connexx.av Newsletter #28 vom 8.9.2003

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connexx.av Newsletter #28 vom 8.9.2003
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Inhalt:
1) connexx.av-Sozialdatenumfrage jetzt veroeffentlicht
2) Radio United - die ultimative MA-Party
3) Insolvenzrecht: Arbeitnehmer droht Verlust von 20.000 Euro
4) Das aktuelle Gerichtsurteil
5) 30.000 Euro fuer Multimediamacher zu gewinnen
6) ver.di fordert Aenderungen bei der Gewerbesteuer fuer Solo-Freiberufler
7) Kleine Helfer fuer Gewerbesteuerberechnung von Freien
8) Betriebsratseminar: Einfuehrung in das Betriebsverfassungsgesetz
9) Termine: Stammtische und Infoveranstaltungen
10) Impressum
11) Newsletter abbestellen


Trotz Urlaubszeit war das connexx.av-Team waehrend der Sommertage nicht tatenlos. Zwar haben auch wir die heisse Zeit genutzt, um wieder Energie zu tanken, ein Teil des Teams stand aber immer fuer Ihre Anfragen bereit. In den vergangenen Wochen entstand auch die Auswertung unserer Sozialdatenumfrage fuer die Neuen Medien, die wir ab heute in einer Kurzfassung auf unserer Webseite bereit stellen. Als toller Erfolg erwiesen sich unsere MA-Parties im Juli und August - wir hatten Sie in unseren vergangenen Newslettern mehrfach angekuendigt. Wir berichten noch einmal in Kuerze - Sie sollen ja wissen, was Ihnen im Strandkorb entgangen ist. Ansonsten finden Sie wie immer Infos zu Branchentreffen und Rechtstipps. Beachten Sie bitte auch unser Einsteigerseminar fuer Betriebsraete, Anmeldungen koennten nur noch kurze Zeit angenommen werden.


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1) Junge Branche, alte Muster - Vom Arbeiten und Verdienen in den Neuen Medien
connexx.av-Sozialdatenumfrage jetzt veroeffentlicht
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Was wird in den Neuen Medien verdient, welche Arbeitsbedingungen und Fortbildungsmoeglichkeiten gibt es, welche Karrieremoeglichkeiten haben Frauen und Maenner? connexx.av wollte diese Frage von den festen und freien Beschaeftigten selbst beantwortet haben - die Sozialdatenumfrage zur Multimediabranche praesentiert Ihnen die Antworten.

Ab heute stehen die wichtigsten Ergebnisse der Studie in einer kurzen Zusammenfassung auf unserer Webseite zum Download bereit. Die komplette Auswertung wird demnaechst als Broschuere erscheinen und kann dann bei connexx.av bestellt werden. Alle Teilnehmer, die sie bereits angefordert haben, erhalten sie selbstverstaendlich automatisch zugeschickt. Das Team bedankt sich bei allen, die an der Umfrage teilgenommen und ihr Gelingen ermoeglicht haben. Die drei Preistraeger unter den Befragten wurden bereits benachrichtigt. Wir gratulieren Manfrad Kuberka (Schloss Holte-Stukenbrock) und Joerg Kirstein (Hamburg) zu ihrem Gewinn.

Die Befragung brachte viele ueberraschende Ergebnisse zu den aufgeworfenen Fragestellungen. So wurde deutlich, dass auch in dieser relativ jungen Branche Ungleichgewichte zwischen den Geschlechtern, sowohl in punkto Gehalt, als in den Karriereaussichten herrschen. Die Arbeitsbelastung ist enorm, Fortbildungs- und Qualifizierungsmassnahmen sind eher die Ausnahme. Auch zeigte sich in der Umfrage der enorme Schrumpfungsprozess, den die Branche hinter sich hat. Zum Beispiel haben fast alle befragten Betriebe ihre Belegschaft verkleinert. Das hat auch Auswirkungen auf die Haltung der Beschaeftigten: Eine deutliche Mehrzahl haelt betriebliche Interessenvertretungen fuer notwendig, die Arbeit von Betriebsraeten wird als sehr wichtig empfunden. Doch trotz aller Schwierigkeiten glauben die Beschaeftigten an die Zukunft Ihrer Branche. connexx.av wird sie auch weiterhin unterstuetzten. Die Ergebnisse sind eine Grundlage fuer uns, unsere Beratungsleistung und unser Angebot weiter zu verbessern und auf die Beduerfnisse der Branche auszurichten.

