BFV-Newsletter 05/2009

Sie erhalten heute von connexx.av den fünften BFV-Newsletter in 2009. connexx.av und der BundesFilmVerband (BFV) in ver.di wollen mit diesem monatlichen Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film- und Fernsehen sorgen. Insbesondere sollen hier film- und sozialpolitische Themen aufgegriffen werden. Der BFV bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Kulturschaffenden sowie allen anderen an der Film- und Fernsehproduktion beteiligten Beschäftigten. Er tritt für Kunstfreiheit und gerechte Arbeitsbedingungen ein. Als vorrangiges Ziel strebt er eine integrierte Interessenvertretung dieser Filmberufe in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an (http://www.connexx-av.de/filmfernsehproduktion_bfv.php).

Inhalt



  1. "6 statt 12" - Gesetz zur sozialen Absicherung vor Verabschiedung

  2. FFA-Haushalt 2009 steht - Produktionen nicht mehr gefährdet

  3. Fronten bei Tarifverhandlungen verhärtet

  4. "Im Angesicht des Verbrechens" geht trotz Typhoon-Insolvenz weiter

  5. ver.di fordert Wiedereinführung des Krankengeldes für unstetig Beschäftigte

  6. Deutsche Koproduktionen triumphieren in Cannes

  7. Kommunale Kinos fordern finanzielle Sicherheit

  8. Meldungen

  9. Impressum / Abo




1. "6 statt 12" - Gesetz zur sozialen Absicherung vor Verabschiedung


Frank-Walter Steinmeier wollte gerne zu seinem Wort stehen. Zur Berlinale hatte er Schauspielern und Filmschaffenden versprochen, nach jahrelangem Tauziehen zwischen SPD und CDU ein Gesetz zur Verbesserung ihrer sozialen Absicherung auf den Weg zu bringen. Denn seit Einführung der Agenda 2010 durch SPD und Grüne haben rund 50% der mehr als 25.000 Mitarbeiter an deutschen Film- und Fernsehsets keine Chance Arbeitslosengeld zu erhalten, weil sie mit ihren kurzfristigen Engagements nicht auf die geforderte Beschäftigungszeit von 12 Monaten in zwei Jahren kommen. Einzahlen müssen sie aber trotzdem. Diese Situation wird sich nach dem Gesetzentwurf, der am 20. Mai ins Kabinett eingebracht wurde, kaum ändern, befürchten die Interessenvertreter der Beschäftigten vor und hinter der Kamera, obwohl einige Verbesserungen zu den von ihnen heftig kritisierten ersten Überlegungen von Arbeitsminister Olaf Scholz einbezogen wurden. Die Einwände waren von Kulturstaatsminister Bernd Neumann aufgenommen worden, der mit Scholz einen Kompromiss ausgehandelt hatte, gegen den Finanzminister Peer Steinbrück, der Ende April mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage der Bundesanstalt für Arbeit sein Veto einlegte. Das zwei Wochen später erfolgte Einlenken Steinbrücks verwässert den richtigen Ansatz der grundsätzlichen Neuregelung weiter. Gelobt wird von allen Verbänden, dass künftig nicht mehr 12, sondern nur sechs Monate Beschäftigungszeit in zwei Jahren gefordert sind, um Ansprüche auf ALG1 zu erlangen. Das Gesetz sieht dann vor:

  • 6 Monate Anwartschaftszeit und 3 Monate Alg 1

  • 8 Monate Anwartschaftszeit und 4 Monate Alg 1

  • 10 Monate Anwartschaftszeit und 5 Monate Alg 1

  • Ab 12 Monaten Anwartschaftszeit greift die normale Anspruchsdauer von 12 Monaten für Alg 1, die dann ja nicht mehr an die o.g. Voraussetzungen geknüpft ist.


"Das Gesetz kann aber nur der erste Schritt sein. Es ist zwar gut, dass die Koalition noch in dieser Legislaturperiode für die prekärsten Beschäftigungsformen eine soziale Absicherung schafft. Für viele Betroffene im Film- und Kulturbereich läuft der vorliegende Gesetzentwurf allerdings ins Leere", bewertet der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke den Kompromiss.

