BFV-Newsletter 11/2009

Sie erhalten heute von connexx.av den elften BFV-Newsletter in 2009. connexx.av und der BundesFilmVerband (BFV) in ver.di wollen mit diesem monatlichen Newsletter für bessere Information und Transparenz bei den Beschäftigten der Produktionswirtschaft von Film- und Fernsehen sorgen. Insbesondere sollen hier film- und sozialpolitische Themen aufgegriffen werden. Der BFV bildet das gewerkschaftliche Netzwerk von Film- und Kulturschaffenden sowie allen anderen an der Film- und Fernsehproduktion beteiligten Beschäftigten. Er tritt für Kunstfreiheit und gerechte Arbeitsbedingungen ein. Als vorrangiges Ziel strebt er eine integrierte Interessenvertretung dieser Filmberufe in der zergliederten Branche gegenüber Sendern, Produzenten und der Politik an (http://www.connexx-av.de/filmfernsehproduktion_bfv.php).

Inhalt

  1. Interview mit Tarifsekretär Matthias von Fintel zum Tarifergebnis für Filmschaffende (FFS)
  2. FFA zieht die Reißleine bei der Kinodigitalisierung – FFG wird modifiziert
  3. GVL muss sparen –Ausschüttung an Künstler fast halbiert
  4. Hohe Erwartungen nach Koalitionsvereinbarung – mehr Berücksichtigung der Belange der Film- und Fernsehschaffenden
  5. Gemeinsam gegen Piraten
  6. Pro7Sat 1 als Pay TV oder mit Zwangsgebühr?
  7. Regeln für Product Placement in Kraft
  8. Meldungen
  9. Impressum / Abo


1. Interview mit Tarifsekretär Matthias von Fintel zum Tarifergebnis für Filmschaffende (FFS)

Red: Der Tarifvertrag soll eine Höchstarbeitszeit festlegen. Diese liegt jetzt bei 13 Stunden. Was verbessert sich dadurch für die Filmschaffenden?
Matthias von Fintel (MvF): Bisher galt am Filmset meistens die grenzenlose Arbeitszeit. Dies stand auch im Zusammenhang mit dem Druck der Auftraggeber an die Produktionsfirmen, immer weniger Drehtage zu planen. Zukünftig ist bereits die Drehzeit so zu planen und rechtzeitig zu beenden, dass für jeden am Drehort die Arbeitszeit von maximal 13 Stunden eingehalten werden kann. Hier sind alle in der Pflicht, vom Produzenten, über die Produktionsleitung bis zum Regisseur und Kameramann, darauf zu achten, dass 13 Stunden nicht überschritten werden. Darüber hinaus sind alle Produktionen verpflichtet, in Zukunft die langen Arbeitszeiten der Filmschaffenden zu erfassen, und jeder Filmschaffende ist berechtigt, sich seine erbrachten Arbeitszeiten mit der monatlichen Abrechnung aushändigen zu lassen. Hier empfiehlt sich, dies zu Beginn einer Produktion zu klären und zur Kontrolle und Übersicht eigene Aufzeichnungen zu machen. Eine weitere Verbesserung ist die definierte Höchstarbeitszeit außerdem deshalb, weil jetzt die kontrollierenden Aufsichtsbehörden eine eindeutige Handlungsgrundlage haben. Und nicht nur, wie in der Vergangenheit, bei der Einhaltung der Mindestruhezeit.

