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P r e s s e i n f o r m a t i o n ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de

ver.di kritisiert "Worthülsen" der Bundesregierung wegen Finanzierung der Künstlersozialkasse

(Berlin, 10. Juni 2013) "Mindestens alle vier Jahre" - diese vier Worte hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales unter Federführung der Regierungskoalition in der vergangenen Woche aus einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausgestrichen. "Damit hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass ihre Beteuerungen, die Künstlersozialkasse (KSK) dauerhaft stabilisieren zu wollen, leere Worthülsen sind", kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Werneke.
Bei der Auseinandersetzung geht es darum, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die bei allen Unternehmen mit Beschäftigten regelmäßig die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen prüft, auch untersuchen soll, ob für Aufträge an selbstständige Medien- und Kulturschaffende die Künstlersozialabgabe, also der "Arbeitgeberanteil" zur Sozialversicherung, an die Künstlersozialkasse abgeführt wurde. Letzteres sollte nach einem "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der bundesunmittelbaren Unfallkasse, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes sowie zur Änderung anderer Gesetze" (BT-Drs. 17/12297) der Bundesregierung "mindestens alle vier Jahre" geschehen. Das wird nun nicht Gesetz.
Wie oft die DRV Unternehmen auch auf korrekte Zahlung der Künstlersozialabgabe prüft, darf und kann sie nun weitgehend selbst entscheiden.

"Das ist ärgerlich, weil es als falsches Signal verstanden werden könnte, die Künstlersozialabgabe nicht korrekt abzuführen", sagte Werneke. Denn regelmäßige Prüfungen seien von den Unternehmen nicht zu befürchten und Zahlungsrückstände könnten verjähren. Die von Unternehmerverbänden, dem Steuerzahlerbund, dem Wirtschaftsflügel des CDU/CSU und der FDP angeführten Argumente seien irreführend: Wer hier von Kosten und "Entbürokratisierung" rede, vertusche damit, dass es eigentlich um ungestörte Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gehe.

Die KSK sei derzeit nicht akut gefährdet. Zwar sei es möglich, dass der Abgabesatz von derzeit 4,1 Prozent wieder ansteigen könne.
Allerdings habe er schon einmal 5,8 Prozent betragen, ohne dass dies die Handlungsfähigkeit der KSK eingeschränkt hätte. Ein Hebesatz von 5,0 Prozent, der stellenweise prognostiziert werde, sei also kein Weltuntergang. "Allerdings wäre eine solche Entwicklung die Folge einer von der Regierungsmehrheit ausgestellten Lizenz für Prüfungsfreiheit an die Unehrlichen - auf Kosten der Ehrlichen", warnte Werneke und kündigte an, dass sich ver.di für den Fortbestand der KSK stark machen werde. KSK-Versicherte könnten auch mit Protestschreiben an die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen ihr Unverständnis über das verantwortungslose Handeln der Koalition zum Ausdruck bringen.

Pressekontakt:
V.i.S.d.P.: Jan Jurczyk, ver.di-Bundesvorstand, pressestelle@verdi.de

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