Film & Fernsehen

Revision gegen das Urteil Im Fall Heinze

(19. Oktober 2012) Für die frühere NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze, die wegen ihrer Drehbuch-Affäre zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, ist das Verfahren noch nicht beendet. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das am 8. Oktober gefällte Urteil eingelegt, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Mittwoch bestätigte. Die 63-Jährige war zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Bestechlichkeit und Betrugs in Tateinheit mit Untreue verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Hamburger Landgerichts war mit ihrem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. Ihrem Willen nach sollte Heinze für drei Jahre ins Gefängnis.

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