Red: Die gesundheitlichen Belastungen werden bei Filmproduktionen, vor allem bei den Arbeitszeiten, als sehr hoch angesehen. Wo hat der Tarifvertrag Schutzvorkehrungen geregelt?
MvF: Bereits mit dem bisherigen Tarifvertrag konnte die 12. Arbeitsstunde nur mit Zustimmung des Filmschaffenden überschritten werden. Das bleibt auch in Zukunft so. Und dies war in der Vergangenheit schon eine Möglichkeit auf Basis des Tarifvertrages gegen Produktionen mit überzogenen Arbeitszeiten vorzugehen. Außerdem wird die Pause insgesamt auf eine Stunde pro Tag verlängert, wenn die 12 Stunden überschritten werden. Und danach greift die neue Begrenzung mit der Tageshöchstarbeitszeit bis zur 13. Stunde; damit verhindern wir die regelmäßig ausufernden Arbeitszeiten von 14, 15, 16 Stunden und mehr. Zusätzlich wird durch das Zeitkonto für Mehrarbeit bekanntermaßen ja die soziale Absicherung gestärkt. Die Schutzvorkehrungen sind aber nur so gut, wie ihre tatsächliche Anwendung auch eingefordert wird. Hier muss es zu einem Bewusstseinswandel aller Beteiligten kommen. Zu lange Arbeitszeiten sind ungesund, bringen selten bessere Drehergebnisse und leisten dem Trend zu immer weniger Drehtagen Vorschub. Sollte es mit der Durchsetzung der Tarifregelungen nicht funktionieren, ob schon während der Verhandlung oder am Set, kann sich jeder sofort an seine Gewerkschaft wenden.

Red: Immer wieder wird gerne der internationale Vergleich angesprochen, insbesondere England mit einer 12-Stunden-Grenze. Hält unser Tarifvertrag einem Vergleich Stand?
MvF: Im internationalen Vergleich war Deutschland das Land ohne gelebte Arbeitszeitgrenze, und wurde dafür von manchen internationalen Produktionen unrühmlicherweise geschätzt. Ich wiederhole, hier wird es zu einem Bewusstseinswandel kommen müssen. Die Arbeitszeitgrenzen in anderen Ländern werden auch nur mit Nachdruck eingehalten. In Großbritannien beispielsweise gilt zwar die Begrenzung auf 12 Stunden am Tag, aber immer bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Eine reguläre 6-Tage-Woche wurde hier auch von den Produzenten gefordert, aber das haben wir erfolgreich abgelehnt. Mit anderen Worten: Ja, wir können uns sehr gut vergleichen und haben teilweise unterschiedliche Regeln.

Red: Für bestimmte Ausnahmen sollen längere tägliche Arbeitszeiten möglich sein? Wie kann das kontrolliert werden?
MvF: Jeder einzelne bestimmt mit und ist in der Pflicht; ver.di unterstützt, klopft der Produktion auf die Finger und ruft bei Regelverstößen auch gerne die Arbeitsschutzbehörde an. So ging es bisher schon, wenn manche Produktionen aus dem Ruder liefen. Das machen wir weiter so. Ganz nebenbei ist das ein guter Grund, ver.di als Filmgewerkschaft beizutreten und sich mit vielen Film- und Fernsehschaffenden im BundesFilmVerband BFV zu organisieren.
Zu den Ausnahmefällen: nur mit den definierten Gründen und auch nur an einzelnen Tagen, und das ist wichtig, auch dann nur mit Zustimmung der Filmschaffenden ist eine Überschreitung der 13 Stunden möglich. Nicht zu vergessen, nach der 13. Stunde sind die Zuschläge bei 100 % und die Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn muss mindestens 12 Stunden betragen. Es wird also teurer und verschiebt den Drehplan, wenn zu lange gearbeitet wird.

Red: Ein wichtiges Thema für die Filmschaffenden ist die Absicherung im Krankheitsfall. Der Gesetzgeber hat seine Novellierung zum 1.1.2009 korrigiert und nun können die Filmschaffenden wieder zum normalen Beitrag versichert werden mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag. Wie steht es aber mit der tariflichen Entgeltfortzahlung in den ersten vier Wochen der Beschäftigung?
MvF: Da Filmschaffende meist kürzer als 10 Wochen beschäftigt werden, haben wir eine bedeutsame Klarstellung im Tarifvertrag gefordert und am Ende auch erreicht. Die Entgeltfortzahlung muss immer ab dem ersten Arbeitstag greifen und nicht erst nach vier Wochen. Einerseits verbessert dies unmittelbar den Lohnfortzahlungsanspruch bei Krankheit; nämlich von Beginn an. Außerdem ist gegenüber den Krankenversicherungen klargestellt, dass der Filmschaffende nach dem Tarifvertrag einen sofortigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Nach dem Gesetz beginnt dieser erst nach vier Wochen. Darum sind irgendwelche Zusatzversicherungen für ein Krankengeld in den ersten vier Wochen einer Beschäftigung überflüssig geworden. Zumindest wenn die Kollegen Gewerkschaftsmitglieder sind und die Produktion ebenfalls Tarifpartner. Für alle anderen besteht hier ein Risiko.

