Alles was recht ist - Verwertungsketten oder Wem gehört der Film?


Die Verwertungsketten im Film werden immer länger: Roman – Drehbuch – Kinofilm – TV-Auswertung – DVD mit „Making of“ – Internet / YouTube – Buch zum Film – Computerspiel usw. Doch wie profitieren die Kreativen davon? Und welche kreativen Leistungen sind überhaupt durch das Urheberrecht geschützt?

Über diese Frage diskutieren Produzenten, Verwerter und Verbände. Die Bundesvereinigung filmton geht beispielsweise davon aus, dass auch Filmtonberufe wie Mischtonmeister und Sound Designer in der Regel urheberische Leistungen erbringen.

Doch wie stellt sich das in der digitalen Postproduktion und bei den special effects dar? Eine Erlösbeteiligung für alle urheber- und leistungsschutzberechtigten Filmschaffenden ist das Ziel der Verhandlungen zwischen Produzentenallianz und ver.di und mehreren Berufsverbänden. Zusätzlich zur Gage sollen dann auch Erlöse aus der anschließenden wirtschaftlichen Auswertung des Filmwerkes zu festgelegten Anteilen an die Filmschaffenden ausgeschüttet werden.

Die Produzentenallianz wendet ein, dass die Verwertungserlöse zunächst die Deckung der Produktionskosten erreichen müssten. ver.di will mit dem Urheber-Tarifvertrag dagegen den Rechte-Buy-Out beenden und eine effektive Zusatzvergütung für Filmschaffende an Wiederholungen sowie Erfolgen ihrer Werke erreichen.

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