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2. FFA-Haushalt 2009 steht - Produktionen nicht mehr gefährdet


Die Krise der FFA ist beendet - jedenfalls vorerst. Am 30. April verabschiedete der Verwaltungsrat den "Nothaushalt" 2009, der ein Volumen von knapp 76 Mio. Euro hat. Im Vergleich zum ursprünglichen Etatansatz fehlen 300.000 Euro, die gleichmäßig auf alle Haushaltposten verteilt werden sollen. Allerdings rechnet niemand bei der FFA mit der Situation, dass die Töpfe leer werden.
Der Dreh von 31 Filmprojekten mit einem Volumen von mehr als 100 Mio. Euro ist damit gesichert. Die Produzenten konnten die Finanzierung nicht sichern, nachdem Kulturstaatminister Bernd Neumann den Etat der Referenzfilmförderung auf Null gesetzt hatte. Bis auf die Projektförderung wurden alle anderen Posten gestrichen. Der Minister musste diesen Schritt gehen, nachdem Kinobesitzer gegen das Filmförderungsgesetz beim Verwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich geklagt hatten und die Kinoketten UCI, Cinestar, Kinopolis und Cinemaxx AG ihre Zahlungen im Rahmen des Gesetzes unter Vorbehalt gestellt hatten.
Um die Einnahmeverluste auszugleichen, hat der Verwaltungsrat der FFA beschlossen, das digitale Sparschein für die Modernisierung der Kinos in Höhe von rund 11 Mio. Euro in der Hoffnung zu schlachten, dass der Streit bis zum kommenden Jahr beigelegt ist.

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3. Fronten bei Tarifverhandlungen verhärtet


In der dritten Runde sind die Verhandlungen zwischen den Vertretern der Produzentenverbände und ver.di für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende ins Stocken geraten. ver.di fordert neben deutlichen Gagenerhöhungen in Höhe von 10% eine Maximalarbeitszeit von 12 Stunden pro Tag. Nur noch in definierten Ausnahmefällen, wie kurzer Motiv-Verfügbarkeit und höherer Gewalt, sollen 12 Stunden und dann auch nur mit Zustimmung der Filmschaffenden überschritten werden können. "Die ausufernden Arbeitszeiten an Filmsets wollen wir mit einem gesunden Kompromiss zwischen notwendiger Flexibilität des Filmgeschäfts und zumutbaren Arbeitszeiten eindämmen. Ein Tag hat 24 Stunden: 12 Stunden Arbeitszeit, eine knappe Stunde Pause und die Mindestruhezeit von 11 Stunden, dann ist der Tag vorbei. Die Produzenten wollen den Tag auf 25 Stunden verlängern.", erklärte der ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. Zudem möchte ver.di die Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn über das gesetzliche Maß hinaus um eine Stunde auf 12 Stunden verlängern. Und dies vor allem verbindlich festschreiben, wenn es zu genehmigten Überschreitungen kommt, damit zumindest der folgende Arbeitstag kürzer wird. Nicht zuletzt fordert die Gewerkschaft die Dokumentation von Arbeitszeit und Mehrarbeit verbindlicher zu machen, indem der Filmschaffende drei Tage nach einer Arbeitswoche eine unterzeichnete Kopie der Arbeitszeiten erhält.

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4. "Im Angesicht des Verbrechens" geht trotz Typhoon-Insolvenz weiter


Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der von Marc Conrad gegründeten Film- und Fernsehproduktionsfirma Typhoon AG, die unter anderem für den Kinofilm "Freischwimmer" sowie die TV-Produktionen "Die Bluthochzeit", "Abschnitt 40" und "GSG 9 - ihr Einsatz ist ihr Leben" verantwortlich zeichnete, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.05.2009 eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde der Kölner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Delhaes bestellt. Der Jurist und der WDR haben in den vergangenen Tagen eine Einigung über die Fortführung der vom Kölner Sender federführend für die ARD betreuten achtteiligen Serie "Im Angesichts des Verbrechens" gefunden, so dass die Arbeiten an der Postproduction weiter gehen können. Zu den Details wollten sich kurzfristig weder der WDR noch die Typhoon AG äußern.

Der Dreh der Event-Serie von Dominik Graf war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten, nachdem das Berliner Amt für Arbeitsschutz Lagetsi Mitte August einen nächtlichen Dreh wegen Überschreiten der gesetzlich zulässigen täglichen Arbeitszeit und Nichteinhaltung der Ruhezeiten gestoppt hatte. Obwohl sich das Amt in den folgenden Monaten kooperativ bei der Ausgestaltung der Drehzeiten zeigte, wurden 12 Tage mehr als kalkuliert gedreht, was Kosten in Millionenhöhe verursacht hat.

