Betriebliche Lohngestaltung


Durch das Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte die Möglichkeit, auf Lohngerechtigkeit und -transparenz einzuwirken. Sie können immer dann mitbestimmen, wenn Instrumente zur Entlohnung eingeführt, angewendet und verändert werden, außerdem wenn ein Zusammenhang zwischen Leistung und Lohn besteht. Solche leistungsbezogenen und variablen Lohnbestandteile werden in Medienunternehmen gern zur Mitarbeitermotivation eingesetzt. Im Seminar geht es sowohl um die Vermittlung der betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten als auch um deren Grenzen und den Zusammenhang mit gesetzlichen und tariflichen Vereinbarungen.

Themenschwerpunkte
  • Gesetzliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Regelungen zum Entgelt
  • Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung, Gestaltung und Änderung der Leistungsvergütung
  • Voraussetzung für leistungsbezogenes Entgelt: Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarungen
  • Grenzen betrieblicher Mitbestimmung, Regelungsbereich der tariflichen Mitbestimmung

Kosten
480,- Euro für Seminargebühr incl. Seminarmaterial, sowie
240,- Euro Übernachtung, Verpflegung, Tagungspauschale

Referent
Detlef Fricke, Rechtsanwalt aus Hannover

Leitung
Projektmanager/in connexx.av

Freistellung der Betriebsräte erfolgt nach 37 § Abs. 6 BetrVG, die Kostenübernahme durch den Arbeitegeber nach § 40 BetrVG.

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