connexx.av Newsletter #35 vom 16.3.2005

******************************************************
connexx.av Newsletter #35 vom 16.3.2005
******************************************************

1) connexx.av - Frühlingserwachen
2) connexx.av Düsseldorf ist umgezogen
3) Licht am Horizont? – Tarifverhandlungen FFS
4) Tarifvertrag Privater Rundfunk: Gehaltserhöhung von 1,5 %
5) Termin 1: Treffpunkt Filmschaffende am 5. April in Hamburg
6) Termin 2: Second Tuesday. Der Medienstammtisch am 12. April in Berlin
7) Termin 3: Gegen den freien Fall am 29. April in München
8) Betriebsräteseminar 1: Arbeitszeit erfolgreich mitbestimmen
9) Betriebsräteseminar 2: Personalplanung, Personalentwicklung und Beschäftigungssicherung
10) Recht: Der blaue Brief vom Arbeitgeber – Die Abmahnung
11) Newsletter abbestellen
12) Impressum


******************************************************
1) connexx.av – Frühlingserwachen
******************************************************

Nach dem langen Winter wird es doch endlich Frühling – höchste Zeit für den ersten Newsletter des Jahres. Und schon hat sich vieles getan. connexx.av geht ins 6. Jahr und ist kleiner geworden. Da wir uns im letzten Newsletter bedrückt von unseren ausscheidenden Teammitgliedern verabschieden mussten, ist hier die Gelegenheit, diejenigen kurz vorzustellen, die dabei gebleiben sind: Olaf Hofmann in Hamburg, Katja Karger in Berlin, Michael Jacobsen in Düsseldorf (2), Sandra Goldschmidt und seit Januar auch Kathlen Eggerling in München, last but not least Wille Bartz als Projektleiter und unsere Projektassistentin Angela Kluncker, beide in Hannover.
Im Privaten Rundfunk gab es im Februar einen erfreulichen Tarifabschluss (4) und in die Verhandlungen für die Filmschaffenden scheint wieder Bewegung zu kommen (3). Für die Freien und Filmschaffenden haben wir in Hamburg, Berlin und Muenchen Veranstaltungen geplant (4-6). Denn viele gesetzliche Änderungen und zunehmend schwierige Rahmenbedingungen fordern intensive Beratung und Information.
Auch für Betriebsräte bieten wir im ersten Halbjahr zentrale Themen an wie Arbeitszeit und Beschäftigungssicherung (8-9). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass wir gern bei der Bildungsplanung unterstützen und nach Bedarf Seminare einrichten.
Viel Spass beim Lesen und einen schönen Fruehling wuenscht

Ihr Team von connexx.av

******************************************************
2) connexx.av-Düsseldorf ist umgezogen
******************************************************

Das connexx.av-Buero Düsseldorf ist umgezogen. Seit Anfang März ist unser Projektmanager Michael Jacobsen montags bis donnerstags von 9.30 bis 18.00 Uhr unter folgender Adresse zu erreichen: connexx.av Düsseldorf / Köln
c/o ver.di Landesbezirk NRW
Karlstr. 123 – 127
40210 Düsseldorf
Die Büronummer ist vorläufig: 0211/61824-337
Fax: 0211/61824-468
Die Mobilnummer bleibt unverändert: 0170/5736072.

So finden Sie das Büro:
http://mail.map24.com/connexxbueroduesseldorf

*******************************************************
3) Licht am Horizont? -
ver.di bietet Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen FFS an
*******************************************************

Nachdem die Tarifverhandlungen von ver.di mit den Produzentenverbänden im Februar zum Erliegen kamen, hat ver.di allen Verbänden der Film- und
Fernsehproduzenten nun die Wiederaufnahme der Verhandlungen angeboten und dafür einen Vorschlag zum weiteren Verfahren unterbreitet. Damit könnte bis Ende Mai ein Tarifabschluss erzielt werden, wenn die Verbände mitziehen.

Während die Produzentenverbände die Beteiligung an den Sozialversicherungsabgaben für einzurichtende Zeitkonten abgelehnt und eine dreijährige Nullrunde bei den Filmgagen gefordert hatten, hielt ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel eine Fortführung der Verhandlungen ohne eine angemessene Gagensteigerung für sinnlos. Das Abwälzen der Kosten fuer die Einführung von Arbeitszeitkonten auf die Beschäftigten, indem Mehrarbeitszuschläge annähernd halbiert werden sollten, gefährde zudem den Bestand an Fachkräften im Filmbereich.

