Europa will Beihilferegelungen für Produktionen neu ausrichten

(BFV-Newsletter 06/2011) EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia will die europäischen Beihilferegeln für die Filmwirtschaft verschärfen, berichtet das „Handelsblatt“. Es bestehe der Verdacht, dass ein Subventionswettlauf zur Anlockung großer US-amerikanischer Produktionen die Wirksamkeit der Unterstützung für kleinere europäische Filme beeinträchtige, heiße es in einer Konsultationsmitteilung aus dem Haus Almunias.
Die Mitgliedstaaten der EU stellen jährlich rund 2,3 Milliarden Euro für die Filmförderung bereit. Davon entfallen etwa 1,3 Milliarden Euro auf Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite. Rund eine Milliarde Euro vergeben die Staaten via Steuererleichterungen. Rund 80 Prozent dieser Mittel fließen in die Filmproduktion. Der Großteil stammt aus Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien und Spanien. „Bevor wir uns daranmachen, künftige Beihilferegelungen für diese wichtige Branche zu erarbeiten, möchten wir uns ein Meinungsbild darüber verschaffen, worin das gemeinsame europäische Ziel einer solcher Förderung bestehen sollte“, sagte der Wettbewerbskommissar.

Derzeit stützt sich Förderung auf die vor zehn Jahren verabschiedeten Mitteilung zur Filmwirtschaft. Diese Beihilferegelungen sehen vor, dass staatliche Hilfen nicht unter das allgemeine Beihilfeverbot der EU, sondern unter die Kulturausnahmeregelung fallen können, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind. So muss die Beihilfe beispielsweise einem kulturellen Produkt zu gute kommen; jeder Mitgliedstaat muss sicherstellen, dass Beihilfen nur für Produktionen gewährt werden, die nach überprüfbaren nationalen Kriterien einen kulturellen Inhalt haben. Diese Regeln will die Kommission nun modernisieren. Dabei gehe es auch darum, ob es angebracht sei, den Anwendungsbereich der Regeln über den Bereich der reinen Filmproduktion hinaus zu erweitern, beispielsweise auf den Filmvertrieb und die digitale Projektion. Zudem stelle sich die Frage, ob die in bestimmten Filmförderregelungen enthaltende Verpflichtung zur Territorialisierung der Ausgaben mit dem Beihilferecht vereinbar ist. So müsse der Produzent mindestens 20 Prozent des Filmbudgets in anderen Mitgliedstaaten ausgeben dürfen, ohne dass dies zu einer Kürzung der ihm gewährten Beihilfe führt. Die Beihilfeintensität ist grundsätzlich auf die Hälfte des Produktionsbudgets beschränkt, außer bei schwierigen Filmen und Low-Budget-Produktionen. Bis zum 30. September 2011 können Interessierte aus der Branche nun zu den Plänen der Kommission Stellung zu nehmen.

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