Film & Fernsehen

ver.di kündigt alle Flächentarifverträge für Filmschaffende

Gewerkschaft fordert Verbesserung der Arbeitsbedingungen am "Set"

Berlin (9.Februar 2004) - Am kommenden Mittwoch kündigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di alle drei Flächentarifverträge für die Film- und Fernsehschaffenden. Damit folgt die Gewerkschaft dem einstimmigen Beschluss von Tarifausschuss und den Vertretungen der Filmschaffenden-Berufsverbände. "Die Kündigung ist ein überfälliges Signal an die Tarifpartner, die desolaten Arbeitsbedingungen bei Produktionen zu verbessern", sagt Olaf Hofmann, Filmverantwortlicher bei connexx.av, der Vertretung von Medien- und Filmschaffenden in ver.di. Außerdem hätten die Tarifparteien so die Chance, langfristig für die Qualitätssicherung des deutschen Films zu sorgen, so Hofmann weiter.
Das veraltete Tarifwerk soll jetzt reformiert und den veränderten Rahmenbedingungen in Film- und Fernsehproduktion angepasst werden. Ende Februar beginnen zu diesem Zweck die ersten Gespräche mit Vertretern der Produzentenverbände. Anlass sind die seit Jahren sich verschlechternden Arbeitsbedingungen mit täglichen Arbeitszeiten von mehr als 16 Stunden. Zudem werden die tariflichen Regelungen immer häufiger unterlaufen, vor allem Vor- und Nachbearbeitungszeiten bei Produktionen werden häufig nicht bezahlt. Hinzu kommt die Reform der Arbeits- und Sozialordnung, welche die Filmschaffenden besonders hart trifft. Bisher erhielten Filmschaffende bei 360 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstagen innerhalb von drei Jahren bis zu sechs Monate Arbeitslosengeld. Diese Rahmenfrist verkürzt sich ab 1. Februar 2006 auf zwei Jahre. Bereits seit 1.Februar dieses Jahres läuft die Zweijahresfrist für Ansprüche auf Arbeitslosengeld ab 2006.

"Wir werden ab Februar 2006 ein massives Problem in der Filmbranche bekommen, wenn wir jetzt nicht handeln und mit den Produzentenverbänden ein tragfähiges Tarifmodell für die Zukunft entwickeln", kommentiert Olaf Hofmann von connexx.av die Situation. Denn ab dem heutigen Zeitpunkt müssen die Filmschaffenden durchschnittlich jeden zweiten Tag beschäftigt sein, um ab 1.2.2006 Arbeitslosengeld beziehen zu können. Dies kann der deregulierte Markt mit immer kürzeren Drehzeiten, Budgetkürzungen und Preisdumping nicht leisten, so die Einschätzung von connexx.av. Die Gefahr: Fachkräfte werden ab 2006 nicht mehr angestellt oder sie wandern in andere Branchen ab. Ziel müsse es sein, die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiträume für Filmschaffende zu verlängern und dies in den Tarifvertrag einfließen zu lassen.

Auftraggeber und Filmförderungen dürfen die unzulässigen Arbeitsbedingungen nicht weiter tolerieren, sondern müssen darauf drängen, dass die Produktionen im gesetzlichen und tariflichen Rahmen stattfinden.

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