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FFS - Zeitkontenmodell 50/40 und Zeitkontenrechner

 
(Berlin, 28. Februar 2007) Für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschafffende gilt das sogenannte 50/40 Arbeitszeitkontenmodell.

Dies bedeutet im Einzelnen folgendes:
  • Mit der Wochengage ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in Höhe von 40 Stunden einschließlich von bis zu 10 weiteren Arbeitstunden vergütungsrechtlich abgegolten.
  • In das Zeitkonto werden alle Arbeitszeiten von mehr als 50 Stunden pro Woche und alle täglichen Mehrarbeitsstunden von mehr als 12 Stunden pro Tag einschließlich der darauf evtl. entfallenden Zeitzuschläge eingespeist.
  • Auf jede in das Zeitkonto eingespeiste Arbeitsstunde ab der 51. Stunde bis zur 60. Stunde pro Woche entfällt ein Zuschlag von 25 %.
  • Auf jede in das Zeitkonto eingespeiste Arbeitsstunde ab der 61. Stunde pro Woche entfällt ein Zuschlag von 50 %.
  • Auf jede in das Zeitkonto eingespeiste Arbeitsstunde entfällt für die 13. tägliche Stunde ein Zuschlag von 50 %, für jede weitere 100 %.
  • Sonderregelungen für Arbeitsverträge mit verminderter Wochengage:
    Bei Arbeitsverträgen mit einer verminderten Wochengage werden alle ab der 41. Stunde pro Woche in das Arbeitszeitkonto eingespeisten Arbeitsstunden zuzüglich eines Zuschlages in Höhe von 25% bewertet. Ansonsten bleibt es bei
    den Zuschlagsregelungen.
Auflösung des Arbeitszeitkontos
  • Im Anschluss an die Produktionsdauer und den zu gewährenden Urlaub wird das Arbeitszeitkonto aufgelöst.
  • Mit Auflösung des Zeitkontos werden im Ausgleichszeitraum acht Std. Zeitguthaben in einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungstag umgewandelt und bei Zugrundelegung der tariflichen 40 Std.-Woche bei fünf Arbeitstagen mit 1/50 der Wochengage pro Beschäftigungsstunde vergütet.
  • Zeitguthaben von
    weniger als acht Std. werden stundenweise vergütet und ab vier Stunden als ein Beschäftigungstag bewertet. Dieser Betrag wird mit Auflösung des Zeitkontos im Ausgleichszeitraum fällig.
  • Wenn der Filmschaffende dem Arbeitgeber mitteilt, dass er eine Anschlussbeschäftigung hat, wird das Zeitausgleichskonto ganz oder teilweise in Geld abgegolten. Diese Mitteilung soll im Regelfall vier Wochen vor dem jeweiligen Ende des Beschäftigungszeitraums erfolgen.
Auszahlung der Gage
Während der Produktionszeit werden 100 % der Wochengage ausgezahlt. Während der Arbeitszeitkontenzeit, in der 40 Stunden eine Woche ergeben, werden dementsprechende 80 % der Wochengage ausgezahlt.

Arbeitszeitkontenrechner
Der aktuelle Zeitkontenrechner ist dem neuesten Tarifabschluss mit Gültigkeit zum 1.1. 2010 angepasst. Filmschaffenden Mitglieder erhalten ihn kostenlos. Sie können ihn per Mail bestellen mail@connexx-av.de bestellen. Auch als Nicht-Mitglied können Sie den Gagenrechner durch Bestellung an an mail@connexx-av.de und Zahlung von € 13.50 auf unser Konto bei der SEB Bank Berlin, BLZ: 100 101 11 Konto-Nr.: 129 898 8700 nutzen.



Verweise zu diesem Thema
FFS Tarifvertrag (01.01.2010)
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