Film & Fernsehen

Appell zur Nachbesserung bei der verkürzten Anwartschaftszeit auf ALG 1

Im Sommer 2009 hat die Vorgängerregierung als eines der letzten Gesetzgebungsverfahren noch die verkürzte Anwartschaft auf Arbeitslosengeld 1 im §123 Abs. 2 SGB III eingeführt. Dies haben die Interessenvertretungen aus dem Film- und Kulturbereich mit ambivalenten Beurteilungen
begleitet. Einerseits war und ist zu begrüßen, dass es eine ernsthafte Befassung mit den besonderen Sozialversicherungsproblemen berufsmäßig kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Gerade im Filmbereich aber auch in Theaterproduktionen herrschen solche auf Projektdauer befristeten kurzen Beschäftigungsverhältnisse naturgemäß vor.

Andererseits war schon im Sommer 2009 absehbar, dass die Restriktionen für die Anspruchsgrundlage zu eng gefasst worden sind. Die bei einem mittleren Einkommen liegende Verdienstgrenze (definiert durch die Bezugsgröße, aktuell: 30.660 €/West) führt dazu, dass Film- und Kulturschaffende zwar bis zur etwa doppelt so hoch liegenden Beitragsbemessungsgrenze Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlen, denen aber jenseits der Verdienstgrenze kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mehr gegenüber steht. Die Befristungsgrenze bei sechs Wochen und zudem die Anspruchsvoraussetzung, dass die überwiegende Anzahl der Beschäftigungstage in der Gesamtanwartschaft aus Beschäftigungen bis zu diesen sechs Wochen stammen muss, sind zwei zusätzliche Hürden.

Die statistischen Erhebungen des IAB, Studien des BFFS, eine Umfrage des BundesFilmVerbandes in ver.di und die Erfahrungen aller Berufsverbände der Film- und Theaterschaffenden ergeben, dass wegen dieser Restriktionen nur wenige Künstler und Kulturschaffende, denen mit der Gesetzesnovelle eigentlich ein dringend nötiger verbesserter Anspruch verschafft werden sollte, tatsächlich eine verbesserte soziale Absicherung bei eintretender Beschäftigungslosigkeit erhalten haben.

Wir, die unterzeichnenden Verbände und die Gewerkschaft ver.di, begrüßen, dass es jetzt eine aufkommende Debatte um die Nachbesserung dieser SGB III-Regelung gibt. Nach unserer Wahrnehmung gibt es hier auch fraktionsübergreifend den Willen, kurzfristig eine sachlich geeignete Nachbesserung bei der verkürzten Anwartschaft vorzunehmen.

Wir appellieren an die Zuständigen für Kultur- und insbesondere für Arbeits- und Sozialangelegenheiten, in einem Fachgespräch die Debatte mit den Interessenvertretern der betroffenen Film- und Kulturschaffenden zu suchen.

Unterzeichner:
BundesFilmVerband in ver.di
Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler BFFS e.V.
Bundesverband Filmschnitt - Editor e.V.
Bundesverband Freier Theater e.V.
Bundesverband Beleuchtung und Bühne e.V.
Bundesverband Casting e.V.
Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V.
Bundesvereinigung Filmton e.V.
Bundesverband Kamera e.V.
Bundesvereinigung Maskenbild e.V.
Bundesverband Produktion e.V.
Bundesverband Regie e.V.
Bundesverband deutscher Stuntleute e.V.
Interessenverband Synchronschauspieler e.V.
Verband der Szenenbildner, Filmarchitekten und
Kostümbildner in Europa e.V.
Verband Deutscher Tonmeister e.V.
Verband der Requisiteure und Set Decorator e.V

Ausklappen/Einklappen