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VTFF: Aus für Flächentarifvertrag in Filmtechnischen Betrieben!

(Berlin, 9. Juli 2012) Die Tarifverhandlungen für Filmtechnische Betriebe zwischen dem VTFF und ver.di sind endgültig gescheitert. Die Erwartungen an Tariferhöhungen waren zu unterschiedlich. Knapp 5 % auch gestreckt über 2 Jahre waren dem VTFF noch zu viel.

Auch in der sechsten Verhandlungsrunde, der in den Monaten April bis Juli auch verschiedene Sondierungsgespräche vorangegangen waren, konntezwischen dem VTFF als Arbeitgeberverband der Filmtechnischen Betriebe und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kein Tarifergebnis erzielt werden. Bereits vor dem Verhandlungstermin war klar, dass es ein richtungsweisender Verhandlungstermin werden würde. Sollte es noch gelingen, einen Flächentarifabschluss einheitlich für die Bavaria-Betriebe, Studio Babelsberg, die CinePostproduction-Betriebe u.a., zu verhandeln oder würde es an der Frage der Tariferhöhungen scheitern?

In der dementsprechend intensiven sechsten Verhandlungsrunde war ver.di bereit, die ursprüngliche Forderung von 5 % sogar auf zwei Jahre zu strecken, wenn dies den Flächentarifabschluss noch ermöglichen sollte.

Der VTFF war zuletzt nur zu einem Abschluss bereit, der Tariferhöhungen erst nach 8 Nullmonaten und dann von je 2,2 % Erhöhung ab September 2012 und ab Juli 2013 mit der Bedingung einer Laufzeit von 30 Monaten vorsah. Sowohl in der Gesamterhöhung, den Zeitpunkten der Erhöhungen und der Laufzeit von 2 ½ Jahren war der VTFF-Vorschlag für die ver.di-Verhandlungskommission so nicht akzeptabel und im Volumen auch nur wenig verbessert gegenüber dem allerersten VTFF-Angebot von 2 % für zwei Jahre.

Zuvor schon hatte die ver.di-Verhandlungskommission die Bereitschaft gezeigt, für die CinePostproduction-Betriebe ungewöhnliche Sonderregelungen zu vereinbaren, wonach die Tariferhöhungen um zwei Jahre aufgeschoben worden wären. Allerdings nur wenn dafür die derzeit aus betrieblichen Gründen zur Entlassung vorgesehenen Kolleginnen und Kollegen bei CinePostproduction noch die Tariferhöhungen angerechnet bekämen, damit sie bei Abfindungen zum Tragen gekommen wären. Das ver.di-Kompromissangebot für die linearen Erhöhungen, die für alle anderen VTFF-Betriebe zu den jeweiligen Daten hätte gelten sollen, sah plus 2 % rückwirkend ab Februar 2012 und danach 2,6 % ab März 2013 mit einer Laufzeit bis Ende 2013 vor.

ver.di hatte deutlich erklärt, dass dieses Kompromiss-Angebot lediglich für diesen entscheidenden Verhandlungstag auf Flächentarif-Ebene und mit Blick auf die Sondersituation der CinePostproduction gelte. Doch auch dieses ultimative Angebot hat im VTFF keinen Ausschlag für einen Tarifabschluss gegeben. ver.di hat darauf das endgültige Scheitern der Tarifverhandlung erklärt und angekündigt, nun die verschiedenen Unternehmen im VTFF zu Haustarifverhandlungen aufzufordern.

"Das Scheitern der monatelangen Verhandlungen mit dem VTFF ist bedauerlich, aber auch zwangsläufig, wenn wir für unsere Kolleginnen und Kollegen die nötigen Tariferhöhungen im Flächentarif nicht erreichen können. Die Entscheidung fiel uns nicht leicht, aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Mobilisierungsbereitschaft für ein Tarifergebnis waren zu unterschiedlich. Das führt uns nun zwangsläufig zu unterschiedlichen Lösungswegen in den anstehenden Haustarifverhandlungen. Für dieses neue Ziel brauchen wir engagierte Kolleginnen und Kollegen in jedem einzelnen VTFF-Betrieb. Bei allem Optimismus, aber auch einzelne Haustarifverträge sind nicht einfach zu erreichen“, erklärte ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel.

Was bedeutet das Scheitern der Tarifverhandlung?

Die zu Ende 2011 gekündigten Tarifverträge (Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag) sind seit Januar 2012 in der individualvertraglichen Nachwirkung für alle Kolleginnen und Kollegen, die vor Ende 2011 einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Das heißt alles tarifvertraglich geregelte gilt als Mindestbestand weiter, bis ein neuer Vertrag geschlossen wird. Das kann ein neuer Haustarifvertrag sein oder auch eine individuelle arbeitsvertragliche Änderung. Hier ist Vorsicht geboten, damit keine bisherigen Tarifrechte verfallen. ver.di-Mitglieder können sich dazu von den Ansprechpartnern vor Ort beraten lassen.

In den VTFF-Betrieben wird nun im Kreis der ver.di-Mitglieder über die Bildung von betrieblichen Tarifkommissionen und das weitere Vorgehen beraten. Dazu wird, wo gewünscht, auch zu Mitgliederversammlungen eingeladen. Die unmittelbar für die einzelnen Betriebe geltenden Tarifregelungen zu gestalten, Pläne für das Erreichen dieses Ziel zu entwickeln und sich gemeinsam und solidarisch dafür einzusetzen, dazu sind jetzt die Kolleginnen und Kollegen in Filmtechnischen Betrieben aufgerufen und werden durch eine ver.di-Mitgliedschaft dabei unterstützt.

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