Die Kurzstudie bei www.connexx-av.de: http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=3f5b92e8ce1cd&akt=forum_newmedia&view=?=1


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2) MA-Parties begeisterte Privatfunker:
"Radio United" startete erstmals in fuenf Staedten gleichzeitig
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Fast tausend Beschaeftigte aus dem Rundfunk, vor allem aus den Privatradios, kamen dieses Jahr zu "Radio United", den MA-Parties von connexx.av. Ein Riesenerfolg, denn erstmals veranstalteten die connexx.av-Teams in Koeln, Hamburg und Muenchen, Hannover und Berlin die Party zeitgleich in diesen fuenf Staedten. "MA" steht fuer die Media-Analyse, die jaehrliche Veroeffentlichung der Hoererzahlen der Radiosender. Diese Zahlen entscheiden ueber die Auftraege der Werbewirtschaft und damit ueber die Einkuenfte der Sender. In Zeiten von Personalabbau und verschaerfter Konkurrenz ist die MA fuer manchen ein existenzielles Ereignis. Der Name "Radio United - Die ultimative MA-Party" ist Programm: Nicht gegeneinander, sondern miteinander lautete die Devise. Statt um Quoten zu rangeln, feierten und tanzten die Beschaeftigten gemeinsam. Klatsch, Tratsch und Geruechte ueber die Szene und Sender stand im Mittelpunkt, DJs aus den Sendern brachten die Leute auf die Tanzflaeche. Wer mehr wissen moechte, findet zu allen Parties Kurzberichte und viele Fotos auf unserer Webseite. Dort ist auch nachzulesen, was Dietmar Wischmeyer, Fruehstyxradio-Legende, bei den MA-Parties in Hamburg, Hannover und Koeln zur Geschichte des Privatradios zu berichten hatte.

Die Party im Netz: http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=3f213106ac246&akt=aktuelles&view=?=1


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3) Insolvenzrecht: Beschaeftigte bei Forderungen gegen Arbeitgeber benachteiligt
Aktueller Fall: Arbeitnehmer droht Verlust von 20.000 Euro
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Haben Sie noch Anspruch auf Geldleistungen gegen den jetzigen oder frueheren Arbeitgeber oder Auftraggeber, diese aber trotz Mahnung noch nicht erhalten? Dann sollten Sie nicht zoegern, den Gerichtvollzieher loszuschicken, und zwar so bald wie moeglich. Denn sollte Ihr Schuldner Insolvenz anmelden, koennten Sie sogar wieder loswerden, was bis zur Pleite bereits auf Ihr Konto ueberwiesen wurde. So erging es Thomas Mueller (Name geaendert), den ehemaligen Angestellten einer Filmproduktion. Er schilderte seinen Fall connexx.av.

Nachdem Mueller monatelang kein Gehalt erhalten hatte, versuchte er die ausstehende Summe per Mahnverfahren einzutreiben. Statt Geld erhielt er jedoch die fristlose Kuendigung, und einen Betriebsrat, der hier haette eingreifen koennen, gab es nicht. Thomas Mueller klagte erfolgreich gegen die Entlassung vor dem Arbeitsgericht. Das Verfahren endete in einem Vergleich, der ehemalige Arbeitgeber wurde zur Zahlung einer Abschlagssumme verpflichtet. Doch die Firma schob auch die Zahlung dieser Summe unnoetig hinaus, und Mueller besorgte sich beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid. Und hier passierte der entscheidende Fehler. Mueller zoegerte zu lange mit dem letzten Schritt und schickte den Gerichtsvollzieher nicht sofort los. Damit wartete er mehr als vier Wochen - zu lange, wie sich kurz darauf herausstellte. Denn weniger als einen Monat nachdem die Firma das Geld herausgerueckt hatte, meldete der Ex-Arbeitgeber Insolvenz an.

Nach der neuen Insolvenzordnung (InsO) von 2001 gibt es eine so genannte Rueckschlagsperre (§ 88 InsO). Aufgrund dieses Paragraphen werden Sicherungsrechte mit Eroeffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam, wenn sie erst im letzten Monat vor Stellung des Insolvenzantrages erlangt wurden. Der Insolvenzverwalter kann also Zahlungen aus dem Vormonat zurueckfordern. Dabei ist unerheblich, wann die Schuld entstanden ist, sondern lediglich, wann sie beglichen wurde.

