Film & Fernsehen

ver.di und Bernd Neumann mit gleichen Positionen zum Urheberrecht

(BFV-Newsletter 11/2010) „Das Urheberrecht bleibt in erster Linie das Recht der Urheber. Für eine zum Teil diskutierte Neuformulierung des Schutzzwecks des Urheberrechts zugunsten der Nutzer besteht kein Anlass. Der freie Zugang der Allgemeinheit zu urheberrechtlich geschützten Werken kann im digitalen Zeitalter nicht dadurch sichergestellt werden, dass das Urheberrecht als Schutzinstrument der Kreativen generell aufgehoben oder letztlich in ein Verbraucherrecht umgedeutet wird,“ formuliert Kulturstaatsminister Bernd Neumann an der Spitze seines 12-Punkte-Papier "Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt" zum Schutz der Urheber im digitalen Zeitalter.
Dabei weist er den Verwertungsgesellschaften eine entscheidende Rolle bei der gerechten Vergütung der Urheber zu. Diese sei gesetzlich nur bis 2007 geregelt, die Verhandlungen zwischen den Gesellschaften und den Verbänden der Industrie haben bislang zu keinem Ergebnis geführt. Neumann stelle klar, dass bereits durch das Einbringen von Geräten in den Verwertungszyklus gezahlt werden müsse. Mit dieser These und der Forderung nach einem zügigen Abschluss der Verhandlungen ist er sich mit dem Positionspapier zum Urheberrecht der Gewerkschaft ver.di einig, dass der Bundesvorstand für zahlreiche organisierte Urheber und Leistungsschutzberechtigte am 25. Oktober beschlossen hatte. Dies sorgte für Aufregung bei etlichen Bloggern, wie auch bei renommierten Zeitungen; sie warfen der Gewerkschaft vor, sich mit der ausgewogenen Analyse des Entstehens der Piraterie-Probleme und der all-for-free-Mentalität im Internet durch Versäumnisse von Verlagen und Rechteinhabern an Musik- und fiktionalen Medieninhalten, sowie der klaren Positionierung für Sanktionen für die Bewahrung des Urheberrechts, im Stile des 19. Jahrhunderts eingesetzt habe. Das Papier macht eindeutig klar, dass nur neue kreative Werke entstehen können, wenn die Urheber von ihrer Arbeit leben können.
Klar setzt es sich gegen die Idee der Schaffung einer Kulturflatrate ein, wie sie von den Grünen gewünscht wird. Die Gemeinschaft solle nicht dafür aufkommen, dass Einzelne das Internet weiter kostenfrei nutzen wollten. Zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen regt ver.di an, entsprechende Seiten mit einem Warnlogo zu versehn, dass die Nutzer auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam macht. Downloaden sollte mit milden Strafen geahndet werden, die Härte des Gesetzes solle dagegen die Upploader und die Fileshare-Anbieter treffen, die die Urheberrechtsverletzungen erst ermöglichen. Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der ver.di, wandte sich in einem Offenen Brief am 23. November gegen die einseitige Berichterstattung und den Vorwurf, ver.di wolle eine Zensur im Internet einführen. „Die Wahrung und Sicherung einer freien Kommunikation und Information ist für ver.di essentiell wichtig und liegt im unmittelbaren Interesse verschiedenster Mitgliedergruppen der ver.di,“ stellt er fest und präzisiert, „dass wir im Umgang mit Urheberrechten im Internet gerade nicht auf Zensur und Sanktionen, sondern auf Transparenz und Information setzen. Eben weil wir gegen Sperren im Netz sind und das Abmahnwesen begrenzen wollen, sollen auf Internetseiten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal zum Download anbieten, Hinweise gesetzt werden zur Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer – und zwar nach Anhörung und Widerspruchsmöglichkeit der betroffenen Seitenanbieter und von einer dazu legitimierten Institution. Eine Speicherung der IP-Adressen von Nutzerinnen und Nutzern wollen wir nicht. So und nicht anders steht es in dem Beschluss. ver.di verlangt nicht, den Zugriff von IP-Adressen auf bestimmte Internetseiten zu dokumentieren, Inhalte zu zensieren oder Nutzerinnen und Nutzer vom Internetzugang auszuschließen.“ Das Kappen von Internetzugängen nach französischem Vorbild („Three strikes out“-Modell) lehnt ver.di ab.
Damit ist ver.di ganz bei Bernd Neumann, der formuliert, der bestehende rechtliche Rahmen solle um ein effizientes System ergänzt werden, das es ermöglicht, einem (potentiellen) Verletzer einen Warnhinweis zu senden. Dann könne dieser ohne juristische und finanzielle Konsequenzen sein illegales Handeln einstellen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass der verwarnte Nutzer bei wiederholter Rechtsverletzung mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen habe. Ein solches System habe den Vorzug, unmittelbar zur Bewusstseinsbildung über den Wert des geistigen Eigentums beizutragen und die Akzeptanz der Rechtsdurchsetzung in der Bevölkerung zu fördern. Bei Rechtsverletzungen von Povidern und anderen Beteiligten will Neumann im Regelfall die Zahlung einer doppelten Lizenzgebühr durch den Nutzer vorsehen. „Andernfalls ginge die Haftung betragsmäßig nicht über die Aufwendungen hinaus, die einem redlichen Nutzer entstehen.“


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