MITMACHEN - BFV befragt Filmschaffende zur sozialen Absicherung

(BFV-Newsletter 11/2010) Der BundesFilmVerband BFV in ver.di startet eine branchenweite Befragung der Filmschaffenden zum Arbeitslosengeld I-Bezug (ALG I) infolge der Gesetzesänderung zum 1.8.2009 (neue Anwartschaftszeit nach ยง123 Abs. 2 SGB III).
Hierbei geht es vorrangig um Erkenntnisse, ob sich die soziale Absicherung durch die ergänzende Regelung zum Anspruch auf ALG I durch die verkürzten Anwartschaftszeiten tatsächlich verbessert hat. Welche Erfahrungen sind von den einzelnen Filmschaffenden mit der verkürzten Anwartschaftszeit gemacht worden; denn es war das Ziel, tatsächlich einen leichteren Bezug von ALG I für kurzfristig Beschäftigte ab sechs statt zwölf Monaten Anwartschaftszeit zu realisieren. Die Regelung enthält zwei Beschränkungen: die Anwartschaft darf nicht überwiegend aus Beschäftigungen von mehr als sechs Wochen ( = 42 sozialversicherte Tage) entstanden sein und das Einkommen der letzten zwölf Monate darf nicht über 30.240 Euro liegen. Beide Beschränkungen wurden vom BFV in ver.di wiederholt kritisiert, weil zu befürchten war, dass diese einen verbesserten Anspruch auf Alg 1 für Film- und Kulturschaffende mutmaßlich verhindern. Die Reform unterliegt einem ständigen Monitoring der Bundesanstalt für Arbeit. Die erste Auswertung über den Zeitraum von sieben Monaten zeigt, dass nur 429 Anträge von Film- und Kulturschaffenden gestellt worden sind, von denen ganze 20 % bewilligt wurden. Haben viele Filmschaffende erst gar keinen Antrag gestellt? Warum wurde die Neuregelung bisher so wenig in Anspruch genommen? Warum wurden dennoch gestellte Anträge abgelehnt? Die Forderung des BFV lautet nach wie vor, dass für professionelle Filmschaffende ein Wechsel von Phasen der Beschäftigung und des Bezuges von ALG I möglich sein muss, ohne in ALG II zu fallen. Deswegen fragen wir auch nach dem tariflichen Zeitkonto und dem Zusammenwirken von gesetzlichen mit den tariflichen Regelungen. Wir bitten alle auf Produktionsdauer angestellte/r Film- und Kulturschaffende/r in Fernseh-, Kino- und Theaterproduktionen an der Befragung teilzunehmen, um bei den anstehenden Gesprächen zur Gesetzesüberprüfung und Anpassung für die Interessen der betroffenen Beschäftigten eintreten zu können.

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