Film & Fernsehen

Ringen um Rundfunkfinanzierung: Haushaltspauschale oder Gebührenmodell

(BFV-Newsletter 03/2010) Im Juni werden die Ministerpräsidenten über ein neues Modell der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Einziehung der Gebühren entscheiden. Zwei Modelle werden favorisiert.
Eine Haushaltspauschale, die von jedem Bundesbürger mit oder ohne Empfangsgeräte zu zahlen wäre. Sie könnte verfassungsmäßig bedenklich sein, weil sie in die Nähe einer Steuer käme. Oder eine Modifizierung des jetzigen Modells, bei dem nur gezahlt wird, wenn Fernseh- oder Rundfunkgeräte betrieben werden. Bei beiden Modellen wird noch diskutiert, ob und welche Gebührenbefreiungen es künftig geben wird.

Die Ministerpräsidenten haben dies mit dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verknüpft, nach denen Sponsoring nach 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 2013 aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen verbannt werden soll. Ausgenommen sollen große Sportveranstaltungen sein. Noch ist unklar, wie die Einnahmeverluste der Anstalten ausgeglichen werden sollen. Die Länder mit den finanzschwachen Anstalten RBB, MDR, SR und Radio Bremen plädieren zudem für gesetzlich festgelegte strukturelle Veränderungen im Finanzausgleich der ARD.

Der rheinlandpfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission, Kurt Beck, will noch einen Schritt weiter gehen und das öffentlich-rechtliche Fernsehen werbefrei machen. Dies hat der Branchendienst „Kontakter“ berichtet.
Beck schlägt vor, dass die Werbung in zwei Stufen komplett aus dem Ersten und dem Zweiten verschwindet. Eine Halbierung der Werbezeiten könnte 2015 mit dem Zwischenbericht der Gebührenkommission KEF zur nächsten Finanzierungsrunde bei ARD und ZDF kommen. Die komplette Abschaffung der Werbung stünde 2017 mit der übernächsten Gebührenperiode an. Das bedeutet Verluste von rund 1,30 Euro je Gebührenzahler. Ihm sollten nach Vorstellungen Becks die Verluste auch aufgebürdet werden. Die kritische Grenze von 20 Euro pro Monat solle aber insgesamt nicht überschritten werden.

Gegen diesen Vorschlag regt sich bereits Widerstand. Joachim Schütz, Sprecher der Organisation der Werbungtreibenden im Markenverband (OWM), möchte Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF erhalten. Die Unternehmen fänden in deren qualitativen Umfeldern hochwertige Zielgruppen. Die SPD-Medienkommission hat dazu am 11. März ein Eckpunktepapier zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt, in dem sie sich für eine Haushaltpauschale und die Erhaltung der KEF ausspricht. Sie geht von dem Grundsatz aus, dass er auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz ein unverzichtbares Element in einem Mediensystem sei, das den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft entspreche. Es gelte daher unverändert der Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber, für eine ausreichende Gebührenausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen.

Die SPD unterstützt die Haushaltspauschale. Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr werde den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht, da immer mehr Multifunktionsgeräte auch zum Empfang von Rundfunk geeignet sind. Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung notwendig. Die SPD plädiert für eine – nicht näher erläuterte - behutsame Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit unter Berücksichtigung europarechtlicher und abgabenrechtlicher Vorgaben. Die neue Gebühr sollte eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz haben, die die verfassungsrechtliche Grundfrage der ausreichenden Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine möglichst lange Zeit aus einer ständigen aktuellen politischen Diskussion heraushalten kann. Ihre Höhe wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellt.

Dies enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr ist festzuhalten. Die Wirtschaft ist mit fast einem Zehntel am Gebührenaufkommen beteiligt. An dieser Lastenaufteilung ist festzuhalten, d.h. die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher. Die Medienkommission nimmt Bezug auf ihren Beschluss vom 16.03.2009, in der sie bereits eine Erhöhung des Finanzausgleichs zwischen den Anstalten der ARD gefordert hatte.

In der Summe machen die Finanzausgleichssumme und der Leistungs- und Gegenleistungsausgleich etwa 1,5% des Nettogebührenaufkommens der ARD aus. Die Medienkommission plädiert für eine Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Unabhängig davon hält es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen


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