Film & Fernsehen

ver.di fordert schnellen Abbau von Hürden bei ALG I-Anspruch für Medienschaffende

(Berlin, 15.09.2009) Aufgrund neuer Hürden bei der Beantragung von Arbeitslosengeld (ALG) I durch Filmschaffende fordert der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke Bundesarbeitsminister Olaf Scholz in einem Schreiben auf, "schnell tätig zu werden und die notwendige Klarstellung zu veranlassen."

Dadurch soll für Kultur- und Medienschaffende ein kontinuierlicher Anspruch auf ALG I bei sechs bis zwölf Monaten Anwartschaftszeit in zwei Jahren abgesichert werden, wenn diese überwiegend kurz befristete Arbeitsverträge abschließen müssen, aber gelegentlich auch länger als sechs Wochen beschäftigt sind.

"Bei der entsprechenden Gesetzesänderung ist wohl mit heißer Nadel gestrickt worden. Es ist unsinnig, wenn jemand seinen vorher bestehenden ALG I-Anspruch nur wegen eines Jobs verliert, der länger als 42 Tage andauert. Ohnehin schon prekär Beschäftigte verlieren damit ihren ALG I-Anspruch trotz steigender Beitragszeiten, das ist nicht nachvollziehbar. Angesichts der Arbeitspraxis vieler Kultur- und Medienschaffenden läuft damit die Gesetzesänderung entgegen den Versprechen aus der Regierungskoalition ins Leere", erklärte Werneke.

Arbeitnehmer, die in zwölf Monaten bis zu 30.240 Euro verdienen und in zwei Jahren Beschäftigungszeiten überwiegend aus bis zu sechs Wochen befristeten Beschäftigungsverhältnissen ansammeln, sollten demnach mindestens für drei Monate Anspruch auf ALG I haben. Erste, an ver.di von Filmschaffenden gemeldete Ablehnungsbescheide zeigten allerdings, dass der Anspruch verwehrt werde, sobald die Anzahl der Beschäftigungstage aus Verträgen über sechs Wochen Laufzeit diejenige aus kürzeren Arbeitsverhältnissen überwiege.

V.i.S.d.P.: Cornelia Haß, ver.di-Bundesvorstand, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 und -1012

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