Rundfunk

RTL-Betriebsrat gewinnt im Streit um neuen Sozialplan

(Köln, 26. Februar 2009) Das Landesarbeitsgericht hat die Beschwerde der RTL-Geschäftsführung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln abgewiesen. Das Arbeitsgericht hatte den Anspruch des RTL-Betriebsrates auf Sozialplanverhandlungen bereits Anfang Dezember bestätigt.

Hintergrund ist der Betriebsübergang des Bereichs 'Produktion und Technik' von RTL in die RTL-Schwester CBC, der rund 40 Beschäftigten den Job kosten soll. Die Arbeitgeberin verweigerte sich den Verhandlungen und argumentierte mit dem bestehenden Rahmensozialplan von 2005. In zweiter Instanz wurde nun bestätigt, dass die Ausgliederung der Abteilung dort nicht ausreichend erfasst ist.

Die Verhandlungen für den neuen Sozialplan sollen durch Einsetzen einer Einigungsstelle zeitnah beginnen.

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