Red: Das klingt sehr akzeptabel. War`s das denn für die Kollegen?
MvF: Nicht ganz, wir haben auch noch die tarifvertragliche Grundlage für die Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk verbessert, eine Praktikantenregelung erreicht, damit keine Tätigkeit von professionellen Filmschaffenden ersetzt wird, die Feiertagszuschläge beim versetzten Dreh klargestellt, sowie, last but not least, die Strukturanpassungen einzelner Stabsgagen und die Einführung des Kameraschwenkers mit 1.350 € und Gagenerhöhungen erreicht.

Tarifinfo als PDF
Tarifergebnis zur Tageshöchstarbeitszeit als Präsentation


2. FFA zieht die Reißleine bei der Kinodigitalisierung – FFG wird modifiziert

Das 100er Modell und alle weiteren Solidarpakte der Filmbranche zur flächendeckenden Digitalisierung der Filmtheater sind gescheitert, beschloss das Präsidium der FFA am 17. November. Eine Hiobsbotschaft und ein Befreiungsschlag zugleich, um die jede Entscheidung lähmenden Diskussionen zur Finanzierung der Kinoumrüstung und das Filmförderungsgesetz (FFG) zu beenden, die nach den verfassungsrechtlichen Bedenken des Leipziger Verwaltungsgerichts im Februar begonnen hatten.
Da mindestens 20, nach dem letzten Modell 40 Mio. Euro aus den nach dem FFG gesammelten Geldern für die Digitalisierung genutzt werden sollten, konnte es nur eine Lösung für beide geben. Bis zuletzt rangen die FFA einschließlich Bernd Neumann um eine einvernehmliche Lösung mit der gesamten Filmbranche. Sie schien nahe, scheiterte aber ausgerechnet an einem Teil der Nutznießer der Digitalisierungssubventionen, den im HDF organisierten Multiplexketten und mittelständischen Kinos. Sie wollten bis zum Schluss umfangreiche Änderungen zu ihren Gunsten im FFG durchsetzen. So sollten ihre Abgaben gesenkt, die kleinen Kinos belastetet werden. Außerdem wollten sie den Großteil ihrer Einzahlungen für eigene Investitionen wieder zurück haben. Für die Filmförderung, dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, wäre nicht viel übrig geblieben. Mit dem nachvollziehbaren Befreiungsschlag der FFA ist aber auch die geplante Unterstützung, Weiterbildung und Umschulung der Filmvorführer in den dann digitalisierten Kinos völlig offen. Ursprünglich war zumindest angedacht, auch sie in die Fördermaßnahmen einzuschließen Kulturstaatsminister Bernd Neumann wird nun ein modifiziertes FFG einbringen, das den Vorgaben der Richter entspricht, die Fernsehsender zu Zahlungen zu verpflichten. Die Ministerpräsidenten der Länder als auch die Anbieter selbst haben ihr Okay gegeben. Dann wird der Minister das Gesetz nach Leipzig schicken und hofft, dass das Verfahren erledigt ist.

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3. GVL muss sparen –Ausschüttung an Künstler fast halbiert

