connexx.av Newsletter #38 vom 22.12.2005

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connexx.av Newsletter #38 vom 22.12.2005
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1) connexx.av wuenscht schoene Feiertage / Telefondienst erreichbar
2) Springer will private Radiosender abstossen
3) Streichung der Steuerfreibetraege bei Abfindungen
4) BundesFilmverband in ver.di gegruendet
5) Neuer Auftritt des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks: www.rundfunkfreiheit.de
6) Zeitkonto- und Gagenrechner fuer Filmschaffende eingefuehrt
7) Bekommen Sie Ihren gerechten Lohn?
8) Newsletter abbestellen
9) Impressum


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1) connexx.av zwischen den Jahren
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connexx.av hat auch im diesem Jahr unter veraenderten Bedingungen, dem verkleinerten Team und auf die Kernbereiche konzentriert, erfolgreich gearbeitet, unser Anspruch an Service und kompetente Beratung fuer die betreuten Branchen war stets im Fokus.

So wollen wir uns auch dieses Jahr fuer die gute Zusammenarbeit bedanken, natuerlich mit dem Wunsch, diese auch im naechsten Jahr erfolgreich fortzusetzen. Vorerst wuenschen wir Ihnen schoene Feiertage und fuer 2006 Gesundheit und Glueck.

connexx.av hat einen "telefonische Notdienst" eingerichtet, damit Sie in dringenden Fragen eine zeitnahe Erstberatung erhalten. Sie koennen in der 52. Kalenderwoche Olaf Hofmann (040/28056067) und in der 1. KW 2006 Katja Karger (030/88665416) und Angela Kluncker (0511/12400602) erreichen.

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2) Springer will private Radiosender abstossen
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(Muenchen, 20. Dezember 2005) Der Springer Verlag will aus saemtlichen Medienunternehmen aussteigen, an denen der Verlag gemeinsam mit Bertelsmann beteiligt ist. Das berichtete die Sueddeutsche Zeitung vom 20.12.2005. Von dem Verkauf waeren auch grosse private Hoerfunkanbieter wie Antenne Bayern und Radio Hamburg betroffen. Springer wolle damit die Bedenken des Bundeskartellamts zur Pro7Sat1-Uebernahme entkraeften.

Laut SZ-Bericht plant der Verlag auch den Ausstieg aus weiteren noch ungenannten Privatradios. Im Gegensatz zum Fernsehbereich bestuenden hier keine stategischen Interessen. Betroffen sind laut Sueddeutscher Zeitung auch mehrere Pressevertriebsfirmen in Ostdeutschland und eine Druckerei.

Auf Antrag von Springer wird das Kartellamt die Uebernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 durch den Springer-Konzern laenger als bislang geplant, nun bis zum 20. Januar pruefen.

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3) Streichung der Steuerfreibetraege bei Abfindungen
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(16. Dezember 2006) Gegen den Willen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften soll ab dem 1.1.2006 generell die Steuerfreiheit bei Abfindungen, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden, wegfallen. Das bedeutet, dass zukuenftig 25% von der Summe, die bislang steuerfrei war, an das Finanzamt gezahlt werden muss. Bislang liegt der Freibetrag bei 7200 EUR. Der Betrag erhoeht sich auf 9000 EUR bei einem Alter von 50 Jahren und einer Beschaeftigungszeit von 15 Jahren und auf 11000 EUR bei einem Alter von 55 Jahren und einer Beschaeftigungszeit von 20 Jahren.

Die Uebergangsregelung die im Ausschuss beschlossen wurde, sieht vor, dass Ansprueche auf Abfindung, die bis zum 1.1.2006 entstanden sind, noch mit den bisherigen Freibetraegen versteuert werden, wenn sie den Arbeitnehmern vor dem 1.1.2008 zufliessen. Gleiches gilt bei Abfindungen wegen Gerichtsentscheidungen, die vor dem 1.1.2006 getroffen wurden bzw. Klagen, die am 31.12.2005 anhaengig, aber noch nicht entschieden sind.

Entstanden sind die Ansprueche aber nur dann, wenn sie "individualisiert" wurden, wenn sie also auf einer einzelvertraglichen Vereinbarung oder einer Kuendigung beruhen. Abfindungen auf Grund von Sozialplaenen oder Tarifvertraegen koennten also ausgeschlossen sein, wenn der Sozialplan oder Tarifvertrag 2005 zwar bereits abgeschlossen ist, die Kuendigung oder Aufhebungsvereinbarung aber erst in 2006 oder spaeter erfolgt.