Der ver.di-Fahrplan sieht nun vor, dass im Übergangszeitraum bis zum endgültigen Abschluss eines neuen Tarifwerkes bis spätestens zum 31. Mai 2005 die alten Tarifverträge inkl. der Gagentabelle wieder in Kraft gesetzt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten will bis zum 8. April erklären, ob sie unter diesen Prämissen die Tarifverhandlung fortgeführen will. Auch dem Verband Deutscher Spielfilmproduzenten und dem Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten liegt der Vorschlag vor. ver.di will einem drohenden Auseinanderbrechen der Verhandlungsgemeinschaft der drei Produzentenverbände entgegenwirken und einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Filmproduktionen abschließen.

Das Verhandlungsziel von ver.di ist die sofortige Einführung einer Zeitkontenregelung für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und
Fernsehschaffende, mit der die Verkürzung der Rahmenfrist von drei auf zwei Jahre, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben werden muss, abgepuffert wird, in dem rechnerisch die Beschäftigungszeiten durch die Konten verlängert werden. Denn ab Februar 2006 besteht nur dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn in den letzten zwei Jahren 360 sozialversicherungspflichtige Tage angesammelt worden sind.

Das neue Zeitkontenmodell "50-40-Plus" soll deshalb rückwirkend zum 1. Maerz 2005 wirksam werden und sieht folgendes vor:

* Mit der Wochengage werden wie bisher bis zu 50 Wochenstunden abgegolten
* Auf ein Zeitkonto werden tatsächlich geleisteten Stunden ab der 9. Arbeitsstunde pro Tag gutgeschrieben.
* Für die Berechnung der Gesamtgage im Ausgleichszeitraum nach Ablauf der eigentlichen Filmproduktion ist die Summe der Mehrarbeit inkl. der anfallenden Zuschläge ab der 51. Wochenstunde heranzuziehen.
* Für die Dauer des Ausgleichszeitraums ist die Gesamtsumme des Zeitguthabens geteilt durch 8 Std. als zusätzlich an die Produktionsdauer heranzuhängende Beschäftigungszeit zu berechnen.

Jede/r Filmschaffende/r kann sich mit Rückschau auf vergangene Produktionen in etwa ausrechnen, welche Ausgleichszeiträume mit so einem Modell entstünden. Dennoch ist deutlich, dass die notwendigen 360 Beschäftigungstage auch mit diesem Zeitkonto nur bei einer überdurchschnittlichen Auftragslage und vielen Drehtagen zusammenkommen.

Zusätzlich zum Zeitkonto fordert ver.di Gagenerhöhungen von 10 %, die auf einen Zeitraum von drei Jahren verteilt werden sollen. Seit 2001 sind die Tarifgagen unverändert geblieben.

Waehrend des derzeitigen tariflosen Zustands rät ver.di den rund 10.000 auf Produktionsdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden in Deutschland bei individuellen Vertragsverhandlungen Gagen auf der Grundlage der bisherigen Gagentabelle zu vereinbaren. Anders als unter dem ausgelaufenen Tarifvertrag dürfen nun täglich nicht mehr als acht Stunden oder in Ausnahmefällen nicht mehr als 10 Stunden gearbeitet werden. Bei längeren Drehtagen entstehen Rechtsrisiken für die Filmproduktion.

Mehr Infos unter den Brancheninfos für Filmschaffende:
http://www.connexx-av.de/brancheninfos_filmfernsehproduktion.php3

Hier können Sie die Gagentabelle herunterladen:
http://www.connexx-av.de/upload/m4230a47d9718b_verweis2.pdf

*******************************************************
4) Privater Rundfunk: Gehaltserhöhung von 1,5 %
*******************************************************

Für über 600 Beschäftigte in mehreren Hörfunksendern und zwei Kirchenfunkredaktionen haben DJV und ver.di mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) eine Erhöhung der Tarifgehälter um linear 1,5 % ab dem 1. April 2005 vereinbart.

Der Entgelt-Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2005. Zudem wurde vereinbart, dass der Manteltarifvertrag frühestens zum 31. Dezember 2006 gekündigt werden kann. Darüber hinaus soll keine Anrechung der Tariferhöhungen auf bisherige übertarifliche Entgeltbestandteile stattfinden.

