Film & Fernsehen

Verhandlungen für Filmschaffendentarife erfolgreich angelaufen

Tarifinformation: Benachteiligung durch Hartz-Reformen für Filmschaffende im Fokus der ersten Verhandlungsrunde

München (30. März 2004) - Ein Thema hat die erste Tarifrunde mit den Vertretern der Film- und Fernsehproduzenten beherrscht: die Folgen von "Hartz" für befristete Beschäftigte von Filmproduktionen. Die laut ver.di-Verhandlungskommission sehr "konstruktive Verhandlung mit den Produzenten-Vertretern" läßt hoffen, dass die negativen Folgen der Hartz-Reformen zumindest teilweise durch den neuen Tarifvertrag behoben werden können. Beispielsweise soll im Vertrag ein nachträglicher Zeitausgleich für die Arbeitszeit während der Produktiondauer gewährt werden.

Die "Hartz-Gesetze" treffen die Film- und Fernsehschaffenden besonders hart. Zum wurden die Anwartschaftszeiten für das Arbeitslosengeld um ein Drittel verkürzt, zum anderen finden umfangreiche Mehrarbeit und lange Drehtage sozialrechtlich keine Beachtung mehr. Selbst bei Wochenarbeitszeiten von deutlich mehr als 40 Stunden, zählen nur die tatsächlichen Tage für die Anwartschaft für die gesetzlichen Sozialleistungen. ver.di und connexx.av schlagen vor, die tatsächlichen Arbeitszeiten, ähnlich dem Urlaub, im Anschluss an die Produktionszeit auszugleichen. Die Beschäftigungsdauer bildet dann die geleisteten Arbeitszeiten realistisch ab.

Mit diesen Neuerung im Tarifvertrag kann die die Existenzgrundlage für Film- und Fernsehschaffende erhalten werden. Für die Filmbranche insgesamt ist diese Regelung nötig, um auf eine breite Basis von Film-Fachleuten auch in den kommenden Jahren zurückgreifen zu können. Ansonsten würde eine dauerhafte Abwanderung von Beschäftigten in andere Branchen drohen. Aufgrund von der Hartzreform erhielte diese Berufsgruppe zwischen den Produktionszeiten nur noch Arbeitslosengeld auf Sozialhilfeniveau. Im Extremfall könnten sie nach neuen Regelungen sogar zur Annahme jeglicher Arbeit gezwungen werden.

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