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5. ver.di fordert Wiedereinführung des Krankengeldes für unstetig Beschäftigte


Zum Jahreswechsel wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Krankengeld für kurzfristig Beschäftigte - befristet bis 10 Wochen - und für gesetzlich freiwillig Versicherte dramatisch geändert (Streichung des Krankengeldanspruchs). Auf Druck von ver.di liegt derzeit ein Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Krankengeldes vor. Die Bemühungen der Gewerkschaft benötigen aber weiterhin die Unterstützung vieler Film- und Kulturschaffender, die von der Neuregelung betroffen sind, denn das, was er vorgelegt hat, reicht bei Weitem nicht aus, um von einer wirklichen Absicherung sprechen zu können. ver.di hat eine ausführliche Stellungnahme zum jetzigen Gesetzentwurf erarbeitet und den politische Verantwortlichen zugesandt. Der Bundesfilmverband BFV als Vertretung der Filmschaffenden in ver.di ruft alle Beschäftigten der Branche auf, sich an dieser Unterschriftenaktion weiterhin zu beteiligen, bis eine Verbesserung des Gesetzes verabschiedet ist.
Die Vorlagen zum Download der Unterschriftenliste findet man auf der Internetseite von connexx.av beim hier stehenden Link.

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6. Deutsche Koproduktionen triumphieren in Cannes


Dem Deutschen Filmförderfond sei Dank- in Cannes räumten in Deutschland gedrehte internationale Koproduktionen kräftig ab. Die Goldene Palme ging an den Österreicher Michael Haneke für "Das weiße Band", produziert von Stefan Arndt, X Filme Creative Pool. Hanekes Landsmann Christof Waltz wurde als bester Darsteller in Quentin Tarantinos "Inglourious Basterds" geehrt, der in Babelsberg und Sachsen unter Beteiligung des Studios Babelsberg gedreht wurde. Charlotte Gainsbourg freute sich über die gleiche Auszeichnung in Lars von Triers "Antichrist", gedreht in Nordrhein-Westfalen.

Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann freute sich über die Bäumchen. "Der Abschluss der Filmfestspiele in Cannes ist ein überragender, gleich dreifacher Erfolg für den Produktionsstandort Deutschland und den Deutschen Filmförderfonds (DFFF). 'Das weiße Band' von Michael Haneke, der Gewinner der Goldenen Palme, ist von dem Berliner Produzenten Stefan Arndt in Deutschland mit deutschen Schauspielern gedreht worden und kann auch für den Deutschen Filmpreis nominiert werden. Dazu gratuliere ich Stefan Arndt und X-Filme sehr herzlich. Die Auszeichnungen der Schauspieler Christoph Waltz und Charlotte Gainsbourg sind nicht nur eine internationale Anerkennung großer Schauspielkunst, sondern auch ein weiterer Beleg für die Attraktivität des DFFF, mit dessen Hilfe die Produktion der von diesen Schauspielern geprägten Filme 'Inglourious Basterds' und 'Antichrist' in Deutschland erst ermöglicht wurde."



7. Kommunale Kinos fordern finanzielle Sicherheit


Das Kommunale Kino dürfe nicht ständig von Einsparungen bedroht sein und müsse im Kanon der Kulturförderung denselben Stellenwert wie Bibliotheken, Theater und andere Institutionen bekommen - das ist eine der zentralen Forderungen des Bundeskongresses der Kommunalen Kinos an Städte und Länder. Die Häuser seien oft die ersten, die betroffen sind, wenn gespart werden müsse - im vergangenen Jahr schloss das Kino in Lübeck, aktuell bedroht ist das "Latücht" in Neubrandenburg. Kürzungen gab es in Erfurt und anderen Städten, das renommierte Kommunale Kino in Bremen muss sich neu profilieren, um die Zuschüsse nicht zu verlieren.

Dem ständigen Hinterfragen ihres Platzes im Kommunalen Kulturangebot und des Programmangebots wollen sich die Macher nicht verschließen. Ihr jahrelanges Motto, "Andere Filme anders zeigen", reiche nicht mehr aus. Kuratorische Arbeit bei der Gestaltung von Reihen, auch Events seien notwenig, um das Publikum zu binden, auch wenn der Zuschauer sich dann selektiv seine Favoriten im Gesamtangebot suche. Um Reihen zu kuratieren, Begeleitmaterial zu erstellen oder spielbare Titel überhaupt ausfindig zu machen, sollen künftig Synergien stärker genutzt werden. So warben die Kommunalen Kinos aus Neubrandenburg und Nürnberg für ihr gemeinsam editiertes Programm "Deutsch-deutsche Filmwelten", das 42 Titel aus beiden deutschen Staaten enthält.

