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Unternehmen müssen sich an Sozialversicherungen für Künstler und Publizisten korrekt beteiligen

(Berlin, 11. April 2014) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt einen gestern veröffentlichten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der eine regelmäßige Überprüfung aller Unternehmen daraufhin vorsieht, ob sie ihre Pflichten erfüllen und sich an den Sozialversicherungskosten der von ihnen beauftragten Künstler und Publizisten beteiligen.

„Die Künstlersozialkasse mit ihrem Modell der Auftraggeberbeteiligung hat sich als zukunftsweisende Institution bewährt und würde durch die Umsetzung des Gesetzesentwurfes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes noch einmal deutlich besser abgesichert“, betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Mit einem gesetzlich festgeschriebenen Turnus der Prüfungen stelle der Entwurf klar, dass bestehendes Recht eingehalten werden muss. Der Referentenentwurf zeuge von intensiver Auseinandersetzung mit den Widerständen, die in den vergangenen Jahren von Seiten der Unternehmen oder der Deutschen Rentenversicherung gegen eine engmaschigere Überprüfung formuliert worden seien. „Die klaren Vorgaben etwa, ab welcher Honorarsumme Aufraggeber zur Abgabe herangezogen werden, in welchem Turnus je nach Betriebsgröße geprüft werde und wie diese Abgabepflicht möglichst unbürokratisch umgesetzt werden kann, tragen sicherlich zu einer höheren Akzeptanz dieses Systems bei“, so Werneke. Die Details des Entwurfs seien allerdings noch genauer zu betrachten. „Ein zukunftsfestes Rentensystem braucht eine starke Künstlersozialkasse“, betonte Eva M. Welskop-Deffaa, im ver.di-Bundesvorstand für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuständig. „Die Initiative der Bundesregierung zielt auf höhere Beitragsehrlichkeit und lässt erwarten, dass durch die gestuften Prüferfordernisse für kleine und mittlere Betriebe ein wirkliches Netto-Einnahme-Plus für die Alterssicherung der Künstler und Künstlerinnen entsteht.“

In Zeiten, in denen immer häufiger Arbeit auf Selbstständige und in prekäre Arbeitsformen verlagert werde, so Werneke, sei eine genaue Überprüfung der korrekten Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen aber auch auf mögliche missbräuchliche Beschäftigungsformen wie etwa Scheinselbstständigkeit notwendiger denn je.

Für Rückfragen:
Veronika Mirschel, Tel.: 030/6956-1411

Pressekontakt:
Martina Sönnichsen, ver.di-Bundesvorstand, href="mailto:pressestelle@verdi.de">pressestelle@verdi.de

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