Im vorliegenden Fall nahm der Insolvenzverwalter dieses Recht in Anspruch und forderte Thomas Mueller auf, das Geld umgehend zurueckzuzahlen. Der Familienvater weigerte sich jedoch, ging wegen der Sache erneut vor Gericht - und verlor das Verfahren. Er wurde aufgefordert, nicht nur die gesamte gepfaendete Summe zurueck zu zahlen, sondern sollte auch noch die Gerichtskosten und das Honorar des gegnerischen Anwalts zu begleichen. Weder wurde Zahlungsaufschub noch das Abstottern in Raten vereinbart, sodass der Insolvenzverwalter sofort den Gerichtsvollzieher beauftragte - obwohl Mueller unverzueglich Berufung gegen die Entscheidung eingelegt hat. Mittlerweile belaufen sich die Forderungen gegenueber Thomas Mueller auf 20.000 Euro.

Fazit: Die Insolvenzordnung beruecksichtigt nicht die besondere Stellung von Arbeitnehmern, die noch Forderungen gegenueber einer insolventen Firma haben. Im geschilderten Fall wird der Arbeitnehmer dafuer bestraft, dass er dem Ex-Arbeitgeber immer wieder die Chance gab, von sich aus zeitnah den Zahlungsverpflichtungen nach zu kommen. Waere er konsequent vorgegangen, und haette seinen Anspruch sofort geltend gemacht, waere er mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht vom § 88 InsO betroffen gewesen. Thomas Mueller hat daraus jedenfalls eine Lehre gezogen: Er wird sich zukuenftig nicht mehr hinhalten lassen und er fordert Arbeitnehmer auf, Ansprueche aus dem Arbeitsverhaeltnis zuegig einzufordern und gegebenenfalls den Einsatz des Gerichtsvollziehers nicht zu scheuen.


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4) Aktuelles Gerichtsurteil:
Nach Ausbildung kann sofort Anspruch auf Lohnfortzahlung entstehen
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Wer krank wird, erhaelt normalerweise seinen Lohn bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber ueberwiesen. Eine Ausnahme gilt fuer frisch eingestellte Beschaeftigte. Die Neulinge erwerben diesen Anspruch erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschaeftigung in der neuen Firma. Geregelt ist das in § 3 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Eine Ausnahme ist jetzt durch Rechtsprechung geregelt: Wer als Azubi von seinem Arbeitgeber nach der Ausbildung uebernommen wird, hat ohne Wartezeit Anspruch auf die Lohnfortzahlung. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht in Erfurt hervor. Ausbildung und ein nahtlos anschliessenden Arbeitsverhaeltnis bilden laut Gericht eine Einheit. Das EFZG sehe Auszubildende als Arbeitnehmer an, womit die Azubis die vierwoechige Wartezeit fuer das anschliessende Arbetisverhaeltnis nach Meinung der Erfurter Richter bereits zu Beginn der Ausbildung absolviert haben.

BAG Erfurt - 20.08.2003 - AZ: 5 AZR 436/02


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5) 30.000 Euro fuer Multimediamacher zu gewinnen:
Teilnahmefrist fuer DVD-Medienpreis endet am 30. September
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Medienpreise fuer DVD-Produktionen sind bisher die Ausnahme. Die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt haben deshalb den "HAL-Award" ins Leben gerufen. Insgeamt gibt es 30.000 Euro zu gewinnen. Der Preis wird fuer "herausragende Konzepte und deren Umsetzung rund um das Medium DVD" vergeben. Teilnehmen koennen DVD-Produzenten, Medienkuenstler und junge Talente von Hochschulen und Universitaeten. Die Projekte koennen noch bis 15. September zum Wettbewerb eingereicht werden. Eine Fachjury beurteilt die Projekte in fuenf Kategorien: Business und Information, Musik, Nachwuchs, Games, Medienkunst. Zusaetzlich vergibt die Stadt Halle einen Sonderpreis. Die Preisverleihung findet waehrend der diesjaehrigen "d-motion - Konferenz und Festival fuer Interaktive Medien" vom 27. bis 29. November 2003 in Halle/Saale statt.