Das „Weihnachtsgeld“ von der GVL fällt in diesem Jahr spärlicher als erhofft aus. Um die Hälfte musste die Geschäftsführung der Verwertungsgesellschaft die Ausschüttungen für Musiker, Produzenten, Schauspieler und andere Wahrnehmungsberechtigte kürzen. Ein Schritt, der ihr nicht leicht gefallen ist. Sie wurde dazu von der Musikindustrie sowie den Produzenten und Importeuren von technischen Geräten und Speichermedien gezwungen. Die großen Plattenfirmen hatten Mitte 2007 erstmals Ausschüttungen für die bei ihnen unter Vertrag stehenden Künstler gefordert, die nicht in einem EU-Land beheimatet sind und deren Werke auch in Deutschland geschützt seien. Sie sprechen für Künstler wie Madonna oder Michael Jackson, deren cds und dvds weltweit am gleichen Tag erscheinen, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach der Erstveröffentlichung auch auf den deutschen Markt offiziell zu kaufen sind. Bei den neuen Alben besteht daran wenig Zweifel. Für ältere Aufnahmen der beiden wie für das gesamte Repertoire wird es aber schwer werden, dies überhaupt nachzuprüfen. Die Plattenfirmen berufen sich auf gültige Verträge. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Zweitverwertungsrechte der Künstlern und Herstellern von der GVL wahrgenommen werden, treten zum Beispiel amerikanische Künstler alle Rechte an die Firmen ab.

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4. Hohe Erwartungen nach Koalitionsvereinbarung – mehr Berücksichtigung der Belange der Film- und Fernsehschaffenden

Bernd Neumann bleibt Staatsminister für Kultur und Medien in der Bundesregierung und kann seine Arbeit in der Kultur- und Medienpolitik für weitere vier Jahre fortsetzen. „Eine der wichtigsten Aufgaben wird sein, sicherzustellen, dass trotz der Wirtschaftskrise und der unverzichtbaren Sanierung der Staatsfinanzen die Kultur nicht unter die Räder kommt. Denn die Förderung von Kultur ist keine Subvention, sondern eine Investition in die Zukunft. Mein Amt macht mir Spaß, und ich werde weiterhin für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kultur kämpfen!“ betonte der 67jährige.

Im neuen Koalitionsvertrag seien im Bereich Kultur und Medien alle Forderungen der Kulturarbeitsgruppe erfüllt. Zu den Bereichen Medien und Film werden folgende Schwerpunkte gesetzt: die Fortführung der Initiative „Kultur und Kreativwirtschaft“, die weitere Stärkung des Filmstandortes Deutschland durch Fortsetzung des erfolgreichen Filmförderfonds, die schrittweise flächendeckende Digitalisierung der Kinos in Gemeinschaftsaktion von Filmwirtschaft, Bund und Ländern, die Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums, damit Urheber angemessener an der Nutzung beteiligt werden, das Öffnen neuer Finanzierungswege für den deutschen Film unter Einbeziehung der staatlichen KfW-Bank, sowie die Stärkung der Medienkompetenz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Außerdem soll das nationale Filmerbe dauerhaft gesichert werden.

Der BundesFilmVerband in ver.di (BFV) erwartet von Neumann und der neuen Regierung deutliche Signale zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Filmschaffenden und Einhaltung der Tarifstandards bei geförderten Film- und Fernsehproduktionen. Die bislang erreichten Ergebnisse bei der verkürzten Anwartschaftszeit würden jetzt schon deutlich machen, dass nur ein minimaler Kreis von Filmschaffenden hier einen wirklichen Vorteil von hat. Die Neufassung des Artikels 1, Ziffer 2 im FFG, dass auch die Belange der Beschäftigten in der Filmbranche berücksichtigt werden sollen, muss nun zeigen, ob die Verfasser und handelnden Personen auch gewillt sind, diese Selbstverpflichtung umzusetzen. Hier stehen die Einhaltung sozialer Standards, wie den Tarifregelungen für Film- und Fernsehschaffende und die Stärkung des Urheberrechts im Fokus der Gewerkschaft. „Die Stärkung der Belange der Beschäftigten muss auch bei einer folgenden Neufassung des FFG unterstrichen und erweitert werden“, so der Vorstand des BFV.

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5. Gemeinsam gegen Piraten

Während sich Deutschlands Politiker noch zieren und Forderungen der Filmproduzenten bei einer GVU-Tagung (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V) in Berlin nach wirksamen Maßnahmen gegen die Piraterie zu einem Aufschrei der Internet-Gemeinde geführt haben, könnte Hilfe für den Schutz der Rechte von Deutschlands Kreativen auf internationaler Ebene kommen.

