AV-Produktion

MTV - Überleitungstarifvertrag - TV zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung - Entgelttarifvertrag

VTFF - Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den technischen Betrieben für Film und Fernsehen

(12. August 2010) Der aktuelle VTFF-Tarifvertrag enthält folgende Regelungen:
  • Manteltarifvertrag (MTV)
    Den einheitlichen Manteltarifvertrag, der wesentliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Mehrarbeit und Urlaub regelt. Gültig ab 1. Januar 2003 in der zum 1. Januar 2010 vereinbarten Fassung vom 12. August 2010.
  • Überleitungstarifvertrag
    Dieser Tarifvertrag fasst abschließend die Regelungen zusammen, die im Zusammenhang mit der Neuregelung des einheitlichen Manteltarifvertrages ab dem 01. Januar 2003 zu Ausgleichszahlungen bei den Mehrarbeitszuschlägen führen. Er hat Gültigkeit vom 1. April 2003 bis 31. März 2013.
  • TV zur Förderung der betrieblichen Alterversorgung
    Dieser gilt seit dem 1. Januar 2003 und ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2008.
  • Entgelttarifvertrag (ETV) mit Gruppenplan und Entgelttabelle
    Gültig ab 1. Janaur 2011

    Die zu Ende 2011 gekündigten Tarifverträge (Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag) sind seit Januar 2012 in der individualvertraglichen Nachwirkung für alle Kolleginnen und Kollegen, die vor Ende 2011 einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.

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