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8. Meldungen


Favorit "John Rabe" triumphiert beim Deutschen Filmpreis


Mit der Goldenen Lola als Bester Film sowie drei Statuetten für Ulrich Tukur, Tu Ju Hua und Lisy Christl wurde das Epos "John Rabe" seiner Favoritenrolle bei der Verleihung der Deutschen Filmpreis am 24. April in Berlin gerecht. "Die Auszeichnung ist wichtig für den Film, der leider am ersten Wochenende gestartet ist, als die Deutschen wegen der ersten Sonnenstrahlen nicht ins Kino gegangen sind. Wer ihn gesehen hat, ist aber begeistert. Und leider sind wir auch - wie ich es auch bei Costa Gavras "Amen" vor zehn Jahren erlebt habe - von Leuten zerrupft worden, deren Koordinatensystem durch die Ambivalenz der Geschichte durcheinander geraten ist. Geschichte ist aber ein zerklüftetes, schwieriges Feld, bei dem man nicht alles über einen Kamm scheren darf", freute sich Tukur über die Ehrung als Hauptdarsteller.

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Aus Premiere wird Sky


Aus alt mach neu - der seit Jahrzehnten eingeführte Name des Pay-TV-Angebots Premiere verschwindet beim Relaunch im Sommer für die von Rupert Murdochs News Corporation auch in anderen Märkten genutzte Marke Sky. Auch in der Optik des Logos bleibt der Sender sehr eng am britischen Sky-Angebot. Anfang Mai wurde sogar über einen möglichen Zusammenschluss von Premiere und dem britischen BSkyB spekuliert. Im April hatte die Eigentümer in einem Prospekt anlässlich der damals geplanten und später beschlossenen Kapitalerhöhung erstmals die Möglichkeit einer Umbenennung eingeräumt. "Im Hinblick auf die künftige Markenstrategie von Premiere wurden bis jetzt noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Premiere die Nutzung des Markenzeichens Premiere einstellen wird".

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Pro7Sat1 vor Zerschlagung oder Umschuldung?


Wie es in Finanzkreisen heißt, ist ein Konsortium aus den amerikanischen Wagniskapitalgesellschaften Octavian, Apollo Management und Avenue Capital Group bei der Senderfamilie eingestiegen, in dem sie bedeutende Positionen von Krediten der Pro-Sieben-Sat-1-Holding Lavena aufgekauft und sich zudem die Unterstützung weiterer Lavena-Gläubiger gesichert. Konkret geht es um die Übernahme der überschuldeten Lavena Holding. Nach Informationen der "FTD" vertreten die drei Hedge-Fonds etwa drei Viertel der besicherten Kredite (Senior-Kredite) der Lavena. Über sie halten die bisherigen Gesellschafter - die Finanzinvestoren KKR und Permira - 56,7 Prozent des Grundkapitals der Sendergruppe. Durch den Kursverfall der Pro-Sieben-Sat-1-Aktie seit dem Einstieg der Investoren Ende 2006 ist die mit Krediten von 1,8 Mrd. Euro beladene Lavena überschuldet. Deshalb hatten KKR und Permira die US-Investmentbank Houlihan Lokey als Berater beauftragt.

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Kein Product-Placement bei ARD und ZDF


Im Zentrum der Neuregelungen des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages steht das Product-Placement, um eine entsprechende EU-Regelung umzusetzen. Die zuständigen Referenten der Länder haben sich am 20. Mai geeinigt, ARD und ZDF enge Grenzen bei der kostenlosen Nutzung von Produkten in Informations- oder fiktionalen Sendern zu setzen. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten sich dazu auch schon freiwillig verpflichtet. Großzügiger dürfen dagegen die privaten Sender das Product Placement für die Finanzierung ihrer Programme nutzen.



9. Anmeldung/Impressum


Erscheinungsdatum: Der BFV-Newsletter erscheint immer am vierten Donnerstag im Monat. Wenn Sie den BFV-Newsletter kostenlos erhalten wollen, melden Sie sich bitte persönlich an unter http://www.connexx-av.de/newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
connexx.av GmbH
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Olaf Hofmann
Besenbinderhof 60
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fon: 040.28056067, fax: 040.25328815
mail: olaf.hofmann@connexx-av.de

Redaktion: Olaf Hofmann
Impressum und V.i.S.d.P.
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz, Geschäftsführer connexx.av GmbH, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, monatlich herausgegeben.
connexx.av GmbH
c/o ver.di LBZ Niedersachsen
Wille Bartz
Goseriede 10-12
30159 Hannover



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