Film & Fernsehen

FFA-Haushalt 2009 steht – Produktionen nicht mehr gefährdet

Die Krise der FFA ist beendet – jedenfalls vorerst. Am 30. April verabschiedete der Verwaltungsrat den „Nothaushalt“ 2009, der ein Volumen von knapp 76 Mio. Euro hat. Im Vergleich zum ursprünglichen Etatansatz fehlen 300.000 Euro, die gleichmäßig auf alle Haushaltposten verteilt werden sollen. Allerdings rechnet niemand bei der FFA mit der Situation, dass die Töpfe leer werden.
Der Dreh von 31 Filmprojekten mit einem Volumen von mehr als 100 Mio. Euro ist damit gesichert. Die Produzenten konnten die Finanzierung nicht sichern, nachdem Kulturstaatminister Bernd Neumann den Etat der Referenzfilmförderung auf Null gesetzt hatte. Bis auf die Projektförderung wurden alle anderen Posten gestrichen. Der Minister musste diesen Schritt gehen, nachdem Kinobesitzer gegen das Filmförderungsgesetz beim Verwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich geklagt hatten und die Kinoketten UCI, Cinestar, Kinopolis und Cinemaxx AG ihre Zahlungen im Rahmen des Gesetzes unter Vorbehalt gestellt hatten.
Um die Einnahmeverluste auszugleichen, hat der Verwaltungsrat der FFA beschlossen, das digitale Sparschein für die Modernisierung der Kinos in Höhe von rund 11 Mio. Euro in der Hoffnung zu schlachten, dass der Streit bis zum kommenden Jahr beigelegt ist.
Spätestens Ende dieses Monats will Neumann einen mit allen Beteiligten abgestimmten novellierten Gesetzentwurf zur Filmförderung vorlegen, der die Bedenken der Leipziger Richter ausräumt und den von ihnen gewiesenen Weg nach Karlsruhe unnötig macht. Der Teufel bei der Neuformulierung des Gesetzes steckt im Detail. Bis zu 3% ihres Nettoumsatzes zahlen die Kinos. Die Fernsehsender nur einen Bruchteil und der ist bislang ungleich verteilt. ARD und ZDF zahlen bislang die gleiche Summe an die FFA. Das Zweite könnte nach ersten bekannt gewordenen Vorstellungen des BKM entlastet werden. Schwieriger wird die Einbeziehung der Privaten – sie sollen nach den Werbeumsätzen belastet werden. Außerdem zahlen sie und seit diesem Jahr die öffentlich-rechtlichen auch einen Teil ihrer Leistungen in Form von Medialeistungen, das sind Werbespots für deutsche Filme. Dies solle den Kinos auch angerechnet werden, hatte der HDF im Vorjahr während der Novellierungsdiskussion gefordert.
Vor allem bestehen beide Sendergruppen weiter auf der Freiwilligkeit ihrer Zahlungen, die seit 1974 in den FilmFernsehabkommen geregelt werden, die parallel zu den FFG novelliert werden. Die Abkommen, die zum 1. Januar in Kraft treten sollten, sind bislang noch nicht unterzeichnet. Es seien noch nicht alle Fragen geklärt, betont die ARD. Stefan Gärtner, Senor Vice President der German Free TV Holding, die Haltung der Gruppe ProSiebenSat1, bestätigt, dass der VPRT das alte Abkommen um ein Jahr verlängern will.
Zünglein an der Waage sind auch die Bundesländer. Sie haben auf der Ebene der Filmreferenten der Länder positive Signale an Bernd Neumanns Haus gegeben, dass sie ein Stück ihrer Kulturhoheit aufgeben und sich ihm nicht in den Weg stellen, wenn er die Sender in ein Bundesgesetz einbezieht.


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