Film & Fernsehen

Tarifverhandlungen zur Erlösbeteiligung für Filmurheber und Schauspieler gehen in die zweite Runde

(BFV-Newsletter 9/2010) Die Verhandlungen starteten mit einer erfreulichen Nachricht: Sowohl die Gewerkschaft ver.di mit dem BundesFilmVerband BFV, der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler BFFS und die Produzentenvertretung (Produzentenallianz) sind sich einig, einen ergänzenden Tarifvertrag für Schauspiel-Gagen verhandeln zu wollen.
. Diese Verhandlungen sollen in einer Arbeitsgruppe separat von den Verhandlungen zur urheberrechtlichen Erlösbeteiligung geführt werden. Hierzu ist ein Termin für Ende Oktober vorgesehen. Inhaltlich sollen – anders als bei den Kollegen der Stabsbeschäftigten – keine regulären Mindestgagen festgelegt werden. Es geht vielmehr darum, die immer häufiger auftretenden und erschreckend niedrigen Gagen zu verhindern und allgemeine Gagengrundsätze aufzustellen. Zudem soll der Tarifvertrag zu Schauspiel-Gagen eine Anbindung auch der ausübenden Künstler an die tarifvertragliche Erlösbeteiligung gewährleisten. Im Bereich der Verhandlungen zu urheberrechtlichen Erlösbeteiligungen liegen die grundsätzlichen Vorstellungen zum Ansatzpunkt für eine angemessene Vergütung erwartungsgemäß noch weit auseinander. Berücksichtigung soll aus Sicht der Filmschaffenden insbesondere die Verwertung über die Kinoauswertung hinaus finden.
Also DVD-verkauf, Video on Demand, Sendeauswertung, Weltvertrieb, etc.. Die Produzenten gaben zu bedenken, dass all diese Auswertungsrechte oft bereits bis zur Refinanzierung der Produktionskosten von Kinofilmen verkauft sind. Erst wenn die Produktionskosten eingespielt, bzw. erwirtschaftet sind, und darüber hinaus ein Sicherheitspuffer zur Minimierung der wirtschaftlichen Risiken des Produzenten erlöst wurde, kann eine Beteiligung erfolgen. Dies sehen die Filmschaffenden etwas differenzierter; sie gehen davon aus, dass eine Beteiligung ansetzen muss, wenn der Film eine gute Entwicklung beim Nutzer vollzieht. „Hier erwarten wir noch mehr Transparenz von den Finanzierungsleistungen bis zu den Erlösbeteiligungen und Zahlungsströmen zwischen Produzenten und Förderern bzw. Verleihern und vor allem der Verwerter“, so Matthias von Fintel, Verhandlungsführer von ver.di. Warum die Beteiligung der Urheber an der Verwertung im Bereich Video on Demand gerechtfertigt ist, begründet sich nach Gewerkschaftssicht auch mit Darstellung der Produzenten selber, die in diesem Vertriebs-Segment in den nächsten drei Jahren mit Wachstum rechnen.


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