Anmeldebedingungen und Infos zum HAL-Award:
http://www.d-motion.de/


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6) ver.di fordert Aenderungen bei der Gewerbesteuer fuer Solo-Freiberufler
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Derzeit denkt die Bundesregierung ernsthaft darueber nach, die Gewerbesteuer auf Freiberufler auszudehnen. Betroffen waeren davon auch Freie in den Medien, wie Journalisten und Grafiker. Die Steuern aus deren Gewinnen kaemen vor allem den klammen Kommunen zugute. Scharf kritisierte jetzt Frank Werneke vom ver.di-Bundesvorstand die Regierungsvorlage. "Die Regierung will ueber die geplante Gemeindewirtschaftssteuer ausgerechnet bei Selbststaendigen mit kleinen oder mittleren Einkommen Steuererhoehungen durchsetzen, waehrend sich Kapitalgesellschaften auf eine Steuersenkung freuen duerfen", sagte Werneke.

Weitere Informationen: http://www.connexx-av.de/aktuelles.php3?view=&si=1?=1


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7) Kleine Helfer fuer Gewerbesteuerberechnung von Freien
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Noch muessen Freie keine Gewerbesteuer zahlen (siehe auch vorherige Meldung). Was auf den Einzelnen mit der geplanten Aenderung an zusaetzlicher Belastung zukommen wuerde, kann sich jetzt jeder selbst ausrechnen. Bei mediafon.net, dem ver.di-Projekt fuer Freie, steht ein Online-Rechner bereit, der aus dem versteuertem Gewinn und oertlichem Hebesatz die inviduelle Steuerbelastung ermittelt. Fuer komplizierte Berechnungen leistet eine vordefinierte Exceltabelle gute Dienste. Sie liefert zusaetzlich verschiedene Vergleichszahlen, stellt die aktuellen und die neuen Regelungen nebeneinander. Die Tabelle kann ebenfalls kostenfrei bei mediafon.net heruntergeladen werden.

Online-Rechner: http://www.mediafon.net/recht_steuern_gewerbesteuerrechner.php3?si=3f573c3a4b637&un=&ui=&out=
Steuerrechnung mit Excel:http://www.mediafon.net/download/gewerbesteuerrechner.xls?si=3f573c3a4b637&un=&ui=&out=
mediafon im Internet: http://www.mediafon.net

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8) Betriebsratseminar: Anmeldungen noch moeglich!
Einfuehrung in das Betriebsverfassungsgesetz
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Termin: 27.10.2003 bis 29.10.2003
Ort: Hamburg

Seminarinhalte:

Moeglichkeiten zur Mitbestimmung und Mitwirkung
Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsgesetz Handlungsmoeglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrates Geschaeftsfuehrung und Beschlussfassung

Seminarleitung: Kathlen Eggerling, Projektmanagerin connexx.av Hamburg
Referent: Rechtsanwalt Carsten Lienau

Freistellung fuer Betriebsraete erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG, die Kostenuebernahme durch den AG nach § 40 BetrVG.

Seminarkosten: 480 Euro
Unterkunft: 340 Euro

Infotelefon: 0511-12 400 400
Faxanmeldung: 0511-12 400 420

Ausfuehrliche Seminarbeschreibung und Anmeldeformular: http://www.connexx-av.de/upload/t3dfa0541cb1f8_verweis1.pdf


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9) Termine: Stammtische und Infoveranstaltungen
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Leipziger Filmstammtisch
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Termin: 15. September 2003
Ort: Gaststaette Lutherburg, Wittenberger Str. 26 (Leipzig - Eutritzsch)
Zeit: ab 20 Uhr

Treffen und Austausch fuer alle interessierten Filmschaffenden, Produzenten, Nachwuchsfilmer, Foerderer und Freunde des Films.

Achtung: Neuer Treffpunkt! Der Stammtisch trifft sich im Hinterzimmer der "Lutherburg". Dort gibt es neben Getraenken auch gutbuergerliche Kueche.

Anfahrt:
- Tram Linie 14 ab Hauptbahnhof, Haltestelle Theresienstrasse
- Auto: Ab Stadtmitte B6 Richtung Torgau, nach der Bahnunterfuehrung links, ca. 500 Meter rechts
- Von der A14 Ausfahrt Leipzig Mitte, Ausfahrt Essener Strasse Richtung Gohlis. Auf der Delitzscher Strasse Richtung Innenstadt, am Eutritzscher Markt links in die Wittenberger Strasse, dann ca. 300 Metern links.

