AV-Produktion

Bavaria BPS: Tarifeinigung die Zweite

(München, 3. Dezember 2010) ver.di und die Geschäftsführung der Bavaria Production Services GmbH (BPS) haben sich zum zweiten Mal hinsichtlich der Anerkennung des TV VTFF am 1.Dezember geeinigt. Die Nachverhandlungen waren aus der Sicht des Arbeitgebers notwendig geworden, da man in der Tarifeinigung am 15.11.2010 nicht alle Forderungen wiedergefunden hatte. Die Gesellschafter der BPS: ZDF, Bavaria Film GmbH und Landesförderbank Bayern haben sich mit Ihrem Konzept der Arbeit unterhalb der Tarif- und Sozialstandards nicht durchgesetzt. Wer in der 1. Reihe sitzen und produzieren will, sollte auch soziale Verantwortung für die Beschäftigten übernehmen. Dazu waren die Arbeitgeber aber erst nach der direkten Androhung von Warnstreiks bei der BPS bereit. Ab dem 1.1.2011 unterliegt die BPS der Tarifbindung an den VTFF.
Am 15. November gelang der Durchbruch in den Tarifverhandlungen. Nach der konkreten Androhung von Warnstreiks stimmten die Arbeitgeber einem Kompromiss und Tarifeinigung zu. Die Arbeitgeber verzichteten voll umfänglich auf Ihre komplette Streichliste des Branchentarifvertrages VTFF. Sie hatten zuletzt deutliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen gefordert.

Nach der Tarifeinigung am Montag kam dann die Überraschung. Tage später stellten die Arbeitgeber fest, dass sich nicht alle Forderungen von Ihnen in der Tarifeinigung wiederfanden. Sie hatten es versäumt, weitere Anrechnungsmechanismen für die Reduzierung der Arbeitszeit mit ver.di zu vereinbaren. Man wollte den Beschäftigten tiefer in die Tasche greifen und für weitere 5 Jahre Nullrunden. Dies lehnte ver.di ab, da die Beschäftigten sich nicht über die Anrechnung von 1% der übertariflichen Zulage in die Taschen langen lassen wollen.

Ver.di zeigt sich wieder kompromissbereit und verlängerte den Zeitraum der Angleichung der 40 auf die 38 Std./Woche von 4 auf 5 Jahre. Als Ausgleich wurde die Nichtanrechenbarkeit übertariflicher Ansprüche beim 13. Gehalt mit dem Urlaubsgeld für die Beschäftigten vereinbart. Dies langte der Geschäftsführung aber immer noch nicht und sie stellten weitere Nachforderungen. Die Beschäftigten sollten kein eigenes Streikrecht bei den Tarifverhandlungen über den Branchentarifvertrag VTFF haben. Sie sollten zuschauen, wenn ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter neu verhandelt werden. Flugblätter verteilen und Warnstreiks nicht erlaubt. Man wollte die Belegschaft unmündig halten! Dazu haben wir Nein gesagt!

Unter Androhung weiterer Proteste einigte sich ver.di dann am 1.Dezember 2010 zum zweiten Mal mit der BPS und konnte alle weiteren Nachforderungen zurückweisen.



Hier die wesentlichsten Regelungen der Tarifeinigung ver.di/BPS:

1. Tarifbindung der BPS an den Tarifvertrag VTFF ab dem 1.1.2011. Erstmalige Kündigung des Tarifvertrages zum 30.6.2016 möglich.

2. Alle Beschäftigten werden nach der Entgelttabelle des VTFF eingruppiert.

3. Bei der BPS gibt es Arbeitsverträge mit 38 Std. und 40 Std. Wochenarbeitszeit. Die Arbeitsverträge mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Std. werden in den kommenden 5 Jahren auf 38 Std./Woche anglichen

- 1.1.2011 - 31.12.2013 40 Std./Woche.
- 1.1.2014 - 31.12.2015 39 Std./Woche.
- Ab dem 1.1.2016 gilt die 38 Std./Woche.

Für Neueinstellungen und Beschäftigte mit einer arbeitsvertraglichen Regelung über eine Wochenarbeitszeit von 38 Std./Woche gilt ab dem 1.1.2011 die 38 Std./Woche (100% Tarifniveau).

4. Angleichung des Urlaubsanspruches bei Arbeitsverträgen unter 30 Urlaubstagen mit zusätzlich 1 Tag/Jahr bis zum Tarifniveau. Neueinstellungen erhalten sofort 30 Urlaubstage (100% Tarifniveau).

5. Einordnung aller Beschäftigten in den produktionsabhängigen Dienst. Alle Mitarbeiter die zum Zeitpunkt 15.11.2010 bei der BPS beschäftigt sind, erhalten deshalb einen Ausgleichszuschlag ab dem 1.1.2011 in Höhe von 1,25 % und ab dem 1.1.2012 von 2,5 % auf das Tarifentgelt (100% Tarif-niveau).

6. Anrechnung der Tariferhöhungen auf ggf. bestehende übertarifliche Zulagen in Höhe von nur 1% möglich.

7. 13. Gehalt und Urlaubsgeld: Hat ein Beschäftigter per schriftlichen Arbeitsvertrag einen geringeren Anspruch werden diese Ansprüche wie folgend an das Tarifniveau des VTFF angeglichen.

- 13.Gehalt (November): 50% des zusätzlichen Tarifentgeltes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrages. 100% des zusätzli-chen Tarifentgeltes zum 1.11.2012.
- Urlaubsgeld (Juni): 50% der Einmalzahlung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrages. 100% der Einmalzahlung zum 1.06.2012.

Der ver.di Gewerkschaftssekretär Jörg Reichel stellt fest: „Die Gesellschafter der BPS: ZDF, Bavaria Film GmbH und Landesförderbank Bayern haben sich mit Ihrem Konzept der Arbeit unterhalb der Tarif- und Sozialstandards nicht durchgesetzt. Wer in der 1. Reihe sitzen und produzieren will, sollte auch soziale Verantwortung für die Beschäftigten übernehmen. Dazu waren die Arbeitgeber aber erst nach der direkten Androhung von Warnstreiks bei der BPS bereit. Die Tarifeinigung ist ein Kompromiss für beide Seiten, der zudem sicherstellt, dass die Beschäftigten an den weiteren positiven Entwicklungen der Branche und der Bavaria Film Gruppe mit Gehaltserhöhungen beteiligt werden.“

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