Diese treten rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft und bilden die Rechtsgrundlage für die aktuell anstehende Ausschüttung. Damit die GVL jetzt unverzüglich mit der Ausschüttung beginnen kann, empfehlen wir allen leistungsschutzberechtigten Künstlerinnen und Künstlern dringend, den von der GVL in den kommenden Tagen versandten Vertrag zu unterzeichnen und umgehend an die GVL zurückzusenden. Sobald die Rücksendung vorliegt, kann dann die Ausschüttung durch die GVL erfolgen.


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