Film & Fernsehen

ver.di fordert Wiedereinführung des Krankengeldes für unstetig Beschäftigte

Zum Jahreswechsel wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Krankengeld für kurzfristig Beschäftigte – befristet bis 10 Wochen - und für gesetzlich freiwillig Versicherte dramatisch geändert (Streichung des Krankengeldanspruchs). Auf Druck von ver.di liegt derzeit ein Gesetzentwurf zur Wiedereinführung des Krankengeldes vor. Die Bemühungen der Gewerkschaft benötigen aber weiterhin die Unterstützung vieler Film- und Kulturschaffender, die von der Neuregelung betroffen sind, denn das, was er vorgelegt hat, reicht bei Weitem nicht aus, um von einer wirklichen Absicherung sprechen zu können. ver.di hat eine ausführliche Stellungnahme zum jetzigen Gesetzentwurf erarbeitet und den politische Verantwortlichen zugesandt. Der Bundesfilmverband BFV als Vertretung der Filmschaffenden in ver.di ruft alle Beschäftigten der Branche auf, sich an dieser Unterschriftenaktion weiterhin zu beteiligen, bis eine Verbesserung des Gesetzes wirklich verabschiedet ist.

Für viele Filmschaffende bedeutet die jetzige Situation, dass sie im Falle einer Krankheit in den ersten vier Wochen ihrer Beschäftigung keine Entgeltersatzleistung erhalten, es sei denn der Tarifvorrang kommt für sie zur Anwendung. Tarifvertraglich ist ein Fortzahlungsanspruch auch in den ersten vier Wochen geregelt. Dennoch geht es auch um die Wiedereinführung des Krankengeldanspruchs nach Ablauf des Entgeltfortzahlungsanspruchs von maximal 6 Wochen.


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