Film & Fernsehen

Deutsche Politiker unterschätzen Dimension der Internet-Piraterie

(BFV-Newsletter 09/2009) Die Constantin hat einen weiteren juristischen Erfolg gegen Raumkopierer erlangt. Wie Martin Moszkowicz auf dem Berliner Medienkongress erzählte, ist das Münchner Unternehmen gegen RapidShare vorgegangen. Seit Jahren stehen sämtliche Filme, die die Constantin Film ins Kino brachte und bei denen Raukopien ins Internet gelangten, zeitnah über die Plattform zum Download bereit.

Anfang August wurden die Verantwortlichen von RapidShare aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von „Maria ihm schmeckt´s nicht!“ über seinen Filesharing-Dienst zu ergreifen. Dem ist der Internetdienstleister mit Sitz im schweizerischen Cham nicht nachgekommen. Das Landgericht München sah dies als ausreichend an, um RapidShare als Störer in die Haftungsverantwortung zu nehmen und eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen.

Einer vorherigen Information von RapidShare über die konkret erfolgte Rechtsverletzung bedurfte es nach Auffassung des Gerichtes nicht - vielmehr habe angesichts der Umstände die Vorwarnung und Aufforderung zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen für eine Haftungsbegründung ausgereicht. Juristische Erfolge konnte die Constantin nach Information von „Blickpunkt: Film“ auch in zwei vergleichbar gelagerten Fällen erzielen. Gegen die illegale Verbreitung von "Horst Schlämmer – Ich kandidiere!“" und "Männersache" sind einstweilige Verfügungen erwirkt worden. Auf Basis der Rechtsprechung des Landgerichts München I erwartet man bei Constantin und in der Branche allgemein, RapidShare und andere Internetdiensleister künftig schneller und einfacher in die Haftung nehmen zu können.

Denn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Vorfeld der Erstaufführung – irgendwie gelangen Kopien doch ins Netz. Alleine bei der Münchner Premiere von „Wickie und die starken Männer“ wurden vier Gäste erwischt, die versucht haben, den Film abzufilmen.

Doch trotz aller Erfolge – Entwarnung will die Film- und Verleih-Branche nicht geben. Im Gegenteil. Ganz egal ob der Börsenverein des deutschen Buchhandels, die Musik- oder die Filmindustrie – sie alle dringen auf ein Ende der Kostenlos-Mentalität und konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen zur Durchsetzung des Urheberrechts im Netz als neuem Vertriebsweg. Es müsse – so der Ausgangspunkt – jedem selbst überlassen sein, ob er seine Inhalte kostenlos oder kostenpflichtig ins Netz stellen möchte – so wie es früher jedem selbst überlassen war, sich eine Plattenfirma zu suchen oder auf dem Marktplatz zu singen. Daher dürfe zum Beispiel auch google nicht einfach auf Bibliotheken zugreifen. Die Provider halten sich jedoch mit Verweis auf den Datenschutz und die Rechte ihrer Nutzer weitgehend zurück, illegale Aktivitäten aufzudecken. Sie werden immer nur so weit mitgehen, wie sie der Gesetzgeber zwingt.

Bei Alice scheitere eine juristische Verfolgung von Urheberrechtsverletzung oft, weil der Dienstleister die Daten nicht lange genug speichere. Kritisch wurde angemerkt, dass es bislang nicht gelungen sei, ein funktionierendes System zu entwickeln, um die Inhalte der Unterhaltungsindustrie im Netz zu vermarkten. Entsprechende Geschäftsmodelle werden aber sicher nicht lange auf sich warten lassen, wenn der illegale Zugang zu den Inhalten eingeschränkt ist und die Unternehmen die Kraft, die sie jetzt in die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen stecken, in den Aufbau des Vertriebsgeschäfts stecken können. Darauf können Deutschlands Kreative aber nach den Diskussionen mit Politikern in den vergangenen Wochen noch lang warten. Ganz egal von welcher Partei – keiner hat begriffen, dass Handlungsbedarf besteht und ein Gesetz nach französischem Vorbild notwendig ist.

Die Nationalversammlung verabschiedete dort am 15. September das so genannte Hadopi-Gesetz, nachdem Raumkopierern nach drei Delikten, die zunächst zu Ermahnung und Gelber Karte geführt hatten, der Zugang zum Internet für ein Jahr gesperrt wird. Deutsche Politiker finden das zu hart. Schließlich seien viele Menschen beruflich auf den Zugang angewiesen. Die Vertreter der kreativen wiesen das zurück. Wer zweimal verwarnt wird und trotzdem nicht begreift, dass er gegen geltendes Recht verstößt, müsse mit der Konsequenz leben.

Schließlich frage beim Entzug des Führerscheins auch keiner, ob notorische Raser ihr Kraftfahrzeug beruflich nutzen. Und jeder findet auch in Ordnung, dass die entsprechenden Straftaten in der Flensburger Verkehrssünder-Datei gespeichert werden. Womit eigentlich auch alle Einwände in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung aus dem Weg sein dürften.


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