Die Verhandlungsführer des geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) sind sich laut einer Mitteilung aus dem Büro des US-Handelsbeauftragten einig, das umkämpfte Anti-Piraterie-Abkommen "2010 so früh wie möglich" zu verabschieden. Ihr nächstes Treffen haben die Delegierten für Januar 2010 in Mexiko angesetzt. In Folge sollen die Arbeiten an der Vereinbarung zügig abgeschlossen werden, hieß es am 23. November bei heise.de. Im Rahmen des internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA haben die Teilnehmerstaaten Anfang November in Seoul die Etablierung von weit über das deutsche Urheberecht hinaus reichende Regelungen für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert - von Verfahren einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße etwa durch illegale Filesharing-Aktivitäten bis hin zu Internetsperren gemäß dem "Three Strikes"-Modell.

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6. Pro7Sat 1 als Pay TV oder mit Zwangsgebühr?

ProSiebenSat.1-Chef Thomas Ebeling entwickelt neue Ideen, um der Werbeflaute zu trotzen und die Lecks in den Kassen des Privatsenders zu stopfen. Nach dem Umzug der Berliner Mitarbeiter nach München, soll nun der Zuschauer zur Kasse gebeten werden und für den Empfang der Sender künftig eine Nutzungsgebühr zahlen. So Ebeling im „Handelsblatt“. Doch so heiß wie es das Blatt aufgemacht hatte, war die Überlegung dann wohl doch nicht. ProSiebenSat.1-Sprecher Julian Geist korrigierte in DWDL.de, wenn Ebeling sage, für die Zukunftsfähigkeit des Konzerns sei es enorm wichtig, dass wir Beziehungen zu den Endkunden aufbauen, etwa über Pay-TV, Video-on-Demand oder andere Geschäftsmodelle, sei das keine Ankündigung von PayTV, da der Konzern bereits seit über drei Jahren mit Sat.1 Comedy und Kabel Eins Classics im PayTV aktiv sei und hier Wachstumsmöglichkeiten vermutet werden.

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7. Regeln für Product Placement in Kraft

Am 30. Oktober unterschrieben die Ministerpräsidenten der Bundesländer den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der das Product Placements regelt. Als Stichtag für die Platzierungen gilt der 19. Dezember 2009. Alle Produktionen, die nach diesem Datum hergestellt wurden, fallen unter die neue Regelung. Danach soll erlaubt sein, Produkte und Firmen in Fernsehinhalten ins Bild zu rücken, wenn die Zuschauer darüber informiert werden und die Platzierung nicht allzu werblich ist. Auch eingekaufte Formate sollen von den Sendern auf Placements untersucht und diese gekennzeichnet werden.

Hierin sehen öffentlich-rechtliche wie private Veranstalter eine unrealistische Zumutung. "In vielen Filmen werden Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs benutzt: Laptops, Autos, Lebensmittel. Wie soll man herausfinden, ob es sich dabei um Product Placements handelt?", sagte ein ARD-Mitarbeiter der "Frankfurter Rundschau".

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8. Meldungen

Stellenausschreibungen Projektmanager/innen connexx.av Köln und Frankfurt

(Hannover, 23. November 2009) Für die Standorte Köln und Frankfurt werden je ein/e Projektmitarbeiter/in gesucht. Die Stelle in Frankfurt soll ab sofort, die Stelle in Köln zum 01.04.2010 besetzt werden. Beide sind vorläufig auf zwei Jahre befristet. Die Projektmitarbeiter/innen unterstehen der Planung innerhalb von connexx.av in Absprache mit den Landesfachbereichsleitungen und sind sowohl disziplinarisch als auch fachlich der Projektleitung zugeordnet. Arbeitschwerpunkte sind die Betreuung der Medien in Hessen bzw. NRW innerhalb des Fachbereichs 8 von ver.di.