"Mit diesem Tarifabschluss werden derzeit übliche Angriffe auf Tarifregelungen zur Arbeitszeit, Urlaubdauer und zusätzlichen Tarifleistungen für zwei Jahre verhindert. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Tariferhöhung von 1,5 % ab April akzeptabel. Auch wenn unsere Erwartungen für den Privatfunk höher lagen, geht von diesem Tarifabschluss ein positives Signal in die Medienwirtschaft", erklärten die Verhandlungsführer von DJV und ver.di Michael Klehm und Matthias von Fintel. Für Rückfragen steht Ihnen Matthias von Fintel unter 0175-4384450 zur Verfügung.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie den Tarifvertrag und die Gehaltstabelle:
http://www.connexx-av.de/brancheninfos.php3

Der Wortlaut des Manteltarifvertrages:
http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=3cea5e3aecfc5&akt=tarifvertraege_privaterrundfunk

**************************************************
5) Termin 1: Treffpunkt Filmschaffende am 5. April in Hamburg
**************************************************

am Dienstag, den 5. April 2005
von 19.00 – 21.00 Uhr
Ort: Hamburg, Max & Consorten (am Hauptbahnhof, Spadenteich 6 /Lange Reihe)

Mit dem Treffpunkt Filmschaffende bieten connexx.av und der Filmverband in ver.di einen neuen regelmäßigen Branchentreff in Kooperation mit Berufsverbänden. Neben dem allgemeinen Filmschnack geht es um Arbeits- und Leistungsbedingungen der Filmschaffenden sowie den vielfältigen Rechtsfragen zum Arbeits-, Sozial- und Urheberrecht.

Thema an diesem Abend:
„Folgen der Hartzgesetze - Was müssen wir ändern?“

Interessierte Filmschaffende sind herzlich eingeladen.

Die nächsten Terminankündigungen zum Treffpunkt Filmschaffende finden Sie hier:
http://www.connexx-av.de/termine.php3?view=&si=1〈=1

*********************************************
6) Termin 2: Second Tuesday. Der Berliner Medienstammtisch am 12. April in Berlin
*********************************************

am Dienstag, den 12. April 2005
um 19.00 Uhr
Ort: Berlin, Cum Laude (Universitätsstr. 4, 300 m vom Bhf. Unter den Linden oder Friedrichstr. Direkt an der Tram Dorotheenstr.)

Über den "Sinn und Unsinn von ABGs" berichtet Erna Kronthaler von der ver.di Rechtsabteilung:

* Was regeln AGBs eigentlich?
* Wann sind AGBs gültig?
* Wie kann ich ihnen widersprechen?
* Worauf muss ich achten, wenn ich selber welche erstellen will?
* Machen AGBs für Freie und Selbstständige Sinn?
* Was haben AGBs mit Formularverträgen (z.B. einige Arbeitsverträge) zu tun?

Damit AGBs nicht länger das rätselhafte Kleingedruckte bleiben.

Der Second Tuesday findet immer am zweiten Dienstag im Monat um 19:00 Uhr im Cum Laude statt. Die nächsten Termine und Themen finden Sie unter:
http://www.connexx-av.de/termine.php3


**********************************************************************
7) Termin 3: Gegen den freien Fall am 29. April in München
**********************************************************************

am Freitag, den 29. April 2005,
ab 16.00 Uhr
Ort: Muenchen, DGB-Haus im großen Saal (Schwanthaler Straße 64)

Informationsveranstaltung für Freie und Selbständige über die wichtigsten vertraglichen und sozialen Rahmenbedingungen mit 3 Workshops zu den Themen:

* AGBs und Vertraege
Referent: Goetz Buchholz

* Sozialversicherung
Referent: Gunter Haake

* Verwertungsgesellschaften
Referent: Mathias Mala, Vorstand VG Wort (angefragt)

Bitte anmelden unter: muenchen@connexx-av.de

Weiter Infos und Termine unter:
http://www.connexx-av.de/termine.php3

*************************************************
8) Betriebsräteseminar 1: Arbeitszeit erfolgreich mitbestimmen
*************************************************

vom 08. bis 10. Juni 2005
Ort: Bernried in München, Hotel Seeblick

Den regelmäßigen Nine-to-Five-Job kennt kaum ein Medienschaffender aus seinem persönlichen Arbeitsalltag. Der Trend hin zu immer neuen, vor allem flexibleren Arbeitszeitmodellen setzt sich fort, um den Anforderungen der Kunden und des Marktes gerecht zu werden. Wenn es um Arbeitszeitgestaltung geht, haben Betriebräte weitgehende Mitbestimmungsrechte, die sie nutzen sollten. Unter einen Hut zu bringen sind auf der einen Seite die Ansprüche des Arbeitsgebers, über die Arbeitszeit flexibel zu bestimmen, auf der anderen Seite die Ansprueche der Arbeitnehmer nach Souveränität.

