Film & Fernsehen

ver.di begrüßt Gesetz zur sozialen Absicherung für unstetig Beschäftigte

(Berlin, 20. Mai 2009) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt grundsätzlich den heutigen Kabinettsbeschluss zur verkürzten Anwartschaft für unstetig Beschäftigte. "Es ist gut, dass die Koalition noch in dieser Legislaturperiode eine soziale Absicherung für die prekärsten Beschäftigungsformen schafft. Für viele Betroffene im Rundfunk, Film- und Kulturbereich läuft der vorliegende Gesetzentwurf allerdings ins Leere. Der Schritt geht in die richtige Richtung, ist jedoch halbherzig", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Wesentlicher Kritikpunkt bleibe die vorgesehene Sechs-Wochenfrist, hier wären mindestens zwei Monate notwendig. Auch die Verdienstgrenze von 30.240 Euro sei zu niedrig angesetzt. "ver.di wird sich im nun anstehenden parlamentarischen Beratungsverfahren für Nachbesserungen stark machen und gegebenenfalls im geplanten Evaluierungsverfahren Druck auf die nächste Bundesregierung machen", kündigte Werneke an.

Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet und soll in diesem Zeitraum auf seine Wirkung hin evaluiert werden.

Die Gesetzesvorlage soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die überwiegend in bis zu sechs Wochen befristeten Arbeitsverhältnissen tätig sind und eine Verdienstgrenze von 30.240 Euro jährlich nicht überschreiten, auch dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) zusichern, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nur sechs Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Die Neuregelung ist auf die nachdrücklichen Forderungen von ver.di und die von ver.di initiierte Kampagne "5statt12" hin entstanden, die durch 8.000 Unterschriften von Betroffenen aus dem Rundfunk, in der Film- und Fernsehbranche oder im Schauspiel-/Theaterbereich bekräftigt wurde.

Denn nach der mit den Hartz-Gesetzen verbundenen sogenannten "Rahmenfristverkürzung" waren viele Beschäftigte wegen der in diesen Branchen dominierenden zeitlich befristeten Beschäftigung auf Projektbasis vom Anspruch auf ALG I faktisch ausgeschlossen - und dies, obwohl wegen überdurchschnittlicher Verdienste hohe Beiträge in die Arbeitslosenversicherung geleistet wurden.

Der von den Koalitionspartnern ausgehandelte Kompromiss verfolgt den von ver.di geforderten Ansatz der verkürzten Anwartschaftszeit, berücksichtigt allerdings entscheidende Faktoren nicht ausreichend.

Es sei daher zu befürchten, dass Beschäftigte in Filmproduktionen, im Rundfunk und bei Theaterengagements wegen eines durch die Befristung angemessenen, aber eben überdurchschnittlichen Verdienstes nicht in das nun vorgegebene Schema passten. Die vorgesehene Verdienstgrenze, die am Maßstab einer Dauerbeschäftigung ermitteltet wird, passt für die betroffenen Arbeitnehmer mit Befristungsrisiko nicht. So werden Beschäftigte mit berufsmäßig häufiger Arbeitslosigkeit auch weiterhin keinen Anspruch auf ALG I haben, auch dann wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um Rücklagen für den Fall der Arbeitslosigkeit zu bilden.

V.i.S.d.P.: Cornelia Haß, ver.di-Bundesvorstand,
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