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ver.di-Preis zur DOK Leipzig

(Leipzig, 30. September 2009) Auch beim 52. Internationalen Festival für Dokumentar- und Animationsfilm DOK Leipzig (26.10. bis 01.11.2009) wird der "Preis der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – Fachbereich Medien und Kunst“ an einen der zwölf Filme des internationalen Wettbewerbs in der Kategorie Dokumentarfilm vergeben. Neu ist, dass der Preis in diesem Jahr mit 2.500 Euro dotiert werden kann; 1.000 Euro mehr als in den Vorjahren. Mehr noch: ver.di steigt durch ein Sponsoring in Höhe von 1.500 erstmals in die Riege der "Freunde der DOK“ auf. Ermöglicht wird dies durch die finanzielle Beteiligung des BundesFilmVerbandes in ver.di. "Damit ist ver.di in den Kreis der Sponsoren eingetreten und wird überall als solcher genannt. Tolle Werbung für uns!“, freut sich Juryvorsitzender Jürgen Kauz.

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Großbritannien setzt auf 3-Stufen-Modell gegen Piraten

Nach Vorbild des französischen Hanopi-Gesetzes, mit dem Internetpiraterie bekämpft werden soll, will die britische Regierung vorgehen. Sie will im April ein Gesetz einbringen, das Mitte 2011 verabschiedet werden könnte. Danach wäre auch auf der Insel ein dreistufiges Prozedere denkbar. Wer einmal erwischt wird, bekommt eine freundliche Ermahnung per Mail, Wiederholungstäter erwartet ein böser Brief und wer es dann noch nicht lassen kann, dem kann auf richterliche Anordnung der Internetzugang für ein Jahr gesperrt werden. In Deutschland sind ähnliche Gesetze wohl Träume. So hatte Hans-Joachim Otto, FDP, vor der Wahl erklärt, man könne doch keinen vom Zugang in die digitale Welt ausschließen, schließlich verdienten viele damit ihren Lebensunterhalt. Vertreter der Medienbranche konterten: Bei Berufskraftfahrern frage auch keiner, was für sie der Verlust des Führerscheins nach mehrmaligen Verstößen gegen geltendes Recht bedeute und gesellschaftlich sei dies akzeptiert.

Rückzieher im Kampf gegen Verbreitung von Kinder-Pornografie im Netz lässt Schlimmes ahnen

CDU/CSU und FDP haben sich in ihren Koalitionsvereinbarungen auf höhere Hürden bei Online-Durchsuchungen und über eine Aussetzung der Internetsperren für Kinderpornografie geeinigt.
Im Wahlkampf hatte die FDP gefordert, die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen, mit der die Große Koalition eine EU-Richtlinie umgesetzt, die Provider verpflichtet, die Zugangsdaten von Internetnutzern sechs Monate lang zu speichern und der Polizei zugänglich zu machen. Nach dem Willen der Koalitionäre soll der Zugriff des BKA auf die Daten nun bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt werden – auf „Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit“.
Kinderpornografische Seiten werden zunächst gelöscht und nicht gesperrt, sagte eine FDP-Sprecherin. Damit erleidet das Bemühen von Familienministerin von der Leyen und Bundeskriminalamt einen Rückschritt, diesen verbrecherischen Müll aus dem Internet zu verbannen.

ZDF 2008 mit Verlust, ARD-Sender mit Sparhaushalten 2010

Das ZDF hat das Haushaltsjahr 2008 operativ mit einem Verlust von 72,1 Millionen Euro abgeschlossen, wie der Mainzer Sender Ende Oktober bekannt gab. Trotz des deutlichen Verlusts lag das ZDF damit sogar 7,8 Millionen Euro über dem Haushaltsplan. Der ZDF-Fernsehrat genehmigte in seiner jüngsten Sitzung den Jahresabschluss. Trotz des deutlich negativen Ergebnisses 2008 schloss das ZDF die vierjährige Gebührenperiode insgesamt dennoch mit einer "schwarzen Null" ab. ZDF-Intendant Schächter zeigte sich zufrieden: "Wir haben in einer Punktlandung unser Ziel erreicht, die Gebührenperiode mit einer 'schwarzen Null' abzuschließen. Trotz drohender geringerer Gebührenerträge wird das ZDF alles in seiner Macht Stehende tun, um dieses finanzielle Gleichgewicht auch in der jetzt laufenden Gebührenperiode zu erreichen." Auch in den ARD-Sendern muss laut Peter Boudgoust gespart werden. Der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant kündigte eine generelle Überprüfung aller Ausgaben an, um den Etat in Einklang mit den Einnahmen zu bringen.