Mehr Infos und Anmeldung unter:

http://www.connexx-av.de/termin_volltext.php3?si=1〈=1&id=423027b5850dc&akt=termine_seminare


*******************************************************************
9) Betriebsräteseminar 2: Personalplanung, Personalentwicklung und Beschäftigungssicherung
*******************************************************************

vom 13. bis 15. Juni 2005
Ort: Rangsdorf bei Berlin, Hotel Seebad-Casino

Personalplanung und -entwicklung sind wichtige Tools für den Erhalt der Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit von Unternehmen. Das Wissen um den Personalbedarf und die Qualifikation sowie den Bildungsbedarf der Mitarbeiter sind dabei wesentlich. Hier hat der Betriebsrat eine Reihe von Beteiligungsrechten. Vor dem Hintergrund der von vielfachen Veränderungen unterworfenen Medienunternehmen können Betriebsraete dazu beitragen, vorausschauende Personalentwicklungsmaßnahmen und Beschäftigungssicherung voranzutreiben.

Mehr Infos und Anmeldung unter:
http://www.connexx-av.de/termin_volltext.php3?si=1〈=1&id=42302b8047d87&akt=termine_seminare

******************************************************************
10) Recht: Der blaue Brief vom Arbeitgeber – Die Abmahnung
******************************************************************

Eine Abmahnung hat niemand gern in der Personalakte. Dennoch ist sie kein Grund, in Panik auszubrechen, denn dies bedeutet keinesfalls, dass man zwangslaeufig mit dem nächsten Fauxpas die Kündigung auf dem Tisch bekommt. Denn diese ist immer das letzte, denn das härteste Mittel. Und gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung kann und sollte etwas unternehmen.
Eine Abmahnung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber oder Vorgesetzte dem Mitarbeiter gegenüber deutlich macht, dass er ein vertragswidriges Verhalten beanstandet und für den Wiederholungsfall darauf hinweist, dass dann das Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Verhaelt sich der Arbeitnehmer danach längere Zeit vertragstreu, verlischt die Wirksamkeit der Abmahnung und er kann verlangen, dass diese aus der Personalakte entfernt wird. Eine feste Frist dafür gibt es nicht, sondern hängt von der Schwere des Vorfalls ab. Im Durchschnitt verjährt eine Abmahnung nach zwei Jahren. Stützt sich die Abmahnung auf (teilweise) falsche Behauptungen, sollte und kann die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden. Fuehlt der Arbeitnehmer sich zu unrecht gemahnt, sollte er in einer Gegendarstellung seine Sicht der Dinge verdeutlichen. Diese gehört ebenfalls in die Personalakte, selbst wenn der Arbeitgeber mit dem Inhalt der Darstellung nicht einverstanden ist. Der Betriebsrat hat hinsichtlich des Ausspruchs von Abmahnungen kein Mitspracherecht, kann aber unter Umständen vermittelnd wirken. Bei einer Beschwerde des Arbeitnehmers (§ 85 BetrVG) prüft er die Berechtigung und kann beim Arbeitgeber auf die Ruecknahme hinwirken. In jedem Fall können sich Mitglieder, wenn sie betroffen sind, rechtlich bei connexx.av oder ver.di beraten lassen.

Mehr Infos zu rechtlichen Themen unter:
http://www.connexx-av.de/wissen_rechtssprechung.php3

**************************************
11) Newsletter abbestellen
**************************************

Sie wollen den Newsletter abbestellen?
Dann melden Sie sich bitte direkt über unsere Homepage ab unter http://www.connexx-av.de/newsletter.php3 oder per Mail unter newsletter@connexx-av.de mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Stichwort "Newsletter abbestellen".

************************
12) Impressum
************************

Dieser Newsletter wird von Wille Bartz fuer connexx.av, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fuer die Vertretung der Medienschaffenden im Privaten Rundfunk, Film, AV-Produktion und in den Neuen Medien, in unregelmaessigen Abstaenden herausgegeben.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
connexx.av, c/o ver.di
zu Hd. Wille Bartz
Goseriede 10-12 in 30159 Hannover
Tel: 0511/12400-601 und Fax: 0511/12400-604
E-Mail wille.bartz@connexx-av.de


Redaktion dieses Newsletters:
Kathlen Eggerling (kathlen-eggerling@connexx-av.de)

Ausklappen/Einklappen