Das Recht auf Bildungsurlaub

In fast allen Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen zur bezahlten Freistellung für politische und berufliche Fortbildung. Nach den jeweiligen Ländergesetzen haben alle ArbeitnehmerInnen Rechtsanspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Dieser kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die zuständigen Behörden die Veranstaltung auch anerkannt haben.

Wie man diese Anerkennung bekommt und alles andere Wissenswerte zum Thema finden Sie auf dem ver.di Bildungsportal im Internet. Unter anderem erfahren Sie
  • wie man Bildungsurlaub beantragt
  • welche weiteren Freistellungsmöglichkeiten es gibt
    1. Sonderurlaubsverordnung für Beamte
    2. einschlägige tarifvertragliche Regelungen
    3. Freistellungsgrundlage für Erwerbslose
  • welche Rechtsgrundlagen es für die betriebliche Freistellung von Mitgliedern der gesetzlichen Interessenvertretungen gibt
Und Sie finden Musterbeschlüsse und Mustermitteilungen an den Arbeitgeber, wie sie das Betriebsverfassungsgesetz verlangt. Bei Fragen und Wünschen nach bestimmten Seminaren und Angeboten helfen auch gerne die connexx.av-Mitarbeiter weiter.

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