Neue Home-Entertainment-Vertriebswege bei Disney

Disney will die DVD abschaffen. Ein neues Projekt namens "Keychest" bereitet den Einstieg in den Ausstieg aus physikalischen Datenträgern vor. Egal, ob auf der Glotze, dem Computer oder dem Handy, die Zuschauer sollen künftig unabhängig von der Technik ihre Filme sehen können. Der "Key", also der Schlüssel für die Datei, soll auf allen Systemen funktionieren.Ausgerechnet der amerikanische Traditionskonzern setzt somit auf "Cloud Computing". Diese Idee teilt Disney mit einer eher technikverliebten Initiative aus den USA, dem "Digital Entertainment Content Ecosystem". Technisch würde der Konzern damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen ist der DVD-Vertrieb langsam und teuer. Zum anderen wird Speicherplatz auch auf der größten Festplatte irgendwann knapp - die Disney-Filme würden aber in Zukunft gestreamt werden und somit kaum Speicher beim Konsumenten belegen. Die Entwicklung wird getrieben von um ein Viertel gesunkenen DVD-Umsätzen und dem eher lahmenden Start der Blu-ray-Scheiben.

ARD-Produktionen gewinnen beim PRIX EUROPA 2009

13 Preisträger freuten auf der Bühne des grossen Sendesaals des RBB über eine der Stiertrophäen und einen Scheck über jeweils 6.000 Euro. Die glücklichen Gewinner hatten sich gegen die harte Konkurrenz von 231 nominierten Produktionen aus 35 Ländern durchgesetzt. Zwei PRIX EUROPA Preise gingen jeweils an Deutschland, Frankreich und die Niederlande. Weitere Sieger des Wettbewerbs kamen aus Polen, Russland, Belgien, Norwegen, Großbritannien und Irland. Lobende Erwähnungen erhielten Produktionen aus Deutschland (2), Frankreich (2), Großbritannien (2), Niederlande, Belgien, Norwegen, Dänemark und Österreich.

Kurze Filme mit Goldenen Lolas

Am 29. Oktober wurde auf einer Festveranstaltung im Reithaus Ludwigsburg der Deutsche Kurzfilmpreis vergeben. Anlässlich dieser Verleihung erklärte der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann: „Der deutsche Kurzfilm ist nicht nur eine eigene Kunstform, sondern auch ein außerordentlich gutes Experimentierfeld für junge Filmschaffende. Deutsche Kurzfilme werden seit Jahren weltweit für ihre Kreativität geschätzt und prämiert. Man kann von einer Erfolgsserie sprechen: 2005, 2007 und 2008 gewannen Filme von Absolventen deutscher Filmhochschulen Studenten-Oscars. Und in diesem Jahr holte Thomas Freydank darüber hinaus sogar den Kurzfilm-Oscar für ‚Spielzeugland‘. Unser Ziel ist es, den Kurzfilm wieder mehr ins Kino zu bringen. Dafür tut die Bundesregierung einiges. Allein im Bereich der Kinoprogrammpreise zeichnen wir gute Kurzfilmprogramme mit insgesamt 110.000 € aus.



9. Anmeldung/Impressum

Erscheinungsdatum: Der BFV-Newsletter erscheint immer am vierten Donnerstag im Monat. Wenn Sie den BFV-Newsletter kostenlos erhalten wollen, melden Sie sich bitte persönlich an unter http://www.connexx-av.de/newsletter_bfv.php.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik erreichen Sie uns unter:
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fon: 040.28056067, fax: 040.25328815
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Redaktion: Olaf Hofmann
Impressum und V.i.S.d.P.
Dieser Newsletter wird von Wille Bartz, Geschäftsführer connexx.av GmbH, dem Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, monatlich herausgegeben.
connexx.av GmbH
c/o ver.di LBZ Niedersachsen
Wille Bartz
Goseriede 10-12
30159 Hannover





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