RundfunkFilm & Fernsehen

Respekt: ZAPP berichtet über katastrophale Arbeitsbedingungen von Film- und Fernsehschaffenden

(BFV-Newsletter 08/2011) Freie Film- und Fernsehschaffende, ob sie auf Steuerkarte arbeiten oder als Selbständige, immer stehen sie unter Druck. Vom Sender, von Produktionsfirmen oder durch die eigene Konkurrenz, alles zusammen führte in den vergangenen Jahren zu den katastrophalen Arbeitsbedingungen über die einige wenige jetzt bei ZAPP (NDR) auspackten.

Arbeiten bis zur 18. Stunde damit der "Dreh im Kasten ist", nach der 14. Stunde auf Anweisung noch Produktionsfahrzeuge fahren, um Hotelkosten zu sparen oder kaum Pausen und schlechte Verpflegung. All das kommt immer noch in unterschiedlichen Ausmaßen vor. Im fiktionalen Bereich, wo der vom BFV/ver.di und der Produzentenallianz vereinbarte Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende (TV-FFS) zur Anwendung kommt, hat es zum Beispiel Teamworx, eine der größten Produktionsfirmen, seit 2006 bis heute nicht geschafft, die für die Filmschaffenden so wichtige tarifliche Zeitkontenregelung in die Arbeitsverträge aufzunehmen.

In der tagesaktuellen Berichterstattung und Dokumentation ist es teilweise noch schlimmer. Dort kämpfen die Fernsehschaffenden (Autoren, Kamerateams und Cutter) mit stagnierenden Honoraren seit 20-25 Jahren, weil die Sender ihre eigenen Tarifverträge für Freie umgehen, indem sie nur noch Firmen (GmbHs) beauftragen, und die die Aufträge dann an die Fernsehschaffenden weiterreichen. Schon regiert der ungeregelte Markt. Nach Tarif und Vergütungsordnung beim NDR zum Beispiel müsste ein Kamerateam (Kamera/Ton) inklusive Ausrüstung ca. € 1.450.- auf Rechnung erhalten! Real erhalten die Teams, wenn es gut läuft € 850.-; die Differenz sind ziemlich genau 40%, das Geld, was den "freien" Kamerateams seit 20-25 Jahren fehlt.

"In Hamburg haben sich bereits mehrere Kamera- und Tonleute mit Beschäftigten vom NDR zusammen geschlossen, um neue Tarifverträge für die Freien auszuhandeln. Das Ziel ist 'equal pay - gleiche Bezahlun' für alle nicht festangestellten Kollegen, egal ob sie selbständig beschäftigt sind oder über Dritte in der Arbeitnehmerüberlassung für den NDR tätig sind oder sonst wie; das was der NDR seinen Festangestellten zahlt, muss auch bei den nicht festangestellten ankommen", so der Vorstand vom BFV in ver.di.

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