Bei Fragen, Wuenschen und Anregungen wenden Sie sich bitte an Ralf Steinle.
E-Mail ralf.steinle@connexx-av.de
Telefon 0341-3038591, Mobil 0160-97846130

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"Third Tuesday" - Medienstammtisch ===================================
Termin: 16.09.2003
Ort: Berlin - Oberbaum-Eck, Bevernstrasse
Zeit: 19 Uhr

connexx.av laedt ein zum "Third Tuesday" - Medienstammtisch
am Dienstag, 16. September, 19:00 Uhr im Oberbaum-Eck, Bevernstrasse 5

Thema: SELBSTCOACHING - Fragen zur Motivation und Positionierung auf dem Markt

Als Freier/Selbststaendiger geht es darum, sich selbst zu vermarkten. Die Maerkte sind hier die Unternehmen. Selbstcoaching fuehrt zur 'persoenlichen Markenbildung'. Dabei kann es darum gehen, effektiver zu werden (persoenliches Zeitmanagement, Entwicklungspotenziale identifizieren) oder um die Markenbildung in eigener Sache (persoenliche Zieldefinition, Kernkompetenz, Networking).
Wie erkenne und ueberwinde ich den inneren Schweinehund bei dem persoenlichen Entwicklungsprozess? Wie platziere ich mich auf dem Markt der Unternehmen, damit ich gerne 'gekauft' werde? Wie coache ich mich selbst, welche Mechanismen und Methoden gibt es dafuer?

Solche und weitere Fragen beantwortet Stefan Simon, Diplom-Psychologe, Coach und Organisationsentwickler von cope.net.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen informativen und spannenden Abend. Wie immer wird noch jede Menge Luft und Zeit fuer andere Themen und persoenlichen Austausch bleiben. Aus organisatorischen Gruenden ist der Second Tuesday diesmal am dritten Dienstag im September.

Im Oberbaum-Eck, eine zentrale, urgemuetliche Kneipe mit dem Charme der Berliner 20er Jahre, die neben einer leckeren Speisekarte auch einen separaten Raum fuer uns hat.
Anfahrt: U1 Schlesisches Tor. Am Ausgang seht Ihr geradeaus direkt das weisse Eckhaus mit der '1895'-Krone.

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H.O.ST. - Hamburger Online Stammtisch
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Termin: 24.09.2003
Ort: Hamburg, Foyer Monsuntheater
Zeit: 19 Uhr

Wie an jedem letzten Mittwoch im Monat sind alle Medienschaffenden aus der Online-Branche herzlich zu Diskussion und Austausch eingeladen.

Beginn ab 19.30 Uhr im Foyer des Monsuntheaters, Friedensallee 20, Ottensen, (links neben dem Monsunrausch, 1. Stock)

Wenn Sie Fragen haben oder zukuenftig eine persoenliche Einladung mit dem Programm des Abends per E-Mail erhalten moechten, wenden Sie sich bitte an Kathlen Eggerling (kathlen.eggerling@connexx-av.de).

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Infoveranstaltung: Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst ======================================================================
Termin: 16.09.2003
Ort: Hamburg, ver.di center, Besenbinderhof 58
Zeit: 19-21 Uhr

Was machen Verwertungsgesellschaften? Einblick in das Innenleben der VG Wort und VG Bild-Kunst: Was wird verguetet, was muss ich melden?

Referenten:
Ruediger Luehr, freier Journalist
Wolfgang Kreider, Jurist, ver.di Hamburg

Die Teilnahme ist kostenlos.
Bitte anmelden unter: 040-2858406


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10)Impressum
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Dieser Newsletter wird von Wille Bartz fuer connexx.av regelmaessig herausgegeben. connexx.av ist ein Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fuer die Vertretung von Medienschaffenden im privaten Rundfunk, Film, AV-Produktion und Internet.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
connexx.av
Rhonestrasse 2
60528 Frankfurt am Main
Tel. 069/66300641
Fax 069/66300659
E-Mail mail@connexx-av.de
Internet http://www.connexx-av.de

Redaktion dieses Newsletters:
Ralf Steinle (leipzig@connexx-av.de)

Haftungsausschluss:

Alle Informationen in diesem Newsletter haben wir sorgfaeltig ueberprueft. Fuer die Richtigkeit der Inhalte koennen wir dennoch keine Haftung uebernehmen.

Fuer die in diesem Newsletter wiedergegebenen Gerichtsurteile kann keine Gewaehr uebernommen werden.

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