Die ver.di FilmUnion erzielt deutliche Erfolge bei der „Verkürzten Anwartschaft“!

(ver.di FilmUnion-Newsletter 02/2012) Die laufende Lobbyarbeit und die Präsentation der ausgewerteten Studie zum ALG I-Bezug von Film- und Kulturschaffenden am 24.1.2012 (siehe Bericht im Newsletter 01/2012), die von der ver.di-FilmUnion in Auftrag gegeben wurde, bringen deutlichen Fortschritt in der politischen Diskussion und echte materielle Vorteile durch verbesserte soziale Absicherung für Film- und Kulturschaffende.
Die ver.di-FilmUnion konnte insbesondere durch die erstellte o.g. Studie den Parteien gegenüber deutlich machen, dass die bisherige Regelung der verkürzten Anwartschaft kaum Wirkung für Filmschaffende entfaltet.

Darum wollen sogar die Regierungsfraktionen von CDU und FDP schon vor Ablauf des Gesetzes zum 31.7.2012 handeln, und die Restriktionsgröße der "überwiegenden“ Beschäftigungen bis zu sechs Wochen auf 10 Wochen ausweiten. Gitta Connemann (CDU) signalisierte bereits Bereitschaft zu noch weitergehenden Korrekturen, wollte hierzu aber nicht konkret werden.

Konkreter in ihren Vorstellungen wurde die SPD, für die Angelika Krüger-Leißner deutlich machte, dass sowohl die Begrenzung der "überwiegenden“ Beschäftigungsdauer von sechs Wochen als auch die Einkommensgrenze abgeschafft werden, sowie darüber hinaus, die 2005 auf zwei Jahre verkürzte Rahmenfrist wieder auf drei Jahre angehoben wird. Bei der Einkommensgrenze hält die SPD die Beitragsbemessungsgrenze für eine angemessene und eingeführte Größe.

Ähnlich konkret, aber anders in der Sache gestaltet sich der Vorschlag der GRÜNEN! Sie ergänzen den SPD-Vorschlag mit der Forderung, dass bereits Betroffene ab vier Monaten Beschäftigung einen Anspruch auf zwei Monate AL I erhalten sollen; allerdings wollen sie die Rahmenfrist nicht wieder auf drei Jahre setzen.

"Welches Modell es bis zum 31.7.2012 auch sein wird, wir haben jetzt schon erfolgreich gearbeitet und hoffen sehr, dass die Regierungsfraktionen noch eine 'Schippe' drauflegen! 10 Wochen ist die richtige Richtung, aber KollegInnen, die in Serien oder Kinoproduktion arbeiten und danach erst mal wieder nichts haben, nützt das gar nichts; hier brauchen wir mindestens die bereits diskutierten 13 Wochen! Beim Einkommen müssen ebenfalls noch Korrekturen deutlich nach oben kommen, denn allein an der Einkommensgrenze scheitern immer noch 25% Antragsteller! Abschließend wollen wir festhalten, dass es finanziell keine Einwände geben darf, da bereits 2009 mit Gesetzesverabschiedung € 50 Mio. für die verkürzte Anwartschaft pro Jahr geplant waren. Die Mehrkosten für die Bundesagentur liegen aber nach den Monitoringberichten gerade einmal bei € 1,6 Mio.! Da wird also wirklich niemand bevorteilt, wenn sich hier angemessene Korrekturen einstellen, im Gegenteil: die Menschen, die bei Beschäftigung viel einzahlen, bekommen ihre so wichtige soziale Absicherung durch Anspruch auf ALG I“, resümiert der Vorstand der ver.di FilmUnion seinen bisherigen Erfolg!

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