5 statt 12 – Qualität braucht Sicherheit

Der BundesFilmVerband in ver.di, connexx.av und der Fachbereich Medien in ver.di hatten eine Abstimmung initiiert FÜR:
  • eine angepasste Sozialgesetzgebung der Kultur-, Medien- und Filmschaffenden und
  • die Berücksichtigung von Tarifstandards in der Filmförderung
Diese wurde durch über 8000 Unterschriften von Film- und Kulturschaffenden unterstützt und Ende März '09 Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien, und Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales, übergeben.

Hintergrund der Forderung und Initiative 5statt12 ist:
Die Gesetzgebung zur Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung wurde durch die Hartz-Reformen verschärft. Das Ziel war, Mobilität und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu fordern und zu fördern. Die Beschäftigten in Filmproduktionen, Kulturbetrieben und der Publizistik erfüllten dieses Arbeitnehmer-Ideal schon immer und brauchten keine Reform, um dies zu leben. Statt dessen hat HARTZ Beschäftigte dieser Branchen in existenzielle Not gebracht durch die Verkürzung der Rahmenfrist von 3 auf 2 Jahre, in der 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen müssen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld I in den Beschäftigungspausen zu erlangen. Beschäftigte in Film, Theater und Sendern werden aus der sozialen Absicherung ausgeschlossen, obwohl sie während ihrer Beschäftigung die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung leisten. Der Gesetzgeber hat grob gepatzt und die besonderen Arbeitsbedingungen dieser Branche nicht wahrgenommen.

Die Interessenvertreter der Beschäftigten aus diesen Branchen haben versucht, die durch die Hartz-Reform genommene soziale Absicherung durch tarifliche Regelungen auszugleichen. Leider ist zu beobachten, dass nicht mal die von Landes- oder Bundesinstitutionen geförderten Filmproduktionen den Tarifvertrag einhalten. Es ist unverantwortlich, professionelle Filmschaffende nach Ablauf einer Kinoproduktion in die Bedingungen von Hartz IV zu entlassen.

Wir fordern:
  • die Bundesregierung zu einer Berücksichtigung der besonderen Arbeitsbedingungen in Film, Kultur und Publizistik auf. Nicht 12, sondern 5 Monate reichen aus, um einen Anspruch auf Alg I zu gewährleisten. In anderen europäischen Ländern gibt es seit langem vergleichbare Regelungen. In Deutschland ist es höchste Zeit nachzuziehen!
  • Die Filmförderungen der Länder und des Bundes müssen sofort die Einhaltung der tarifvertraglichen Sozialstandards zur Bedingung der Förderfähigkeit machen. Die Gesetzgeber müssen die dahingehende Grundlage schaffen.


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