Ansprueche auf teilweise steuerfreie Abfindungen koennen also nur realisiert werden, wenn noch 2005 eine entsprechende individuelle Vereinbarung oder eine Kuendigung erfolgt. Voraussetzung fuer alle Abfindungen, die teilweise steuerfrei ausgezahlt werden sollen, ist ausserdem, dass sie vor dem 1.1.2008 beim Arbeitnehmer auf dem Konto sind.

Weitere Informationen unter:
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?id=43a29f86824bc&akt=brancheninfos

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4) BundesFilmverband in ver.di gegruendet
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(Berlin, 6. Dez.2005) Die Beschaeftigten der Film- und Fernsehproduktionswirtschaft gruenden ihren filmspezifischen Verband als Interessenvertretung in ver.di. Mit dem "BundesFilmverband" in ver.di (BFV) soll die gewerkschaftliche Arbeit fuer auf Produktionsdauer taetige sowie freiberuflich und fest angestellt Beschaeftigte der Filmbranche neu geordnet und ausgebaut werden. Der BFV bildet dabei ein gewerkschaftliches Netzwerk von Filmschaffenden im Stabsbereich, Schauspielern, Autoren sowie den Beschaeftigten in Film- und Fernsehproduktionen.

Als vorrangiges Ziel strebt er eine integrierte Interessenvertretung der zergliederten Branche gegenueber Sendern, Produzenten und der Politik an. Dabei will der BFV eng mit berufsstaendisch organisierten Verbaenden der Film- und Fernsehbranche zusammen arbeiten.

Der BFV wird seine Arbeit auf die Themenfelder Film-, Tarif- und Betriebspolitik ausrichten, und dabei insbesondere sein Engagement zu filmwirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland, sozialer Absicherung fuer Filmschaffende sowie einer internationalen Ausrichtung von Gewerkschaftsarbeit im Filmbereich verstaerken.

"Die Gruendung zum BundesFilmverband heisst fuer uns nicht nur Kreativitaet, Inhalte und Rechte der Filmschaffenden sichern, sondern engagiertes Eintreten fuer mehr Beschaeftigung in der deutschen Film- und Fernsehproduktionswirtschaft", bringt Olaf Hofmann, Filmverantwortlicher bei connexx.av, die Ausrichtung der Arbeit auf den Punkt.

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5) Neuer Auftritt des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks: www.rundfunkfreiheit.de
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(Berlin, 29. November 2005) Der ver.di-Internetauftritt fuer den Bereich des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks hat eine neue Struktur und ein neues Gesicht. Die urspruenglich entwickelte www.rundfunkfreiheit.de ist nun klarer strukturiert und orientiert sich an den Informationsbeduerfnissen der festen und freien Beschaeftigten. So werden alle rundfunkrelevanten Themen aus der Medien- und Tarifpolitik sowie der Betriebsarbeit transparent aufbereitet. Jeder Senderverband stellt sich und seine Arbeit selbst dar.

Neben dem oeffentlichen Informationsangebot gibt es einen internen Bereich fuer Tarifausschuesse und andere ehrenamtliche Gremien.

Schauen Sie selbst:
http://www.rundfunkfreiheit.de

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6) Zeitkonto- und Gagenrechner fuer Filmschaffende eingefuehrt
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(Hamburg, 31.10.2005) Mit der Vereinbarung von tarifvertraglichen Zeitkonten hat eine neue Zeitrechnung fuer Filmschaffende begonnen. Entgegen der vorher ueblichen Praxis der Pauschalierung zaehlt nun die tatsaechliche Arbeitszeit in einer Produktion. Aufgrund der verkuerzten Rahmenfrist sind Filmschaffende auf die abgerechnete Anzahl an Beschaeftigungstagen aus einer Produktion staerker angewiesen als bisher. Der Stichtag fuer diese gesetzliche Neuregelung ist der 1. Februar 2006. Ab diesem Datum muessen Filmschaffende mindestens 360 sozialversicherungspflichtige Tage in den zurueckliegenden 24 Monaten beschaeftigt gewesen sein, um einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) und die damit verbunden Regelungen zu haben.

Der Tarifvertrag kann mit seiner Zeitkontoregelung vor dieser Gesetzesaenderung schuetzen, weil das Zeitkonto aus den reinen Drehtagen eine wesentlich laengere Beschaeftigungszeit macht. Dies geschieht in zwei Schritten: Zunaechst wird die Arbeitszeit ab der 41. bis zur 50. Wochenstunde mit der damit verbundenen Gage in ein Zeitkonto gestellt. Zusaetzlich kommt auf dieses Zeitkonto die Mehrarbeit ab der 51. Wochenstunde und der 13. taeglichen Stunde zuzueglich der jeweils darauf anfallenden Zuschlaege. Aus diesem Zeitguthaben wird im Anschluss an die tatsaechliche, aktive Produktionszeit und dem tariflichen Urlaubsanspruch ein passiver Beschaeftigungszeitraum, der sich aus dem Zeitkonto speist. Alles zusammen ergibt die gesamte Beschaeftigungszeit.

Damit die Umsetzung fuer die Filmschaffenden nachvollziehbarer wird und jeder fuer sich selbst ein Abrechnungscontrolling einer Produktionsbeschaeftigung machen kann, haben connexx.av in Zusammenarbeit mit KollegInnen aus diversen Produktionen einen Excelrechner entwickelt, der sowohl die Zeitguthaben nach dem neuen Tarifvertrag berechnet, als auch eine durchschnittliche Gesamtgage auf Basis tariflicher Regelungen zusammenfasst.

Der Zeitkonto- und Gagenrechner kann per Mail bei connexx.av (mail@connexx-av.de) bestellt werden. Mitglieder erhalten den Rechner kostenlos als Serviceleistung. Institutionen, Produktionsfirmen und Nicht-Gewerkschaftsmitglieder koennen sich den Rechner als Datei fuer EUR 12,90.- zuschicken lassen. Auf unserer Internetseite stellen wir die Druckversionen im PDF-Format zur Arbeitszeiterfassung zur Verfuegung. Nach diesem Muster ist auch der Rechner angelegt. Die Druckversion eignet sich durchaus zur handschriftlichen Erfassung der Arbeitszeit. Wenn es allerdings an die Gesamtermittlung und die zu zahlende Gage geht, ist der Rechner eine echte Hilfe.

Unter dieser Meldung finden Sie den Gagenrechner als pdf-Formular:
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?id=43672da5e5c8d&akt=tarifvertraege_filmfernsehproduktion

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7) Bekommen Sie Ihren gerechten Lohn?
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Die Online-Befragung des Projekts LohnSpiegel, an der bisher rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus ganz Deutschland teilgenommen haben, ergibt: Knapp drei von vier Beschaeftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld, eine Gewinnbeteiligung oder eine andere Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt etc.). Beschaeftigte, die nach einem Tarifvertrag bezahlt werden, sind deutlich guenstiger gestellt: 84 Prozent der ArbeitnehmerInnen mit Tarifvertrag erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes, einer Gewinnbeteiligung oder sonstigen Sonderzahlung. Besteht kein Tarifvertrag, sind es dagegen nur 59 Prozent.

Sie koennen sich an der Befragung noch beteiligen oder ausrechnen bei wieviel Bruttolohn welcher Nettolohn bleibt oder erfahren welche Tarifgehaelter in verschiedenen Branchen ueblich sind.

Weitere Informationen unter:
http://www.lohnspiegel.de/index.php?pid=53

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8) Newsletter abbestellen
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Sie wollen den Newsletter abbestellen?
Dann melden Sie sich bitte direkt ueber unsere Homepage unter http://www.connexx-av.de/newsletter.php3 oder per E-Mail unter mailto:newsletter@connexx-av.de mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Stichwort "Newsletter abbestellen" ab.

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9) Impressum
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Dieser Newsletter wird von Wille Bartz fuer connexx.av, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fuer die Vertretung der Medienschaffenden im Rundfunk, Film, AV-Produktion und in den Neuen Medien, in unregelmaessigen Abstaenden herausgegeben.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
connexx.av, c/o ver.di
zu Hd. Wille Bartz
Goseriede 10-12 in 30159 Hannover
Tel: 0511/12400-601 und Fax: 0511/12400-604
E-Mail mailto:wille.bartz@connexx-av.de
Internet http://www.connexx-av.de

Redaktion dieses Newsletters:
Kathlen Eggerling und Angela Kluncker (mailto:mail@connexx-av.de)


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